Grundsteuerbescheid Bayern obszön hoch

  • Man musste EINSPRUCH gegen den Bescheid vom Finanzamt zur "Feststellung des Grundsteuerwertes" einlegen und hatte dafür vier Wochen Zeit. Nur hier war ein Ansatz gegeben, um gegen die Höhe des für die Berechnung zugrunde liegenden Grundstückwertes für die zukünftige Grundsteuer vorzugehen.


    Der Bescheid über den "Grundsteuermessbetrag" war dann der zweite Bescheid vom Finanzamt der erstmal an sich für die Höhe der zukünftigen Grundsteuer unerheblich ist und meist zusammen mit dem ersten Bescheid versendet wurde. Hier wird lediglich der vom Finanzamt festgesetzte Grundsteuerwert auf den Grundsteuermessbetrag umgerechnet. Theoretisch hätte man hier wieder einen EINSPRUCH einlegen können, falls das Finanzamt sich bei der Umrechnung vertan hat.


    Als drittes kommt dann der "Grundsteuerbescheid" von der Kommune gegen den man WIDERSPRUCH einlegen kann, aber nur wenn die sich bei der Multiplikation des festgesetzten Grundsteuermessbetrags mit dem Hebesatz vertan haben.


    Da die komplette Kalkulation auf den Grundstückwert basiert, hätte man bei der Feststellung dieses Wertes (erster Bescheid) reagieren müssen... war ja auch zu genüge damals in den Medien. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde vor zu gehen wird nicht von Erfolg gekrönt sein, da die Gemeinde meist die Grundrechenarten beherrscht. Wenn in der Gemeinde noch kein neuer Hebesatz beschlossen wurde, gilt der alte weiter. Sollte ein neuer Hebesatz rückwirkend zum 01 Jan 25 greifen, wird es eine Aufrechnung geben. Bei vielen Gemeinden wurden noch im Dezember neue Grundsteuersatzungen verabschiedet. Einfach mal im Ratsinformationssystem reinschauen (gibt es hoffentlich nicht nur in Hessen) und die Protokolle der Sitzungen einsehen oder in die Bekanntmachungen der Stadt.


    Korrigieren lässt sich der Grundstückswert über eine erneute Grundsteuererklärung, entweder nach einer baulichen Veränderung am Gebäude/auf dem Grundstück, nach Errichtung eines Gebäudes oder im Zuge der gemäß Gesetz vorgeschriebenen nächsten turnusgemäßen nächsten Erklärung. (war glaube ich alle sieben Jahre)