Pensionsentwicklung - wie viel in der Vergangenheit? z.B. letzte 10 Jahre

  • Hallo zusammen,


    meine Mutter wird eine Pension von 4800€ erhalten (Brutto). Mit welchem Prozentsatz könnten wir ungefähr rechnen, wenn wir die Entwicklung ungefähr berechnen möchten? Gibt es dazu Daten? Google hilft uns leider nicht weiter.


    Lieber rechnen wir mit einem ungefähren Prozenztwert, als mit gar keinem. Wir möchten die Pension gegen die Fixkosten inkl. Inflation gegenrechnen.


    Danke und viele Grüße!

  • Pension wie in Beamtenversorgung?

    Da gibt es 17 verschiedene Varianten von.

    Die entsprechenden Besoldungstabellen der letzten Jahre herauszusuchen sollte nicht die Kunst sein.

    Wobei die Vergangenheit nicht zwingend die Zukunft vorhersagt.

  • Wenn man weiß, wie das geht, kann man auch die Höhe einer Beamtenpension aus dieser Tabelle herauslesen.


    Ich verstehe allerdings noch nicht einmal, was Du überhaupt wissen/errechnen möchtest.

  • Hallo Achim,


    während meine Mutter Fixkosten hat und diese mit einer Inflation von X steigen werden, wird ihre kleine gesetzliche Rente vorraussichtlich mit nur 1,5% (in unserer Rechnung) steigen. Wir würden gerne wissen, wie die Pension steigen wird, um eine Rentenlücke ausrechnen zu können.


    Uns ist bewusst, das wir hier nicht in die Zukunft schauen werden und auch sehr viele andere Faktoren eine Rolle spielen (werden). Uns fehlt jetzt eben noch ein Faktor, mit welchem die Pension vorrausichtlich steigt oder besser gesagt "in den letzten Jahren gestiegen ist".

  • Steht in den Besoldungstabellen auch die Pension? Auf dieser Seite finde ich nur das "Gehalt"


    https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/he/a/

    Ist sie denn überhaupt Beamtin und das in Hessen? Oder kommst du aus Österreich? Da werden die öffentlichen Renten auch gerne als „Pensionen“ bezeichnet…


    Bei Beamten sollte es eigentlich keinen Unterschied zwischen Ruhestand/nicht Ruhestand geben. Kennst du ihre Besoldung/Stufe etc. und welchen Prozentsatz der Altersversorgung sie bekommt?


    Ich würde davon ausgehen: Ihre Altersbezüge steigen im gleichen Ausmaß wie die Tarifabschlüsse! Also kann man m.E. von einem Inflationsausgleich (ggf. plus einem Schnaps obendrauf) ausgehen…

  • Während meine Mutter Fixkosten hat und diese mit einer Inflation von X steigen werden, wird ihre kleine gesetzliche Rente voraussichtlich mit nur 1,5% (in unserer Rechnung) steigen. Wir würden gerne wissen, wie die Pension steigen wird, um eine Rentenlücke ausrechnen zu können.

    Solange Du Deine Frage nicht so formulierst, daß man sie verstehen kann, und die Informationen lieferst, die man zur Kalkulation braucht, wirst Du keine sinnvolle Antwort bekommen können.


    PS: Renten sind grundsätzlich klein, wohingegen eine Pension von 4800 € brutto als durchaus auskömmliches Ruhestandseinkommen bezeichnet werden darf (Vermutlich A14, also Oberrätin, wenn nicht höher). Vermutlich ist der Unterschied zwischen beiden derart groß, daß man die Rente neben der Pension vernachlässigen kann. Möglicherweise wird die Rente sogar voll auf die Pension angerechnet, so daß sie rechnerisch gänzlich unbedeutend ist.

  • während meine Mutter Fixkosten hat und diese mit einer Inflation von X steigen werden, wird ihre kleine gesetzliche Rente vorraussichtlich mit nur 1,5% (in unserer Rechnung) steigen. Wir würden gerne wissen, wie die Pension steigen wird, um eine Rentenlücke ausrechnen zu können.

    Hä? Kriegt sie jetzt Rente oder Pension? Bitte lass dir hier nicht alles aus der Nase ziehen. So können wir nicht helfen

  • Hallo,


    Danke für eure Antworten. Hier die angefragten Informationen:


    • Sie hat eine kleine Rente aus ihrer Zeit, in der sie als angestellter Lehrer gearbeitet hat. Die Rente beträgt ca. 650€.
    • Später ist sie verbeamtet worden (in Hessen mit der Besoldungsstufe A15 - Studiendirektorin) und erhält dementsprechend ein zusätzliches Ruhegehalt (Pension) in Höhe von 4.800 € Brutto.


    Um die Frage nochmal besser zu formulieren: in 5 Jahren geht meine Mutter in den Ruhestand. Sie hat Fixkosten und Variable Kosten, welche voraussichtlich in Höhe der Inflation steigen werden. Wir möchten gerne berechnen, ob Rente + Pension in z.B. 15 Jahren weiterhin diese Kosten decken. In unserer Rechnung nehmen wir an, dass die Rente der DRV mit 1,5% pro Jahr steigt. Die Kosten steigen in unserer Rechnung mit 2,2% (Inflation). Nun fragen wir uns, ob es Quellen gibt, die zeigen, wie stark Pensionen in den letzten Jahren im Durchschnitt gestiegen sind.


    Viele Grüße

  • Wie gesagt, Pension lässt sich aus der Besoldungstabelle ableiten. Anpassungen dort schlagen 1:1 auf die Pensionen durch.


    Den Paragraphen 59 HBeamtVG habt Ihr im Blick?

  • Nun fragen wir uns, ob es Quellen gibt, die zeigen, wie stark Pensionen in den letzten Jahren im Durchschnitt gestiegen sind.

    Die Pension ist direkt eine Funktion von der Besoldungstabelle. Die Pensionen steigen also im Gleichschritt. Die Besoldungen werden im Allgemeinen analog der Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst angehoben (ggf. abzgl. 0,2 % je Erhöhungsschritt).


    Wenn die Angestelltenzeit weniger als 5 Jahre andauerte, wird keine Rente gezahlt (Wartezeit nicht erfüllt). Wenn die Höchstpension erreicht wird (40 Jahre x 1,79375 % = 71,75 %) wird die Rente voll angerechnet, und ansonsten höchstens bis zur Höchstpension gezahlt.


    Da die Tarifabschlüsse hoffentlich mindestens im Bereich der Inflation liegen, ist also grob davon auszugehen, dass sich Pensionen / Renten und Kosten weitgehend parallel entwickeln.

  • Den Paragraphen 59 HBeamtVG habt Ihr im Blick?

    Autsch - nein. Vielen Dank für den Hinweis! D.h. (in eigenen Worten) dass meine Mutter die Rente aus ihrem Rentenbescheid zusätzlich zu ihrer Pension anrechnen lassen muss, damit das Gesamteinkommen nicht zu hoch ist? Was bedeutet denn anrechnen? Dass das Einkommen dann anders besteuert wird? Ich vermute, dass wir nochmal vorne anfangen müssen und erstmal herausfinden müssen, wie viel sie überhaupt in ein paar Jahren erhält. Gibt es dazu Beratungsmöglichkeiten? Das Thema ist echt nicht so leicht zu greifen... :(


    Wenn die Angestelltenzeit weniger als 5 Jahre andauerte, wird keine Rente gezahlt (Wartezeit nicht erfüllt)

    Die 5 Jahre sind erfüllt und der Rentenbescheid ist da.


    Wenn die Höchstpension erreicht wird (40 Jahre x 1,79375 % = 71,75 %) wird die Rente voll angerechnet, und ansonsten höchstens bis zur Höchstpension gezahlt.

    Ohje... da sie nicht 40 Jahre lang verbeamtet war / ist, wird die Rente also nicht voll angerechnet... was auch immer das heißt?!

  • Autsch - nein. Vielen Dank für den Hinweis! D.h. (in eigenen Worten) dass meine Mutter die Rente aus ihrem Rentenbescheid zusätzlich zu ihrer Pension anrechnen lassen muss, damit das Gesamteinkommen nicht zu hoch ist? Was bedeutet denn anrechnen? Dass das Einkommen dann anders besteuert wird? Ich vermute, dass wir nochmal vorne anfangen müssen und erstmal herausfinden müssen, wie viel sie überhaupt in ein paar Jahren erhält. Gibt es dazu Beratungsmöglichkeiten? Das Thema ist echt nicht so leicht zu greifen... :(


    Die 5 Jahre sind erfüllt und der Rentenbescheid ist da.


    Ohje... da sie nicht 40 Jahre lang verbeamtet war / ist, wird die Rente also nicht voll angerechnet... was auch immer das heißt?!

    Da wird es schwierig vorher eine vernünftige Auskunft zu bekommen.

    Theoretisch könntet Ihr das selbst ausrechnen, wenn Ihr die Rentenauskunft und das Festsetzungsblatt über die ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten nebeneinanderlegt. Das wird dann aber etwas Fummelarbeit, bevor das Rechnen startet. (Ab da ist es wieder einfach.)

  • Ich habe gerade mit der DRV telefoniert, welche uns jetzt einen aktuellen Rentenbescheid zuschickt, mit welchem wir uns an die "Pensionskasse" wenden soll. Mal sehen was dabei rauskommt...


    Bzgl. der Entwicklung der Rente der DRV hat man uns auf diese Zahlen verwiesen ("Wie hoch waren die Rentenanpassungen seit dem Jahr 2000?") https://www.deutsche-rentenver…sung-2024.html#_ryt6j1ckj


    Daraus lassen sich folgende Erhöhungen ableiten. Wir können für die Rente also eher 1,9 als 1,5% annehmen (sofern diese später überhaupt eine Rolle spielt).


    Letzten Jahre Durchschnittliche Erhöhung in Prozent
    10 3,2
    15 2,5
    20 2
    25 1,9


    Ich melde mich, sobald wir eine Auskunft der Pensionskasse haben direkt nochmal

  • Daraus lassen sich folgende Erhöhungen ableiten.

    Leider lässt sich daraus gar nichts ableiten, da niemand die Inflation der nächsten 10 oder gar 25 Jahre kennt.

    Du solltest davon ausgehen, dass die Pensionen (und Renten) in etwa im Rahmen der langfristigen Inflationsraten steigen.

    Mehr wird wohl langfristig einfach nicht drin sein.

  • Die Pension ist direkt eine Funktion von der Besoldungstabelle. Die Pensionen steigen also im Gleichschritt [mit den Beamtenbesoldungen]. Die Besoldungen werden im Allgemeinen analog der Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst angehoben (ggf. abzgl. 0,2 % je Erhöhungsschritt).


    Wenn die Angestelltenzeit weniger als 5 Jahre andauerte, wird keine Rente gezahlt (Wartezeit nicht erfüllt). Wenn die Höchstpension erreicht wird (40 Jahre x 1,79375 % = 71,75 %) wird die Rente voll angerechnet, und ansonsten höchstens bis zur Höchstpension gezahlt.

    Ein in der GRV versicherter Angestellter bekommt für seinen Rentenbeitrag Entgeltpunkte gutgeschrieben, und zwar im Verhältnis seines Einkommens zum amtlich festgestellten Durchschnittseinkommen.


    Ein Beamter sammelt stattdessen Prozente. Er erhält für ein Jahr mit voller Stundenzahl 1,79375 Prozente, bei einer Teilzeitbeschäftigung (die streng genommen verfassungswidrig ist!) entsprechen weniger, bei halber Stundenzahl also die Hälfte.


    Im vorliegenden Fall ist angesichts der genannten geplanten Pension davon auszugehen, daß die zukünftige Pensionärin nicht immer vollzeitbeschäftigt war. Viele Lehrerinnen setzen für die Kinder aus oder reduzieren ihre Arbeitszeit.


    Wenn ein Beamter aus Vor-Beamtenzeiten einen Rentenanspruch aus versicherungspflichtiger Tätigkeit hat (!), so werden für das Ruhegehalt Rente und Pension zusammengerechnet. Hat der Beamte einen Rentenanspruch aus eigener Beitragsleistung, so wird die dadurch erreichte Rente mit der Pension nicht zusammengerechnet.


    Ein Beamter kann also durchaus freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung leisten. Eine daraus resultierende Rente wird ihm dann nicht gegen die Pension gerechnet, im Extremfall von dieser komplett abgezogen. Prinzipiell dürfen Beamte riestern. So sie es vorhaben, ist vermutlich eine freiwillige Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung die günstigere Option.


    Für uns einfache Gemüter kann man sagen, daß sich die Pension aus den gesammelten Prozenten (siehe oben) und dem letzten Gehalt ergibt. In Wirklichkeit ist die Berechnung natürlich viel komplizierter, mit Ausnahmen von Ausnahmen sowie Spezialbestimmungen. Und es zählt auch nicht das letzte Gehalt, sondern die (separat berechneten) ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge.


    Mit 40 Jahren Vollzeitdienstzeit addieren sich die Prozente zu 71,75%, dem sog. Höchstversorgungssatz. Über diesen geht momentan noch nichts. Arbeitet ein Beamter länger, erhöht sich die Pension aktuell noch nicht (anders als bei einem Angestellten, der bei Überschreiten des gesetzlichen Rentenalters einen Aufschlag von 0,5% bekommt). Ergibt sich aus Rente und Pension ein Betrag jenseits des Höchstversorgungssatzes, so wird die Pension derart gekürzt, daß der Höchstversorgungssatz nicht überschritten wird. Auf diese Weise soll eine Überversorgung ausgeschlossen werden.


    Anders als Angestellte können Beamte auch nicht gleichzeitig ein Gehalt und ein Ruhegehalt erhalten. Logisch: Beim Angestellten kommt das Gehalt vom Arbeitgeber, die Rente aber von der Rentenversicherung; bei einem Beamten käme beides aus einer Kasse. Überversorgung droht!


    Andererseits hätte der Dienstherr ganz gern, daß Mangelpersonal wie etwa Lehrer nicht etwa früher in den Ruhestand geht (wie Lehrer es aktuell vielfach tun), sondern später. Momentan bekommt ein Lehrer, der nach seinem üblichen Pensionierungsalter weitermacht, nur einen kleinen Aufschlag auf sein Gehalt, bezieht also etwa 108% seines Gehalts für 100% Arbeit. Legte er die Füße hoch, bekäme er (entsprechende Berufsbiographie vorausgesetzt) 71,75% seines Gehalts für das Bücherlesen auf Balkonien.


    Könnte schon sein, daß sich auf diesem Sektor etwas tut - vielleicht sogar schon binnen fünf Jahren, so daß sich die Mutter unseres Threadstarters mit ihren (heutiger Stand) 4800 € Pension keine Sorgen darüber machen muß, ob sie mit diesem Geld ihren Lebensunterhalt bestreiten kann.