P2P Investment Besteuerung bei Kapitalgesellschaft

  • Hallo liebe Community,


    da ich privat bereits auf mehreren P2P-Plattformen investiere, kam mir die Idee, auch überschüssige Mittel meiner UG zu investieren. Leider habe ich mich im Vorfeld nicht ausreichend mit den steuerlichen Aspekten beschäftigt.


    Mir ist klar, dass die UG die erzielten Gewinne in Deutschland versteuern muss. Allerdings frage ich mich, ob durch die Kreditvergabe über Plattformen wie Mintos, Esketit und Peerberry eventuell auch in anderen Ländern eine beschränkte Steuerpflicht entsteht.


    Der Support der Plattformen erklärt, dass bei Kapitalgesellschaften keine Quellsteuer einbehalten wird und die Gewinne wohl in dem Land versteuert werden müssen, in dem die Kapitalgesellschaft ihren Sitz hat. Wie verlässlich diese Auskunft ist, kann ich allerdings nicht beurteilen. Der Support verweist darauf, die finale Klärung mit einem Steuerberater zu besprechen. Ungünstigerweise konnte mir mein Steuerberater in diesem Fall nicht weiterhelfen.


    Hat jemand von euch bereits Erfahrungen damit gemacht und kann mir sagen, wie und wo die Gewinne in diesem Fall zu versteuern sind?


    Vielen Dank im Voraus!

  • Hallo Ravage765, über welche Dimensionen reden wir hier? UG klingt erstmal klein, aber es mag auch große UGs mit großen überschüssigen Mitteln geben. Wenn das zu kleinteilig wird, würde ich davon Abstand nehmen, weil der buchhalterische und steuerliche Aufwand in keinem guten Verhältnis stünde.


    Du hast zwar nicht danach gefragt, aber ich halte P2P für eine Anlage mit einer ungünstigen Rendite-/Risiko-Kombination, bei der vor allem die Plattformen einen sicheren Gewinn einfahren.

  • Hi,


    vielen Dank für deine Rückmeldung, es handelt sich um eher kleinere fünfstellige Beträge, dementsprechend auch um keine besonders hohen Zinserträge.


    Grundsätzlich hast du natürlich recht, was die Rendite-/Risiko-Kombination betrifft; unabhängig davon würde mich dennoch interessieren, wie sich in diesem Fall die Besteuerung gestaltet, da ich wie erwähnt keine wirklich zuverlässigen Informationen dazu finden konnte.


    Herzlichen Dank

  • Der Support der Plattformen erklärt, dass bei Kapitalgesellschaften keine Quellsteuer einbehalten wird und die Gewinne wohl in dem Land versteuert werden müssen, in dem die Kapitalgesellschaft ihren Sitz hat.

    Das dürfte schon die korrekte Antwort sein.


    Nicht ganz Dein Thema, aber ähnlich gelagert: Ein Bekannter von mir hat mal Schallplatten auf Ebay weltweit verkauft und war umsatzsteuerpflichtig. Allein das war ein irrer Aufwand, gerade für jemand, der sich eher für Musik als für Steuern interessiert.

  • Also ich habe durchaus ein gewisses Interesse an Steuern, weshalb es mir besonders wichtig ist, dass ein von dir beschriebenes Szenario bei mir nicht Eintritt und ich hinterher mit meinem Unternehmen noch in weiteren Ländern steuerpflichtig werde.


    Hast du eventuell eine Idee, wo ich weiter recherchieren könnte, ob es wirklich korrekt ist, dass Gewinne nur in Deutschland versteuert werden müssen?


    Es kommt mir irgendwie etwas komisch vor, da die Gewinne ja letztendlich im Ausland erzielt werden und in dem Beispiel deines Kollegen ja auch eine Umsatzsteuerpflicht entstanden ist.

  • Zuerst ist das jeweilige Unternehmen dafür zuständig, seinen eigenen Gewinn zu ermitteln und eigene Unternehmenssteuern (hier in Deutschland: Körperschaftssteuer) abzuführen und das Ergebnis seinen Eigentümern mitzuteilen. In Deutschland wird davon bei der Auszahlung noch die Kapitalertragsteuer abgezogen, so dass für einen Deutschen bei einem deutschen Unternehmen die Versteuerung bei auch schon erledigt ist. (Wenn er nicht einen geringeren persönlichen Steuersatz hat und sich Steuern zurückholen will.)


    Im Ausland gibt es so eine Konstruktion auch häufig, wobei die anderen Staaten mehr oder auch weniger Quellensteuer erheben. In Deutschland musst Du dann prüfen, ob Du noch nachversteuern musst. Auf jeden Fall möchtest Du die bereits gezahlte Steuer auf die deutsche angerechnet bekommen.


    Es könnte aber auch ganz anders geregelt sein. Das kann und muss man für jedes Land einzeln klären. Vielleicht gibt es auch noch Unterschiede bei den verschiedenen Gesellschaftsformen.

  • Vielen Dank, ich denke, die Versteuerung in Deutschland ist soweit klar :)

    Ich tue mich nur etwas schwer dabei zu verstehen, welche Länder ich hinsichtlich einer möglichen entstehenden Steuerpflicht berücksichtigen muss.


    Investiere ich beispielsweise auf Esketit, so sollte ich definitiv prüfen, ob eine mögliche Steuerpflicht in Lettland entstehen könnte, da die Plattform dort ihren Sitz hat, richtig? Muss ich darüber hinaus auch prüfen, ob in den Ländern, in denen der Kredit final vergeben wird (Liechtenstein, UAB, Jordan, ...) auch eine Steuerpflicht entstehen könnte?

  • Muss ich darüber hinaus auch prüfen, ob in den Ländern, in denen der Kredit final vergeben wird (Liechtenstein, UAB, Jordan, ...) auch eine Steuerpflicht entstehen könnte?

    Der Sitz der Plattform spielt m.E. überhaupt keine Rolle,. Du beteiligst Dich ja nicht daran, sondern nur an den Zielunternehmen. Bei denen müsstest Du Dich mit den jeweiligen steuerlichen Gegebenheiten vertraut machen. In vielen Fällen wird es wie beschrieben so sein, dass dort eine Quellensteuer auf ausgezahlte Gewinne erhoben wird. Damit wärst Du aus Sicht des Anlagelandes fertig. (Es muss aber nicht überall so sein. Du musst das für jedes Land mit einer Beteiligung einzeln prüfen.)


    Aus deutscher Sicht bist Du aber trotzdem nicht fertig, weil Du die Einnahmen ja in Deutschland korrekt versteuern willst und die ausländische Quellensteuer - die immer zu hoch oder zu niedrig ist aus deutscher Perspektive - anrechnen musst. Um sie anrechnen zu können, musst Du die Höhe kennen und in einer dem deutschen Finanzamt genehmen Form belegen können.


    Es könnte auch Verluste bei einem Unternehmen geben, die Du gerne mit anderen Gewinnen des gleichen Jahres oder zukünftigen Gewinnen verrechnen würdest. In welchem Land und auf welcher Ebene geht das?


    Das sind Dinge, die die meisten Menschen nicht neben einer Selbstständigkeit noch nebenher erledigen wollen und bei denen gerade bei kleinen Anlagesummen der Ertrag in keinem vernünftigen Verhältnis zum Aufwand steht. Wobei ich wie ganz oben schon gesagt bezweifle, dass P2P-Beteiligungen insgesamt ein sinnvolles Investment sind.

  • Vielen Dank für deine detaillierte Erläuterung. Ich denke, du wirst recht damit haben, dass ein P2P-Investment über eine Kapitalgesellschaft nicht unbedingt sinnvoll ist.


    Da die Plattformen selbst bei juristischen Personen keine Quellensteuer einbehalten und abführen, würde dies im Umkehrschluss bedeuten, dass mein Unternehmen in den jeweiligen Investitionsländern die Quellensteuer ggf. separat erklären müsste, richtig?


    Wie würdest du empfehlen, hinsichtlich der Auflösung der bestehenden P2P-Investments vorzugehen?

  • In Deutschland ist es so, dass ein Dividenden auszahlendes Unternehmen selbst die Quellensteuer einbehält und abführt. Das ist schließlich die Quelle. Sollte eigentlich anderswo ähnlich sein. Die Plattform wird nichts einbehalten.


    Es könnte sein, dass die Plattform dem Unternehmen meldet, dass Du als Anleger selbst ein Unternehmen bist und damit im anderen Land nicht der Quellensteuer unterliegst, weil es ein Abkommen zwischen beiden Ländern zur Unternehmensbesteuerung gibt, dass das so vorsieht. Aber das wirst Du alles ermitteln, wenn Du Dich da Stück für Stück durcharbeitest.


    Bei der Auflösung würde ich bei der P2P-Plattform anfangen und nachsehen, wie da die Bedingungen sind und dann einfach machen. Wenn es keine Kündigungsfristen gibt, hättest Du das Thema vielleicht 2025 schon von der Backe.

  • Es könnte sein, dass die Plattform dem Unternehmen meldet, dass Du als Anleger selbst ein Unternehmen bist und damit im anderen Land nicht der Quellensteuer unterliegst, weil es ein Abkommen zwischen beiden Ländern zur Unternehmensbesteuerung gibt, dass das so vorsieht. Aber das wirst Du alles ermitteln, wenn Du Dich da Stück für Stück durcharbeitest.

    Wo könnte ich mit der Durcharbeitung anfangen? Einfach versuchen, die Kreditanbahner z.B. auf Esketit zu kontaktieren und hinsichtlich der eventuellen Quellensteuerabgabe zu befragen?