Mietschulden der Ex - wer zahlt?

  • Hi Mowbray,


    dass Ihr durch den gemeinsamen Abschluß des Mietvertrages gesamtschulderisch haftet (jede Partei schuldet den gesamten Mietzins usw.), wurde hier ja bereits ausreichend herausgearbeitet. Du hast hier „nur“ intern gegen die andere Partei (also die Mutter Deiner Kinder) einen Erstattungsanspruch, den Du titulieren lassen kannst.


    Bei der von Dir geschilderten Gesamtsituation dürfte das allerdings eine recht langwierige Sache werden, die auch erst einmal mit weiteren Aufwendungen Deinerseits (Gerichtskosten für das Mahnverfahren usw.) verbunden sein dürfte.


    Die Berücksichtigung der sonstigen Themen (Kinder mitgenommen ins Ausland, gemeinsames Sorgerecht ja/nein, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Unterhaltsansprüche….) bringt auch mich dazu, zu sagen: Du brauchst dringend eine Beratung durch einen wirklich guten Familienrechtsanwalt. Erst mit einem Gesamtbild der Situation und der sich Dir bietenden Möglichkeiten ist die Einleitung weiterer Schritte sinnvoll.


    Good luck!

    Viele Grüsse

    *EW*

    :thumbup:

  • der Mietvertrag ist mittlerweile gekündigt. Ich musste mich drum kümmern; der Vermieter hat die Zustimmung meiner Ex per email akzeptiert. Insofern geht es nur um die letzten 3 Monate nach der Kündigung. Möbel und Sachen habe ich teilweise übernommen, verkauft, verschenkt und meine Ex hatte Ihre Kleider bereits von einer Freundin ausräumen&lagern lassen. Sämtliche Kindersachen sind bei mir.

    Werde dann mal meine Anwältin in Südafrika fragen, ob man da was machen kann oder ob sie es auch für aussichtslos hält

  • Werde dann mal meine Anwältin in Südafrika fragen, ob man da was machen kann oder ob sie es auch für aussichtslos hält

    Zahlst du nach Südafrikat Unterhalt für die Kinder? Und an deine Ex?

    Vor einem deutschen Gericht würdest du nicht damit durchkommen, Unterhalt für die Ex mit Mietschulden zu verrechnen. Vielleicht aber vor einem südafrikanischen...