Kontopfändungen werden der Reihe nach abgearbeitet. Wenn zwei vorliegen (woher weißt Du das?) dann wird jetzt gerade die erste bedient - immer wenn Zahlungseingänge über 1500 € da sind, sonst bleibt die einfach stehen und wartet auf bessere Zeiten. Dann kommt die zweite und wenn die abbezahlt ist, ist Deine dritte an der Reihe.
Wenn der Schuldner arbeitet, könntest Du mit einem vollstreckbaren Titel den (pfändbaren Teil des) Arbeitslohn beim direkt Arbeitgeber pfänden. Damit würdest Du Dich mit Deiner Forderung vor die Kontopfändungen schieben und löst auch das Problem eines Kontowechsels, der bestehende Kontopfändungen ins Leere laufen lässt.