PKV mit 48 bei Neuverbeamtung

  • Hallo hier ins Forum,

    ich erhoffe Antworten auf Fragen, die mich seit geraumer Zeit plagen. Ich bin 48 Jahre alt, habe eine Tochter (18, Schülerin) und wurde in Berlin nun als Lehrerin verbeamtet (seit 2013 aber schon als Lehrkraft tätig). Ich habe keine Reichtümer, lebe allein, verdiene aber gutes Geld.

    Nun stellt sich mir die große Frage, wie ich mich weiter krankenversichern werde. In der GKV bezahle ich ab 1.1.2025 ca. 550 EUR inkl. Tochter. Hier würde ich auf jeden Fall noch über eine ZusatzVS nachdenken.

    In der PKV (Debeka) bezahle ich 630 EUR inkl. Tochter und inkl. Risikozuschlag (der evtl. in zwei Jahren aufgehoben werden soll) und 50 % Beihilfe. Die Kosten bei beiden VS sind aktuell finanzierbar.

    Mit Blick auf die PKV wird sich ja meine Tochter irgendwann selbst krankenversichern. So entfallen schon mal ca. 80 EUR. Aber wie sieht es mit der Bezahlung der PKV im Alter aus? Wenn ich schon so hoch einsteige?

    Die GKV passt sich an den Renteneinnahmen an, die PKV nicht. Wie hoch meine Rente sein wird, weiß ich noch nicht, da ich erst seit 2013 als Lehrerin arbeite und mir nur diese Zeit für die Pension angerechnet wird. Vorher war ich in einem anderen Beruf tätig und habe dann studiert-also steht mir hier eine gesetzliche Rente zu.

    Was sollte ich bei der Entscheidung berücksichtigen?

    Vielen Dank für eure Antworten!

    juli 76

  • Elena H. 4. November 2024 um 16:30

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Erstmal Hallo Juli und willkommen hier.

    ein höheres Alter bedingt natürlich leider einen höheren Beitrag, zum einen müssen die bisher entgangenen Rückstellungen aufgeholt werden und zum anderen hat vermutlich ein höheres alter kalkulatorisch mehr "Risiken". Der hier benannte Krankenversicherer schlägt bei Vorerkrankungen ziemlich oft die "vollen 30%" als Risikozuschlag auf. Ich weiß nicht wie es bei dir ist. Ich kann hinsichtlich der privaten Krankenversicherung daher nur anraten nicht "blind" zu einem Versicherer hinzulaufen wo alle schon wären. Das kann unter Umständen sich als nachteilig erweisen.

    Also von verschiedenen Versicherungsunternehmen anhand "anonymer Risikovorabfragen" sich Angebote geben lassen, entweder über einen Fachmenschen oder selbst. Jedes Versicherungsunternehmen hat nicht nur dem Grunde nach unterschiedliche Leistungen sondern bewerten auch das ein und gleiche Risiko ganz unterschiedlich.

    Die Berücksichtigungsfähigkeit des Kindes entfällt in der Regel ab dem 18 Lebensjahr, es sei denn es wird weiter Kindergeld bezogen, weil das Kind noch in der Ausbildung oder im Erststudium befindet - dann aber höchstens bis zum 25. Lebensjahr. Mal von Verlängerungen um 1 höchstens 1 Jahr durch Wehr- oder Freiwilligendienst abgesehen.

    Den etwaigen Risikozuschlag kann man auch bei jedem anderen Versicherer "nach einer Zeit ohne Ereignisse" überprüfen lassen, wobei bei chronischen Erkrankungen es eher schwieriger ist. Die Regelung zur Überprüfung von Risikozuschlägen findet sich in § 41 VVG und diese kann theoretisch immer wieder gezogen werden.

    Im Ruhestand steigt der Beihilfesatz in der Regel auf 70% und der gesetzliche 10% Zuschlag entfällt, so dass der Beitrag für die Restkostenversicherung bestenfalls sich im bezahlbaren Rahmen halten sollte. Darüber hinaus werden die Altersrückstellungen aktiviert, die den Beitrag bestenfalls bis zum möglichst späten Abscheiden stabil halten sollten.

    Berlin hat aber tatsächlich den Vorteil der Pauschalen Beihilfe, so dass hier dann seitens der Beihilfe ein monatlicher 50% Zuschuss zu den Krankenkassenbeiträgen gezahlt wird. Das ist auch super, man sollte aber in dieser Entscheidung langfristig zumindest berücksichtigen, dass man als Beamtin nicht in die "Krankenversicherung der Renter*innen" (KVdR) kommt und daher freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse bleibt.

    Das ist insoweit von Relevanz wenn man neben den Ruhestandsbezügen, Rente und Zusatzversorgung noch andere Einkunftsarten hat, die dann für die Beitragsberechnung bis zur Höchstgrenze berücksichtigt werden. Der "Vorteil der KVdR" greift nicht bei Beamt*innen, nur wenn man weiterhin Angestellte bleibt.

    Hat man aber keine "sonstigen Einkünfte" (z.B. Miete, Kapital, etc.) also alles was man als "gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit" ansehen könnte, ist dieses Thema dann eher zweitrangig. Dann kann man entscheiden, wie es persönlich passt.

    Eine Glaskugel hat hier leider keine*r.

    Die Rente wird ausgezahlt werden und falls doch das Zusammentreffen von Rente, Zusatzversorgung und Pension den Höchstsatz ausreizt, wird dann die Pension entsprechend gekürzt werden, dass man nicht über die maximale Pension kommt. Wie hoch die voraussichtliche Rente ist kann man aus den bisherigen Renteninformationen entnehmen, die man auch als Lehrer*in von der Deutschen Rentenversicherung erhält und dazu die VBL-Informationen für die Zusatzversorgung. Mit beiden Daten zusammen kann man die Rente nach dem heutigen Stand anhand der Information aus "Ihre bislang Rentenanwartschaft entspräche nach heutigem Stand einer Monatlichen Rente von: ....."

  • Ich bin 48 Jahre alt, habe eine Tochter (18, Schülerin) und wurde in Berlin nun als Lehrerin verbeamtet (seit 2013 aber schon als Lehrkraft tätig). Ich habe keine Reichtümer, lebe allein, verdiene aber gutes Geld.

    Jetzt besser als vor der Verbeamtung, nehme ich an.

    Nun stellt sich mir die große Frage, wie ich mich weiter krankenversichern werde. In der GKV bezahle ich ab 1.1.2025 ca. 550 EUR inkl. Tochter. Hier würde ich auf jeden Fall noch über eine Zusatz-[Versicherung] nachdenken.

    Die 550 € sind der Arbeitnehmeranteil. Die tatsächlichen Kosten sind somit 1100 €/Monat.

    In der PKV (Debeka) bezahle ich 630 EUR inkl. Tochter und inkl. Risikozuschlag (der evtl. in zwei Jahren aufgehoben werden soll) und 50 % Beihilfe. Die Kosten bei beiden [Versicherungen] sind aktuell finanzierbar.

    Du bezahlst nicht, sondern würdest bei der Debeka für die beiden Versicherungen für Dich und Deine Tochter 630 € bezahlen. Das ist ein Beamten-Beihilfetarif. Er ist verhältnismäßig teuer aufgrund Deines hohen Eintrittsalters.

    Woher hast Du den Preis? Vom Debeka-Vertreter?

    Die Entscheidung für einen PKV-Vertrag ist immer eine finanziell schwerwiegende, auch bei jungen Leuten. Viele Leute sagen, man sollte über 45 Jahre nicht mehr in die PKV wechseln. Ich würde mich zumindest von einem Makler beraten lassen (der mehrere Firmen vermittelt) und nicht von einem Firmenvertreter. Möglicherweise ist es für Dich angesichts Deines für einen Versicherungswechsel fortgeschrittenen Alters auch eine Option, mittels "pauschaler Beihilfe" in der GKV zu bleiben.

    Vielleicht kann ja auch Dr. Schlemann etwas dazu sagen.

    Mit Blick auf die PKV wird sich ja meine Tochter irgendwann selbst krankenversichern. So entfallen schon mal ca. 80 EUR. Aber wie sieht es mit der Bezahlung der PKV im Alter aus? Wenn ich schon so hoch einsteige?

    Prognosen sind immer schwierig, vor allem, wenn sie sich auf die Zukunft beziehen.

    Die GKV passt sich an den Renteneinnahmen an, die PKV nicht. Wie hoch meine Rente sein wird, weiß ich noch nicht, da ich erst seit 2013 als Lehrerin arbeite und mir nur diese Zeit für die Pension angerechnet wird.

    Angestellte bekommen Rente, Beamte bekommen Pension. In Deutschland heißt das so, in Österreich ist es anders.

    Was sollte ich bei der Entscheidung berücksichtigen?

    Ich würde einen Fachmann zu Rate ziehen. Ein Firmenvertreter ist für Dich vermutlich eine Nummer zu klein. Wohlgemerkt: Es kann bei einer sorgfältigen Überlegung letztlich auch herauskommen, bei der GKV zu bleiben.

  • Also von verschiedenen Versicherungsunternehmen anhand "anonymer Risikovorabfragen" sich Angebote geben lassen, entweder über einen Fachmenschen oder selbst.

    ... plus Leistungen der Haupttarife + Beihilfeergänzungstarife detailliert vergleichen, Beitragsentwicklungen und Alterseinkünfte kalkulieren, steuerliche Aspekte berücksichtigen etc. - entweder über einen Fachmenschen oder selbst. :)

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