Hallo...Aus unterschiedlichen Gründen möchte Ich meine BAV kündigen mit der Kleinstanwartschaftsregelung.
Läuft seit 4 Jahren, 9 Jahre Restlaufzeit.
Rückkaufswert ca. 6000 Euro.
Kann man das anhand der Werte bejahen?
MfG
Punk100
Hallo...Aus unterschiedlichen Gründen möchte Ich meine BAV kündigen mit der Kleinstanwartschaftsregelung.
Läuft seit 4 Jahren, 9 Jahre Restlaufzeit.
Rückkaufswert ca. 6000 Euro.
Kann man das anhand der Werte bejahen?
MfG
Punk100
Ähh, was denn bejahen?
PS: Hier nicht weiter schreiben, der andere Thread reicht.