Liebes Forum,
ich bin dabei, mein Depot "aufzuräumen" und habe in diesem Zusammenhang einige Anleihen-ETFs mit Verlust (bewusst in Kauf genommen) und einige Aktien-ETFs mit Gewinn verkauft. Werden diese Verluste und Gewinne für die Berechnung der Steuerlast eigentlich miteinander verrechnet bevor der Freibetrag (gemäß Freistellungsauftrag) ins Spiel kommt?
Viele Grüße
Johnny