PKV/Selbstbehalt -> Einseitige Vertragsänderung

  • Leider wieder einmal negative Erfahrung mit der Barmenia.

    Im Rahmen der nunmehr leider jährlich stattfindenden Beitragserhöhungen in der PKV hat sich die BARMENIA dieses Jahr noch mal etwas etwas Neues einfallen lassen. Seitens BARMENIA findet eine Einseitige Vertragsänderung in der Form statt, dass die Barmenia ohne Abstimmung mit ihrem Kunden, den Selbstbehalt eigenmächtig erhöht, ohne dies rechtlich zu begründen. Ich habe dagegen Widerspruch eingelegt und darauf hingewiesen, dass eine rechtliche Grundlage für eine Einseitige Vertragsänderung seitens der Barmenia im Zusammenhang mit der Erhöhung des Selbstbehalts nicht vorliegt. Derzeit warte ich auf Rückmeldung der BARMENIA. Es würde mich interessieren, ob weitere Finanztip Leser und potentielle BARMENIA Kunden die gleiche Erfahrung im Zusammenhang mit der Selbstbehalt Erhöhung gemacht haben. Vielen Dank.

  • Bei mir auch... wobei ich irgendwie nicht ganz durchblicke. Bisher hatte ich 450,- SB. Jetzt sollen es 450,- + 20% (max 220,-) werden. Im Worst-Case habe ich also 670,- SB... wenn ich das richtig versanden habe. Der eigentliche Beitrag hat sich auch eben mal um kanpp 15% erhöht. Erhöhungen bin ich ja leider gewohnt - aber so hoch war sie noch nie.

    Dr_Bob - würdest du deinen Widerspruch als Muster (natürlich unverbindlich) zur Verfügung stellen? Das wäre super!

  • Habe das gleiche Problem mit der Barmenia: Erhöhung des Selbstbehalts von 1800 auf 2000 € eigenmächtig seitens Barmenia, verbunden mit dem Hinweis, daß sie dazu berechtigt ist i.V.m. einer Beitragserhöhung. Darüber hatte ich aber keine Info erhalten. Auf meinen Widerspruch hin wurde mir folgendes mitgeteilt/dokumentiert: Zum 1.10.2024 (ich bin im Vormonat 65 Jahre alt geworden) wurde meine Altersrückstellung zur Kompensation der sonst fälligen Bitragserhöhung eingesetzt. Im Ergebnis sank mein Monatsbeitrag sogar um rd. 8 €. Zum 1.1.2025 blieb mein Monatsbeitrag konstant ggü. dem 4. Quartal 2024. Also ist m.E. die Voraussetzung Beitragserhöhung für eine Erhöhung des SBs nicht gegeben. Ich muß mich diesbezüglich jetzt weiter mit der Barmenia direkt oder via PKV-Ombudsmann auseinandersetzen. Aber Frage in das Forum: Weiss jemand, wie die Altersrückstellung im Hinblick auf meine Thematik gesehen wird? Wird der beitragsdämpfende Effekt für die Frage, ob der SB erhöht werden kann, berücksichtigt oder nicht?

  • Habe das gleiche Problem mit der Barmenia: Erhöhung des Selbstbehalts von 1800 auf 2000 € eigenmächtig seitens Barmenia, ...

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    ... : Zum 1.10.2024 (ich bin im Vormonat 65 Jahre alt geworden) wurde meine Altersrückstellung zur Kompensation der sonst fälligen Bitragserhöhung eingesetzt. Im Ergebnis sank mein Monatsbeitrag sogar um rd. 8 €. Zum 1.1.2025 blieb mein Monatsbeitrag konstant ggü. dem 4. Quartal 2024. ...

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    Als jemand, der von dem genannten Alter 65 Jahre noch etwas entfernt, würde mich zur Orientierung interessieren, wie hoch denn Dein Monatsbeitrag aktuell ist, bei der genannten Konstellation mit rd. 1.800/2.000€ jährlichem Selbstbehalt. Danke vielmals vorab.

  • Es ist „keine neue Erfindung“ sondern eigentlich übliches Vorgehen. Auch zu finden in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.


    Bei der Barmenia etwa unter § 8b der AVB zu Beitragsanpassungen.


    „[…] Unter den gleichen Voraussetzungen kann auch eine betragsmäßig festgelegte Selbstbeteiligung angepasst und ein vereinbarter Risikozuschlag entsprechend geändert werden. […]“


    Das ist ein ganz geläufiger Standardtext aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen und findet sich, soweit ich als Laie weiss, bei den meisten Versicherungen.