Steuerliche Betrachtung eines Ehepaares mit Kapitalerträgen

  • Steuerliche Betrachtung eines Ehepaares mit Kapitalerträgen

    Ausgangssituation:

    - Ehepaar, längere Zeit verheiratet, zusammen veranlagt

    - Ein Kind schulische Ausbildung

    - Keine Einkünfte aus nichtselbständiger oder selbständiger Arbeit oder aus Vermietung

    - Ehemann Einkünfte ausschließlich aus Zinsen und Aktiengewinnen: 50.000 EUR pro Jahr

    - Ehefrau keine Einkünfte

    - Freiwillig gesetzlich krankenversichert: ca. 7.300 EUR pro Jahr

    - Pflegeversicherung: ca. 1.500 EUR pro Jahr

    Fragen:

    1. Wie hoch ist die steuerliche Belastung mit Günstigerprüfung.

    2. Wie kann man das nachrechnen?

    4. Kann Krankenversicherung, Pflegeversicherung abgesetzt werden?

    Bis zu

    welcher Höhe?

  • Man besorge sich ein Steuerprogramm seiner Wahl, werfe da alle Daten rein und schon erhält man ein Ergebnis.

    Kleiner Tipp noch: Wenn ein Teil der Kapitalerträge der Frau zuzuordnen wären, dann kann bei getrennter Veranlagung evtl. ein besseres Ergebnis dabei rumkommen. Dafür sollten die Kapitalerträge der Ehefrau aber unter der Grenze für die GKV liegen, sonst muss sie sich ebenfalls selber versichern (ich unterstelle jetzt mal aktuell Familienversicherung für die Ehefrau).

  • 1. Wie hoch ist die steuerliche Belastung mit Günstigerprüfung?

    2. Wie kann man das nachrechnen?

    3. Kann Krankenversicherung, Pflegeversicherung abgesetzt werden?

    4. Bis zu welcher Höhe?

    1. Etwa 4000 € Einkommensteuer, in Deinem Fall deutlich günstiger als Abgeltungsteuer.

    2. Jedes Steuerprogramm tuts; ich habe hier eine Excel-Tabelle, die das rechnen kann.

    3. Ja.

    4. Du vermutlich komplett, der typische Arbeitnehmer 96% der Krankenkassenbeiträge, 100% der Pflegebeiträge.