Hallo,
meine Frau kommt ursprünglich aus den Philippinen und ist Mitte 2023 zu mir nach Deutschland gezogen.
Bis zu ihrem Umzug hat sie in den Philippinen bei einer non-profit Organisation gearbeitet. Sie hat dort lediglich 80k PHP/Monat bekommen. Ich bin deutscher Staatsbürger.
Soweit ich es verstanden habe, müssen non-profit Organisationen auf den Philippinen keine Steuern zahlen.
Ebenso Personen, deren Einkommen unter 250k PHP/Monat liegt.
Zw. den Philippinen und Deutschland besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen.
Artikel 15 besagt:
"Vorbehaltlich der Artikel 16 bis 19 können Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus unselbständiger Arbeit bezieht, nur in diesem Staat besteuert werden"
Artikel 19 besagt:
"Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen, ausgenommen Ruhegehälter, die von einem Vertragsstaat, einem seiner Länder oder einer ihrer Gebietskörperschaften oder einer anderen juristischen Person des öffentlichen Rechts dieses Staates an eine natürliche Person für die diesem Staat, einem seiner Länder, einer ihrer Gebietskörperschaften oder einer anderen juristischen Person des öffentlichen Rechts geleisteten Dienste gezahlt werden, können nur in diesem Staat besteuert werden."
Nun möchte das dt. Finanzamt die Anlage WA-ESt haben.
Gehe ich recht in der Annahme dass in unserem Fall lediglich der obere Block (Zeile 1 - 7) auszufüllen ist?
Auf der zweiten Seite gibt es zwar oben noch Zeilen 18-21, aber lt. § 50A EStG ist hier nur von inländische Einkünften die Rede.
Danke für euer Feedback!