Pendlerpauschale über 0,30€

  • Hallo,

    ich habe eine Frage bezüglich der Erstattung von Reisekosten.

    Ich verwende mein privat PKW und betreue einige Orte in der Umgebung.

    Mein Büro befindet sich ca. 10 KM von meiner Wohnung entfernt.

    Jede Abweichung die nicht den direkten Weg zu meinem Büro darstellt, kann ich von meinem Arbeitgeber per Reisekostenabrechnung einreichen. Hier zahlt mir mein Arbeitgeber 0,30€ pro gefahrenen Kilometer.

    Nun kommt es oft mal vor, dass ich an die 250 KM fahre zu einem vom Büro abweichenden Ort und zurück Nachhause.

    Kann ich Abweichungen von 20 KM bei der Steuererklärung einreichen um dann die 0,08€ pro Kilometer erstattet zu bekommen ?

    Vielen Dank vorab

  • Elena H. 1. Dezember 2024 um 20:26

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Ich verwende meinen privat PKW und betreue einige Orte in der Umgebung.

    Mein Büro befindet sich ca. 10 KM von meiner Wohnung entfernt.

    Jede Abweichung, die nicht den direkten Weg zu meinem Büro darstellt, kann ich von meinem Arbeitgeber per Reisekostenabrechnung einreichen. Hier zahlt mir mein Arbeitgeber 0,30€ pro gefahrenen Kilometer.

    Nun kommt es oft mal vor, dass ich an die 250 km fahre zu einem vom Büro abweichenden Ort und zurück nachhause.

    Das ist eine Dienstreise. Die Reisekosten bekommst Du von Deinem Arbeitgeber erstattet, bliebe möglicherweise der Verpflegungsmehraufwand, den Du steuerlich geltend machen könntest.

    Kann ich Abweichungen von 20 KM bei der Steuererklärung einreichen um dann die 0,08€ pro Kilometer erstattet zu bekommen?

    Was Du beschreibst, ist eine Dienstreise, kein langer Weg zum Arbeitsplatz in der Firma. Die Pendlerpauschale steigt bei Pendelwegen über 20 km. Das ist aber kein Pendelweg, mal ganz davon abgesehen, daß 30 ct/km vom Arbeitgeber entscheidend besser für Dich ist, als 30 oder auch 38 ct/Doppelkilometer Werbungskosten.

  • In der Steuer wird die erste Arbeitsstätte berücksichtigt, dass ist ein ortsfestes Gebäude I.d.r. Das Büro bzw. Die Liegenschaft deines Arbeitgebers.

    Da deine Fahrt aber ohnehin eine Dienstreise und kein Arbeitsweg ist, spielt das ohnehin keine Rolle.