Rechtsschutzversicherung wechseln

  • Allgemein: Was ist beim Wechsel der RSV zu beachten.

    Oder ist das ähnlich wie bei einer PKV eher nicht anzuraten?

    Wenn ich von 2020 bis 2024 bei RS1 versichert war und 2025-x bei RS2, was passiert, wenn in 2026 ein RS-Fall eintritt, der auf einem Ereignis in 2022 basiert (z.B. Abschluss BU-Versicherung in 2022, Eintritt BU in 2026 und Streit mit der Versicherung).

    Ist dann die alte RSV RS1 dafür zuständig oder übernimmt die RS2, sofern eine Vorversicherung stattgefunden hat? Muss dafür ein lückenloser Übergang stattgefunden haben?

    Ich kann nicht konkreter werden, da ich keinen konkreten Fall habe, ich möchte nur allgemein wissen, ob es, ähnlich wie bei einer KFZ-Versicherung problemlos möglich ist die Versicherung ohne Nachteile zu wechseln oder ob das, ähnlich wie bei LPKV/BU, eher grundsätzlich nicht zu empfehlen ist.

    PS: Bin aktuell bei KS/Aixilia und habe nix zu meckern.

  • Dazu würde ich mir ganz genau die detaillierten Versicherungsbedingungen der neuen Versicherung anschauen, zu der Du evtl. wechseln möchtest.

    Wenn dort steht, dass die Versicherung bei lückenloser Anschlussversicherung entweder sofort oder nach Ablauf einer bestimmten Zeit auch für Versicherungsfälle leistet, deren Ursache / 1. Verstoß während der Laufzeit der Vorversicherung eingetreten ist, dann klingt das gut.

    Wenn es nicht in den Bedingungen steht, wird die neue Versicherung ihre Leistung für solche Altfälle im Zweifel ablehnen und ggf. auf die Vorversicherung verweisen. Ob und wie lange die Altversicherung sich dann (noch) zuständig fühlt - zB bis zum Ablauf einer evtl. Nachfrist, müsste sich wiederum aus Deinem aktuellen Vertrag ergeben.

    Ich fürchte, da könnte es so viele denkbare Regelungen wie Versicherungen geben.

    Am sichersten bist Du, wenn die neue Versicherung Dir schriftlich bestätigt, dass bzw. ggf. ab wann sie auch für alle Altfälle leistet.