Hat der Zeitpunkt des Erwerbs der Fahrerlaubnis eine Auswirkung auf die Anrechnung von SFK; es ist immer nur von der Dauer des Erwerbs der Fahrererlaubnis die Rede.
Unser Fall:
Der Opa will seinem Enkel aus seinem „alten“ Versicherungsvertrag einen SFR übertragen.
Vertrag wurde 2015 beendet. Letzte SFK 23.
Der Enkel hat im Jahr 2014 seinen Führerschein gemacht und hat seitdem Fahrpraxis mit dem Zweitwagen der Eltern gesammelt.
Enkel hat seine Fahrerlaubnis jetzt über 10 Jahren.
Der Enkel hat sich ein eigenes Fzg kauft.
Die Übernahme des SFR wurde schriftlich beantragt und auch schriftlich bestätigt, auch die neue Versicherung ist informiert.
Unsere Position: Von dem alten Vertrag des Großvaters müssen ca. 10 Jahre von der SFK23 übernommen werden.
Die Position der Versicherung: sie erkennt lediglich ein Jahr in Bezug auf die Übernahme der SFK an. Sie bezieht sich in ihrem Schreiben darauf, dass es lediglich ein Jahr zeitliche Überlappung von dem alten Versicherungsvertrag und dem Besitz der Fahrerlaubnis gibt.