Abrechnung in Privatkliniken

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine Frage an euch, die mich aktuell beschäftigt. Es geht um die Abrechnung in Privatkliniken und die Bedingungen bei privaten Krankenversicherungen.


    In den Versicherungsbedingungen meiner PKV steht, dass stationäre Behandlungen in Krankenhäusern übernommen werden, inklusive Einbettzimmer und Chefarztbehandlung. Allerdings finde ich die Formulierung zur Abrechnung in den Privatkliniken (Stichwort KHEntgG) etwas unglücklich bei mir (siehe Anhang) (Einbettzimmer wird weiter unten als Option aufgeführt, deshalb nicht wundern).


    Ich frage mich daher:


    1. Wie wird in (eigenständigen) Privatkliniken abgerechnet? Orientieren sie sich überhaupt an den Sätzen des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) oder legen sie oft die Preise komplett frei fest?


    2. Wie schätzt ihr Versicherungsbedingungen ein? Sollte es eine Begrenzung (z. B. auf das Doppelte der KHEntgG-Sätze) geben, wie wahrscheinlich ist es, dass man auf zusätzlichen Kosten sitzen bleibt?


    3. Habt ihr Erfahrungen damit gemacht, in Privatkliniken behandelt zu werden und dies über die PKV abzuwickeln?


    Ich möchte vermeiden, dass mir später hohe Kosten entstehen, wenn ich eine Privatklinik in Anspruch nehmen sollte. Vielleicht spielt es aber auch überhaupt keine große Rolle. Daher bin ich gespannt auf eure Einschätzungen und Erfahrungen.


    Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!


    Viele Grüße

  • Privatkliniken können grundsätzlich berechnen, was sie möchten und was ihre Kunden (zB Scheichs, Oligarchen, Hollywood-Stars oder in manchen Fällen auch ganz gewöhnliche Sterbliche) bereit sind zu bezahlen.


    Im Zweifel kannst Du auch mit einer PkV auf hohen Kosten sitzen bleiben. Die Kosten einer beliebten Schweizer Entzugsklinik sollen zB mindestens im höheren sechsstelligen Bereich liegen und auch diverse Annehmlichkeiten beinhalten, die sicherlich nicht medizinisch notwendig sind (Limousinenservice, Villenunterbringung, Butlerservice, Privatköche etc).


    Ob in welcher Höhe die PKV zumindest die Arzthonorare und medizinische Grundpflege (ggf. teilweise) oder die Unterkunftskosten erstatten würde, hängt von den genauen Vertragsbedingungen und im Zweifel der konkreten Notwendigkeit und Angemessenheit im Einzelfall ab.


    Wenn Du eine konkrete Behandlung in einer bestimmten Klinik planst, kannst Du sicher vorab einen Kostenvoranschlag erhalten und die Kostenübernahme klären.

  • Super, danke für die Informationen. So wie ich das verstehe, scheinen die meisten PKV Verträge hier eine Limitierung nach KHEntgG vorzunehmen was für mich auch nachvollziehbar wäre. Folglich ist die Relevanz einer höheren Kostenübernahme für mich wohl eher als gering zu werten.

  • Hallo Jogge


    Da bei mir die Alte Oldenburger in der engeren Auswahl ist, habe ich hier auch versucht Informationen zu bekommen. Die Beschränkung bei der AO ist ja der 1-fache Satz, was im Vergleich zu anderen Versicherungen relativ wenig ist. Hier gibt es bei anderen Versicherern häufig höhere Sätze. Soweit ich verstanden habe gilt dies aber nicht für die Abrechnung der Arztkosten, die ist bei der AO ja nicht auf den Satz von 3,5 begrenzt. Was ich außerdem gehört habe, das es oft auch eine Verhandlungssache mit den Privatkliniken ist, was hier genau in Rechnung gestellt wird.
    Die Frage ist auch, wie relevant sind Privatkliniken. Sind diese wirklich bei schweren Krankheiten besser oder ist man an einer renomierten Uniklinik nicht besser aufgehoben.
    In diese Richtung geht auch das Thema gezielte Auslandsbehandlungen. Auch hier gibt es bei der AO keinen vertraglichen Anspruch auf Erstattung von im Vergleich zu Deutschland höheren Kosten. Ist eine Einzelfallentscheidung. Die Kosten im Vorfeld mit dem Versicherer abzuklären ist also sowieso immer empfehlenswert.


    Viele Grüße

    Michael