Verluste bei P2P-Krediten in der Steuererklärung geltend machen

  • Hallo,


    ich investiere auf verschiedenen P2P-Plattformen, unter anderem bei Bondora, einer estnischen P2P-Plattform. Dort fallen viele Kredite aus, die dann im Steuerbericht von Bondora unter "Abschreibung - Darlehensbetrag" aufsummiert werden. Zusätzlich habe ich auch noch Käufe und Verkäufe auf dem Zweitmarkt mit Ab- oder Aufschlag getätigt. Im Steuerbericht von Bondora erscheinen die Verluste durch Ausfall von Darlehen, Zweitmarktkäufe mit Aufschlag und Zweitmarktverkäufe mit Abschlag wie folgt:


    Abzüge für den Zeitraum

    Abschreibung - Darlehensbetrag: x €

    Verluste durch Sekundärmarktverkäufe: y €

    Verluste durch Sekundärmarktkäufe: z €

    --------

    Gesamt: (x + y + z) €


    Ich habe jetzt in der Steuererklärung für 2023 in der Anlage KAP unter "Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben" in Zeile 25 (Verluste aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, Ausbuchung, Übertragung wertlos gewordener Wirtschaftsgüter i. S. d. § 20 Abs. 1 EStG oder aus einem sonstigen Ausfall von Wirtschaftsgütern i. S. d. § 20 Abs. 1 EStG) die Gesamtsumme (x + y + z) eingetragen. Dies wurde aber vom Finanzamt laut vorläufigem Steuerbescheid nicht anerkannt. Eine Begründung wurde nicht angegeben. Ich werde deswegen dagegen noch Einspruch erheben und um eine detaillierte Begründung bitten.


    Aber kann mir hier vielleicht jemand sagen, ob Zeile 25 die falsche Zeile war? Hätte man das woanders eintragen müssen?

    Nach meiner Internetrecherche sind die Verluste durch Sekundärmarktkäufe und -verkäufe wohl nicht steuerlich abzugsfähig. Daher hätte ich den Betrag in Zeile 25 vermutlich um (y + z) € kürzen müssen. Aber darf das Finanzamt dann gleich den kompletten Verlustbetrag streichen? x ist sehr viel größer als (y + z).

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo,


    ich investiere auf verschiedenen P2P-Plattformen, unter anderem bei Bondora, einer estnischen P2P-Plattform. Dort fallen viele Kredite aus, die dann im Steuerbericht von Bondora unter "Abschreibung - Darlehensbetrag" aufsummiert werden.

    Bei P2P Krediten sind die Erträge steuerpflichtig.

    Zinsen aus den einzelnen Krediten, die nicht gezahlt werden, können meines Erachtens nicht als entgangene Einnahme oder als Verlust abgesetzt werden. Gleiches gilt auch für den Tilgungsanteil der Rückzahlung.

  • Bei P2P Krediten sind die Erträge steuerpflichtig.

    Zinsen aus den einzelnen Krediten, die nicht gezahlt werden, können meines Erachtens nicht als entgangene Einnahme oder als Verlust abgesetzt werden. Gleiches gilt auch für den Tilgungsanteil der Rückzahlung.

    Der abgeschriebene Betrag enthielt keine Zinsen. Ich müsste nochmal nachprüfen, wie diese Abschreibung bei Bondora berechnet wird. Ob das nur abgeschlossene, ausgefallene Kredite beinhaltet, womit dann auch garantiert wäre, dass da kein Geld mehr zurück kommt.


    In den P2P-Blogs wird immer das unten verlinkte Urteil des Bundesfinanzhofs angeführt, dass ausgefallene P2P-Kredite vom Finanzamt anerkannt werden müssen. Laut diversen Forenbeiträgen scheinen einige Finanzämter die ausgefallenen Kredite auch problemlos anzuerkennen, andere nicht.


    BFH, Urteil v. 24.10.2017 - VIII R 13/15

  • Hier gibt es auch noch einen Diskussionsbeitrag eines Steuerberaters zum Urteil des BFH: https://datenbank.nwb.de/Dokument/800693/

    Zusammenfassung: Das oben verlinkte Urteil des BFH ist grundsätzlich auf P2P-Kredite übertragbar. Problematisch könnte lediglich der Nachweis des endgültigen Ausfalls einer Kreditforderung sein.


    Die Berechnung des abgeschriebenen Darlehensbetrags bei Bondora habe ich auch nochmal überprüft: Das sind die Darlehensbeträge ohne Zinsen der endgültig ausgefallenen Kredite, d.h. da sind keine Rückflüsse mehr zu erwarten. In diesem Fall gehe ich also davon aus, dass das Finanzamt das anerkennen muss.

  • In den P2P-Blogs wird immer das unten verlinkte Urteil des Bundesfinanzhofs angeführt, dass ausgefallene P2P-Kredite vom Finanzamt anerkannt werden müssen. Laut diversen Forenbeiträgen scheinen einige Finanzämter die ausgefallenen Kredite auch problemlos anzuerkennen, andere nicht.


    https://datenbank.nwb.de/Dokument/718303/

    In dem von dir zitierten Urteil geht es um ein ausgefallenes privates Darlehen, das Person A mit Person B abgeschlossen hat. Das bedeutet dass diese beiden Personen ein direktes Vertragsverhältnis haben.

    Fällt dieser Kredit aus, dann kann mir vorstellen, dass dieser Verlust eventuell steuerlich berücksichtigt werden kann.


    Bei den üblichen P2P Plattformen (Bondora, Mintos und andere) werden solche Kredite zwar vermittelt, doch das Vertragsverhältnis zwischen dem eigentlichen Schuldner und dir als Geldgeber ist ein anderes, denn du hast aus meiner Sicht nur ein indirektes Vertragsverhältnis mit den Schuldnern.


    Wenn dein Investment bei der Plattform komplett ausfallen sollte (Konkurs etc.), dann kann ich mir ebenfalls vorstellen,dass das steuerlich berücksichtigt werden kann.


    Gern wüsste ich auch, wenn du mit deiner Annahme Recht haben solltest.

  • Selbstverständlich sind (realisierte) Verluste mit p2p-Krediten auch mit anderen Kapitalerträgen verrechenbar.

    Realisierte Verluste bedeutet, dass das Geschäft abgeschlossen ist, d.h. du hast entweder einen Kredit mit Verlust weiterverkauft (Sekundärmarkt), oder die Plattform bescheinigt dir einen endgültigen Ausfall des Kredits.


    Hast du denn bei deiner Steuererklärung schon direkt den Steuerreport von Bondora mitgeschickt?


    Was ich in deinem Text (bzw. dem von Bondora) nicht verstehe: Was sollen Verluste aus Sekundärmarktkäufen sein?

    Meinem Verständnis nach kann sich ein Verlust am Sekundärmarkt nur dann ergeben, wenn man dort kauft und wieder verkauft (zu geringerem Wert).

  • Hallo,


    ich habe Widerspruch eingelegt und als Begründung auf das oben genannte Urteil und den Artikel hingewiesen. Die Antwort auf meinen Widerspruch war, dass sie in den übersandten Belegen keinen Nachweis für diese Verluste gefunden hätten. Ich habe ihnen dann nochmal die Belege geschickt und die betreffenden Stellen farblich markiert. Daraufhin wurde der komplette Verlust angerechnet und ich habe eine Nachzahlung von über 1.000 € bekommen.

  • Was ich in deinem Text (bzw. dem von Bondora) nicht verstehe: Was sollen Verluste aus Sekundärmarktkäufen sein?

    Meinem Verständnis nach kann sich ein Verlust am Sekundärmarkt nur dann ergeben, wenn man dort kauft und wieder verkauft (zu geringerem Wert).

    Die Verrechnung bei Bondora ist etwas merkwürdig und zum Nachteil des Benutzers, da er früher Steuern auf Buchgewinne zahlen muss, die real gar nicht existieren. Aber ist für Bondora vermutlich einfacher zu rechnen.

    Angenommen man kauft im Jahr 2023 einen Kreditanteil von 10 € mit einem Abschlag von 50 %. Dann werden im Steuerreport 2023 von Bondora 5 € als Gewinn ausgewiesen, obwohl es nur Buchgewinne sind. Angenommen der Kredit wird dann 2024 abgeschlossen, aber der Kreditnehmer zahlt insgesamt nur 3 € zurück. Dann werden im Steuerreport 2024 von Bondora 7 € als Verlust ausgewiesen. D.h. man zahlt zuerst Steuern für Buchgewinne, die man später wieder zurückerhält, wenn der Kredit nur teilweise zurückbezahlt wird.

  • Die Frage war ja, wie es zu Verlusten bei Sekundärmarktkäufen kommen kann. Wenn man z.B. einen Kreditanteil von 10 € zu einem Preis von 11 € kauft, dann rechnet Bondora das als 1 € Verlust.