Pensionsentwicklung - wie viel in der Vergangenheit? z.B. letzte 10 Jahre

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  • Ohje... da sie nicht 40 Jahre lang verbeamtet war / ist, wird die Rente also nicht voll angerechnet... was auch immer das heißt?!


    Nein, damit ist gemeint, dass die Rente solange angerechnet wird, bis die Höchstpension erreicht ist. Sie kann also mit Rente am Ende nie mehr als 71,75 % vom Brutto bekommen. Davon ab gehen Steuern und KV.


    Wenn sie die 40 Jahre nicht voll hat, wird die Anzahl der Jahre (in Vollzeit, oder in Teilzeit entsprechend dem Teilzeitfaktor) mit 1,79375 % multipliziert. Wenn dann z.B. "nur" 100 EUR zur Höchstpension fehlen, kann sie auch nur noch 100 EUR Rente beziehen.


    Ziemlich genau kann man das hiermit ausrechnen (NRW statt Hessen):

    lbv-versorgungsrechner-frontend


    Wichtig dabei ist, dass die "ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten" korrekt eingetragen werden. Dazu können auch ein Studium (anteilig) oder Praktika etc. zählen, wenn diese für die Beamtenlaufbahn Voraussetzung waren. Bei Männern ggf. auch Wehrpflichtzeiten (was hier ja nun nicht zum Tragen kommt -> für die Mitleser).

  • Leider lässt sich daraus gar nichts ableiten, da niemand die Inflation der nächsten 10 oder gar 25 Jahre kennt.

    Du solltest davon ausgehen, dass die Pensionen (und Renten) in etwa im Rahmen der langfristigen Inflationsraten steigen.

    Mehr wird wohl langfristig einfach nicht drin sein.

    Ich dachte die ganze Zeit, dass sie eher wenig stark als die Kosten steigen, weshalb wir das berechnen wollten... wenn "mehr" nicht drin sein wird, ist das zwar schade, aber leicht für unsere Annahmen

  • Das ist seeehr hilfreich, vielen Dank!

  • Ergibt sich aus Rente und Pension ein Betrag jenseits des Höchstversorgungssatzes, so wird die Pension derart gekürzt, daß der Höchstversorgungssatz nicht überschritten wird.

    Was in Euro und Cent auf das Gleiche rauskommt. Aber formal korrekt.

    Ich habe mich mit der Formulierung des Anrechnungsverfahrens auch schwergetan.


    Hat ein Beamter einen Rentenanspruch aus sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit, so erhält er diese Rente in vollem Umfang (denn sie baut ja auf einem anderen Recht). Der Dienstherr läßt sich die Rente aber nachweisen und kürzt dann ggf. die Pension auf Bruttobasis.


    Ein kleiner Vorteil bleibt dem Rentner-Pensionär aber (zumindest noch einige Jahre): Die Rente wird (noch) nur teilversteuert, die Pension wird voll versteuert. Der Rentner-Pensionär, der anno 2024 in den Ruhestand geht, spart also die Steuer auf 17% der Rente.


    Wenn wir es schon genau nehmen wollen ..