Hallo zusammen,
bin als selbstständiger in der gesetzlichen freiwillig versichert.
Möchte nun
1. Variante: als familienversicherter in die gesetzliche meiner Frau
2. Variante: in einem Angestelltenverhältnis in die gesetzliche.
In welchen Fällen werden Kapitalerträge berücksichtigt ?
Was passiert als Rentner wenn ich aus Variante 1 oder 2 komme mit der Berücksichtigung von Kapitalerträgen ?
Im Falle der Nichtberücksichtigung von Kapitalerträgen, gibt es da Mindestzeiten, den ein vorhandener Status bestehen muss ?
Ich freue mich über Euren kompetenten Antworten!