Hallo zusammen,
Folgende Konstellation: Person A ist von 01.10.24 bis 31.12.24 arbeitslos und bezieht ALG1, gleichzeitig arbeitet er selbständig an einzelnen Tagen für verschiedene Auftraggeber. Den Auftraggebern ist es aber völlig egal wann er die Abrechnung abschickt, normalerweise macht er dies schonn zeitnah.... Wenn er nun die Rechnung in diesem fall aber ausnahmsweise protrahiert und erst im Januar schickt (also nach seiner ALG1-Phase) und dann auch erst im Januar das Geld überwiesen bekommt.... Wird dies das beim ALG1 wieder abgezogen oder gibt es sonst Probleme?
Also zählt der Zeitpunkt der Überweisung oder der Zeitpunkt der erbrachten Leistung für das Arbeitsamt als Einkommen?
Viele Grüße
Momo