Wertpapier Depot vererben

  • Hallo an alle,


    Meine Frage...

    Ist es vorteilhaft, ein Wertpapier Dopot von Bank A, komplett an ein Kind, und

    ein weiteres Depot, von Bank B

    an das 2 te Kind zu vererben.

    Identische Kontostände, Summe der Wertpapiere im Freibetrag Schenkungssteuer.

    Können dann die ERBEN das Depot einfach weiterlaufen lassen. Ist dann erst

    bei Verkauf von Wertpapiere KAP fällig.

    Oder einfach ohne Verkauf weiterlaufen lassen.


    Danke für eure Beiträge

  • Was meinst du mit "vererben" ?


    Vererbt wird erst, wenn der jetzige Depotinhaber verstirbt.

    Ist der Wertpapierbestand absolut identisch? gleiche Wertpapiere mit den identischen Stückzahlen und Anschaffungsdaten oder ist nur der Kurswert insgesamt identisch, aber es sind verschiedene Papiere mit unterschiedlichen Anschaffungsdaten?


    In einem Testament kann der Depotinhaber festlegen, wer Erbe seines Gesamtvermögens sein soll. Weiterhin kann er bestimmen, dass Kind A das Depot bei der Bank XY erhalten soll und Kind B erhält das Depot bei Bank AZ.

    Der jetzige Depotinhaber muss nur bis zu seinem Tod sicherstellen, dass die Bestände identisch bleiben, wenn es nach dem Tag X keine Ungleichbehandlung geben soll.


    Was dann die jeweiligen Erben später mit ihrem Erbe anfangen (Verkauf/Halten), bleibt ihnen überlassen.

    Die jeweiligen steuerlichen Anschaffungswerte werden mit einem Übertrag mit vererbt - die Steuern bei Verkauf gehen dann zulasten der jeweiligen Erben (Kinder).


    Wie wird denn das übrige Vermögen aufgeteilt?

  • Hallo Schnack,


    Du meinst einen Depotübertrag auf die Kinder A und B im Wege der vorweggenommenen Erbfolge?


    Falls ja, wäre das dann vermutlich eine Schenkung, die am besten vertraglich geregelt wird, nebst entsprechenden Depotüberträgen. das könnte (!) vorteilhaft sein in Bezug auf eine ggf. anfallende Erbschaftsteuer.


    Das wäre m.E., um ein größtmögliches Maß an Sicherheit zu schaffen, ein Fall für ein Beratungsgespräch beim Steuerberater.

    Viele Grüsse

    *EW*

    :thumbup:

  • Sorry habe natürlich gemeint ein Testament .....so zu verfassen.

    Eine Bekannte hat nicht nur die verschiedenen Bankdepots, per notariellen Testament so "aufgeteilt"

    sondern alle Bestände der jeweiligen Bank, dem jeweiligen Erben zugesprochen

    Überiges Vermögen (Immobilien Grundstücke ) sind bereits per Schenkung

    Überlassen worden.

  • Sorry habe natürlich gemeint ein Testament .....so zu verfassen.

    Eine Bekannte hat nicht nur die verschiedenen Bankdepots, per notariellen Testament so "aufgeteilt"

    sondern alle Bestände der jeweiligen Bank, dem jeweiligen Erben zugesprochen

    Überiges Vermögen (Immobilien Grundstücke ) sind bereits per Schenkung

    Überlassen worden.

    Möglich ist bei der Erstellung eines Testaments und Aufteilung des Vermögens auf die Abkömmlinge durchaus Einiges. Für eine unter steuerlichen Gesichtspunkten sinnvolle Herangehensweise empfehle ich die Konsultation eines Steuerberaters. Es kann durchaus sinnvoll sein, die Übertragung bereits vor dem Ableben zu veranlassen, um sich anbietende Steuerfreibeträge zu nutzen (Schenkungssteuer….), wie oben schon geschrieben.

    Viele Grüsse

    *EW*

    :thumbup:

  • Eine Bekannte hat nicht nur die verschiedenen Bankdepots, per notariellen Testament so "aufgeteilt"

    sondern alle Bestände der jeweiligen Bank, dem jeweiligen Erben zugesprochen

    Eine solche Verfügung in einem Testament wird zum Problem, wenn die Person irgendwann aus heute nicht bekannten Gründen Geld benötigt und dieser Geldbedarf dazu führt, dass das Kontoguthaben bei einer bestimmten Bank entsprechend gemindert wird und der betreffende Erbe dieses Kontos dann enttäuscht wird, was eigentlich nicht beabsichtigt war.


    Ich persönlich halte von solchen Aufteilungen wenig, denn es ist ja heute noch nicht bekannt, wie hoch das (Rest-) Vermögen am Tag X noch sein wird.


    Ich habe einmal ein solches Testament gesehen. Die genannten Konten gab es gar nicht mehr, zum einen, weil die betreffende Bank mit einem anderen Haus fusioniert hatte und Konten dort zusammengeführt wurden.


    Es wurde glücklicherweise gemeinsam mit allen Beteiligten eine einvernehmliche Lösung gefunden.


    Sinnvoller finde Ich, wenn man das Vermögen prozentual auf die Erben verteilt.

    A bekommt als Haupterbe z.B. 50% und die übrigen namentlich genannten Begünstigten erhalten je X %.


    Darüber hinaus kann man natürlich bestimmte Vermögenswerte einzelnen Personen vermachen (Vermächtnis) bzw. zukommen lassen.

  • Identische Kontostände, Summe der Wertpapiere im Freibetrag Schenkungssteuer.

    sind die steuerlichen Werte beim eventuellen Verkauf durch die Erben auch identisch? Sprich, hast du in beiden Depots immer dieselben Wertpapiere zur selben Zeit gekauft? Falls ja, dann gibt es wirklich keine Unterschiede.

  • Natürlich hat man als typisch Deutscher die eventuell anfallenden Steuern im Blick.

    Möchte aber die Steuersache nicht zu hoch hängen.

    Geerbtes Vermögen ist bekanntlich ja leistungsloses Einkommen.

    Verkaufen die Erben die geerbten Wertpapiere

    überhaupt nicht, oder zu einem späteren Zeitpunkt, wird es ja dann auch steuerlich

    verschieden aussehen.



    Eine gute Zeit

  • Werden die Depots vererbt, sind sie Bestandteil des Nachlasses und somit erbschaftssteuerrelevant. Werden die Depots vor dem Erbfall im Rahmen einer Schenkung übertragen, mindert das den (erbschaftssteuerrelevanten) Nachlasswert. Je nach Wert der Depots und des restlichen Nachlasses ist das ggf. nicht „so unwichtig“.


    Wie dem auch sei, Du machst das schon. Alles Gute!

    Viele Grüsse

    *EW*

    :thumbup: