Hallo liebe Leut,
ich hoffe mein Anliegen ist hier richtig einsortiert.
In der Suche habe ich leider noch nicht das passende Thema/Antwort gefunden.
Es gab mal einen Finanztip-Artikel zum o.g.Titel.
Aber zur Steuererklärung habe ich noch Fragezeichen. Hoffentlich weiß jemand Rat.
Ich habe mir den Artikel mehrfach durchgelesen, aber ein Detail leuchtet mir noch nicht ein.
Um die Arbeitnehmer-Sparzulage für Bausparverträge und ETF-Sparen bei der Einkommensteuer-Erklärung bewilligt zu bekommen, gilt ja seit Januar 2024 die höhere Einkommensgrenze von 40.000€ zu versteuerndem Einkommen.
Heißt das dann, dass man die Zulage erstmals mit der nächsten Steuererklärung das Jahr 2024 bewilligt bekommt oder auch die Erklärung für 2023?
Da stand noch, dass man 4 Jahre rückwirkend beantragen kann - hilft einem ja nicht wirklich, wenn vor 2024 die Grenzen unangetastet bleiben.
Würde mich sehr freuen über eure Anregungen.
Vielen Dank im Voraus!
Gruß
Euer Deputy