Erwerbsminderungsrente - Zuschlag ab Juli 2024 nach Bestandsverbesserungsgesetz

  • Hallo zusammen im Forum,
    (Ich hoffe, ich bin hier richtig. Konnte kein Thema Rente finden)


    Seit dem 01.04.2016 beziehe ich eine volle EM-Rente, (damals sofort unbefristet und sogar etwas rückwirkend gewährt).
    Nun erstmalig erhalten den neuen vorerst separaten Zuschlag:

    allerdings lediglich über 4,5% (??), wegen des späteren Beginns allein der vollen EM-Rente.

    Aber davor seit 01.01.2012
    bis 01.04.2016 Erhalt einer Teil-EM-Rente, ununterbrochen,
    aber gänzlich unberücksichtigt (??) in der Berechnung des Zuschlags.

    Dieser frühere Erstbezug einer EM-Rente (*) sollte doch
    zum sehr viel höheren Zuschlag von 7,5% berechtigen, oder?


    (*) Ich hatte im Forum gelesen, volle EM-Rente und Teil-EM-Rente seien gleichwertig; kann allerdings den Beitrag leider nicht wiederfinden.

    Ich hoffe jetzt, dies gilt auch bei mir, mit dem
    Ü
    bergang einer Teil-EM-Rente direkt in eine volle EM-Rente?


    Gibt es vielleicht bereits einen Musterbrief für einen Widerspruch hierzu?

    Vielen Dank und mit bestem Gruß,

    Thorsten765

  • svenja147 7. August 2024 um 08:22

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo.

    Verstehe ich das richtig:

    Ab 2012 Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, ab 2016 wegen voller Erwerbsminderung, beides nahtlos aneinander gereiht?

    Du kannst den Widerspruch selbst abfassen.

    "Liebe DRV XY,

    Gegen den Bescheid vom xx.xx.2024 lege ich hiermit fristwahrend Widerspruch ein. Die Begründung wird nachgereicht.

    Thorsten765"

    Das schickst Du zur DRV und besorgst Dir dann einen Termin in der nächsten Auskunfts- und Beratungsstelle (ggf. auch telefonisch) und lässt Dir erklären, wie die DRV auf die 4,5% kommt. Im Zweifel können die die Widerspruchsbegründung direkt aufnehmen.

  • Ggf. solltest Du den Hinweis auf die Wahrnehmung eines Beratungstermins mit in den Widerspruch schreiben.

    "Die Berechnung des Zuschläge erscheint mir fehlerhaft. Eine detaillierte Widerspruchsbegründung wird nachgereicht, nachdem ich den Berstungstermin am xx.xx.2024 wahrgenommen habe."