Bis zu 20 Prozent Zuschuss für Dein Erspartes

  • Hallo liebe Leut,


    ich hoffe mein Anliegen ist hier richtig einsortiert.

    In der Suche habe ich leider noch nicht das passende Thema/Antwort gefunden.


    Es gab mal einen Finanztip-Artikel zum o.g.Titel.


    Aber zur Steuererklärung habe ich noch Fragezeichen. Hoffentlich weiß jemand Rat.


    Ich habe mir den Artikel mehrfach durchgelesen, aber ein Detail leuchtet mir noch nicht ein.


    Um die Arbeitnehmer-Sparzulage für Bausparverträge und ETF-Sparen bei der Einkommensteuer-Erklärung bewilligt zu bekommen, gilt ja seit Januar 2024 die höhere Einkommensgrenze von 40.000€ zu versteuerndem Einkommen.


    Heißt das dann, dass man die Zulage erstmals mit der nächsten Steuererklärung das Jahr 2024 bewilligt bekommt oder auch die Erklärung für 2023?


    Da stand noch, dass man 4 Jahre rückwirkend beantragen kann - hilft einem ja nicht wirklich, wenn vor 2024 die Grenzen unangetastet bleiben.


    Würde mich sehr freuen über eure Anregungen.


    Vielen Dank im Voraus!


    Gruß

    Euer Deputy

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo und herzlich Willkommen im Forum! :)


    Heißt das dann, dass man die Zulage erstmals mit der nächsten Steuererklärung das Jahr 2024 bewilligt bekommt oder auch die Erklärung für 2023?

    Die neue Grenze für die Arbeitnehmersparzulage (ANSZ) gilt ab 2024 und ist nicht rückwirkend zu bekommen. Rückwirkend bis 2023 gelten die alten Grenzen.


    Ganz allgemeiner Hinweis: die ANSZ kann man, wenn man den Anspruch darauf hat, mitnehmen. Aber es handelt sich dabei maximal um 80€ pro Jahr. Zudem sind alle Verträge, für die man die ANSZ bekommen kann, mit Kosten verbunden. Bausparverträge lohnen sich generell nur in sehr speziellen Fällen und haben hohe Opportunitätskosten aufgrund der niedrigen Sparzinsen. Das günstigste VL-ETF-Depot kostet 10€/Jahr (plus Transaktionskosten ca. 1€/Jahr) und es muss 7 Jahre lang gehalten werden. Also die Frage stellen, ob man auch mindestens zwei Jahre lang die ANSZ bekommen kann, ansonsten lohnt es sich gar nicht. Ob es sich überhaupt für 80€ lohnt, muss Jeder selbst entscheiden. Für viele wird es im Vermögensaufbau keine entscheidende Rolle spielen.


    Wenn man einen möglichst hohen Arbeitgeber-Anteil an vermögenswirksamen Leistungen bekommt, sieht die Sache auch etwas anders aus. Dann kann man diese auch mitnehmen. Den Braten macht das meist aber auch nicht fett. Das geht übrigens auch ganz ohne Kosten mit dem ING-Banksparplan. Dafür gibts aber auch nur 1,5 % Festzins und keine ANSZ. Würde ich aber wählen, wenn man nur die Arbeitgeber-VL mitnehmen möchte und es unsicher ist, ob man die ANSZ wirklich mehr als ein Jahr lang erhält.

  • Hallo Impidimpi 🙂,


    ja vielen lieben Dank für den netten Willkommensgruß und die ausführliche Antwort.


    Ja viel ist das tatsächlich zum eingesetzten Kapital denn doch nicht.


    Wenn man alles nochmal genau kalkuliert realisiert man, dass es anderweitig mehr lohnt.