Notarkosten absetzen

  • Moin!


    Meine Eltern haben mir eine vermietete Wohnung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge überschrieben und sich hierbei jeweils ein lebenslanges Nießbrauchsrecht vorbehalten. Wir fragen uns nun, ob wir die Notarkosten (die lt. Vertrag meine Eltern zu tragen haben) für die Überschreibung der Wohnung und das Einräumen des Nießbrauchsrechts im Rahmen Steuerklärung beim Einkommen aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten neben der AfA für den von meinen Eltern damals gezahlten Kaufpreis zusätzlich als Werbungskosten angeben können?


    Rein logisch kommt uns das schwierig vor, weil es sich ja genau genommen um Kosten handelt, die für die "Weggabe" des Eigentums angefallen sind, andererseits zT auch um das Nießbrauchsrecht zu erhalten, das für meine Eltern ja nun gerade Grundlage für das Einkommen aus Vermietung und Verpachtung ist.

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Können kann man ja immer. Der entscheidende Punkt ist aber, ob das Finanzamt das akzeptiert. Mach es doch einfach! Dann siehst Du schon, was hinterher herauskommt. Gestalten kann man ohnehin immer nur für die Zukunft, nicht für die Vergangenheit.


    Aber das weißt Du als Jurastudent ja schon aus Deinem Studium.