Steuern bei Mitarbeiteraktien in Fremdwährung / Tag des Währungswechsels ungleich Kaufdatum

  • Hallo zusammen,

    Ich bin in Deutschland steueransässig und nehme an einem Mitarbeiterarbeiteraktienprogramm meines Arbeitgebers teil.

    Ich investiere derzeit monatlich 1000 Euro und von meinem Arbeitgeber bekomme ich 12% (120€) on top.

    Diese 120 Euro kommen brutto auf meine Lohnabrechnung und werden ganz normal versteuert. Von meinem Netto gehen dann 1120€ zum "Broker" EquatePlus, welcher sich in der Schweiz befindet.

    Zum 01. eines jeden Monats tauscht dieser Broker die EUR in JPY und kauft dann zum 12. des Monats die Aktien an der Börse Tokio.

    Beim Kauf bekomme ich keine Transaktionsbestätigung als pdf wie man es normalerweise erwarten dürfte, ich sehe lediglich in meinem Depot, dass zum 01. des Monats die 1120€ zum Wechselkurs x in xx JPY getauscht wurde.

    Am 12. eines Monats sehe ich dann, dass x Aktien zum Preis von x JPY gekauft wurden.

    Bei einem Verkauf bekomme ich hingegen eine Transaktionsbestätigung als PDF, hierin steht der Einstandswert in JPY der einzelnen Tranchen, der vom Veräußerungswert in JPY abgezogen wird, was mir als Gewinn in JPY dargestellt und wird.

    Der Veräußerungswert wird in der Transaktionbestätigung automatisch direkt in EUR umgetauscht und als Eurobetrag ausgewiesen.

    Der Gewinn einer Aktie in Fremdwährung ist in Deutschland völlig irrelevant. Es zählt soweit ich richtig informiert bin der Wechselkurs in Euro am Tag des Kaufes, sowie am Tag der Verkaufs der jeweiligen Aktien. First In First Out ist mir natürlich bekannt und wird in meiner Gewinnermittlungstabelle berücksichtigt.

    Nun ist für mich die Frage, muss ich zwingend zwischen dem 01. eines Monats (Datum Währungswechsel durch Broker) und dem 12. eines Monats (Datum Kauf durch Broker) in der Steuer Angaben zum Währungswechsel machen? (zumal der JPY zum Euro in der Vergangenheit nur abgewertet wurde, was bedeutet, dass ich hier nur Verluste angeben könnte. Sollte es mal in die andere Richtung gehen, werden in den 12 mal 11 Tagen pro Jahr die zwischen Währungswechsel und Aktienkauf liegen, nicht annähernd die 600 Euro der Freigrenze erreicht werden)

    Dieses Depot bei EquatePlus dient lediglich zum automatischen Kauf und dem Verkauf von Aktien meines Arbeitgebers und es gibt für mich keinerlei Zugriff auf die Barmittel, sei es in EUR oder nach dem Währungswechsel in JPY.

    Bei einem Verkauf der jeweiligen Aktien wird direkt in Euro getauscht und auf mein Girokonto überwiesen.

    Wäre es nicht steuerlich in Ordnung wenn ich den monatlichen Kauf wie folgt berechne:

    Einstandswert 1120€ geteilt durch erhaltene Aktien = Einstandskurs je Aktie in EUR

    Hierbei hätte ich die Kursschwankungen zwischen dem 01. und dem 12. eines Monats außer Acht gelassen, jedoch müsste ich mir die Unmenge an Arbeit nicht machen, jährlich noch Währungsgewinne / Verluste anzugeben und mir für jeden Monat zum Kaufdatum den Wechselkurs rauszusuchen um dann am Ende des Jahres einen Währungsverlust/Gewinn von vielleicht 10 bis 30 Euro zu haben.

    (Aufgrund der kontinuierlichen Abwertung des JPY zum EUR wären es bis dato nur Währungsverluste)

    Der Broker könnte auch einfach erst zum Kaufdatum den Betrag in JPY tauschen, wie er es beim Verkauf auch tut, dann wäre die Sache klar und ich bräuchte die Frage nicht zu stellen :)

    Vom Broker heißt es auf Anfrage, warum mir der Gewinn in JPY bescheinigt wird und nicht in Euro und zum Währungswechsel

    "Hierüber können wir keine Auskunft geben. Wenden Sie sich an einen Steuerberater"

    Ich würde mich freuen, wenn sich Jemand hier ran traut und mir etwas Licht ins Dunkel bringt.

    ich danke euch vielmals im Voraus.

  • svenja147 12. August 2024 um 06:04

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo zusammen,

    Diese 120 Euro kommen brutto auf meine Lohnabrechnung und werden ganz normal versteuert.


    (...)

    Nun ist für mich die Frage, muss ich zwingend zwischen dem 01. eines Monats (Datum Währungswechsel durch Broker) und dem 12. eines Monats (Datum Kauf durch Broker) in der Steuer Angaben zum Währungswechsel machen? (zumal der JPY zum Euro in der Vergangenheit nur abgewertet wurde, was bedeutet, dass ich hier nur Verluste angeben könnte.


    Die 120 € Zuschuss vom Arbeitgeber sollten bis zu einem Gesamtbetrag von 2000 € im Jahr steuerfrei sein.

    Ich habe auch sowas über Equatex und bei mir sieht es wie folgt aus und ich würde es wie folgt machen bzw. habe es gemacht:

    Equatex zeigt monatlich am Tag des Aktienkaufs an, wie viele Aktien ich gekauft habe und was der Preis für diese Aktien (in Fremdwährung) ist. Damit kennt man den Kaufpreis pro Aktie in Fremdwährung.

    Ich betrachte den Tag des Aktienkaufs durch Equatex als Tag des Währungsübergangs. Ich weiß ja nicht, wo das Geld zwischen Erscheinen in der Gehaltsabrechnung und Aktienkauf durch Equatex ist. Bei meinem Arbeitgeber auf einem Sammelkonto? Beim Hauptsitz der Firma (dann hätte der Währungsübergang schon stattgefunden?) Bei Equatex? (Bringt mich darauf, dass ich mal nachfragen wollte, warum zwischen Abzug vom Gehalt und Kauf der Aktien fast 3 Wochen liegen...)

    Verkauft habe ich noch nichts. Aber bei der Dividendenzahlung habe ich den Wechselkurs am Tag der Auszahlung genommen und den entsprechend umgerechneten Betrag in € in der Steuererklärung angegeben. Das Finanzamt war bisher zufrieden, also war der Kurs richtig genug. Beim Verkauf würde ich auch den Kurs nehmen, der an diesem Tag gültig war.

    (Und gerade bei Equatex sollte man gut drauf achten, die diversen mehr oder weniger abenteuerlichen Kosten bei den Transaktionen vom Gewinn abzuziehen oder dem Verlust zuzurechnen.)

  • Ist der Zuschuss bei dir denn steuerfrei, oder bekommst du die Aktien vergünstigt?

    Ich habe die entsprechende Abteilung meines AG schon vor längerem mal darauf angesprochen. Dies würde bei unserem System nicht gelten, da ich die Aktien nicht vergünstigt bekomme, sondern ich einen zusätzlichen Lohnbaustein bekomme (in dem Fall 120€) um zusätzlich Aktien zu kaufen. Und dies wäre nicht bei diesem Steuerfreibetrag erfasst.

    Beste Grüße

    Oli