Zeile 19 in Lohnsteuerbescheinigung

  • Hallo zusammen,

    ich hoffe ich bin hier richtig.

    Ich habe eine Abfinding bekommen, welche in der Lohnbescheinigung in der Zeile 19 hinterlegt ist.

    In Zeile 19 steht, dass der Betrag in Zeile 3 enthalten ist. Heißt das, dass die Abfindung bereits besteuert wurde? Oder wird der Betrag jetzt mit der Steuererklärung nachbesteuert?

    Ich mache meine Steuererklärung in Smartsteuer. Normalerweise bekomme ich immer viel zurück, duech die Eingabe der Zeile 19 ist es aber viel weniger geworden. Ist das richtig ao? Oder zeigt mir Smartsteuer hier eine doppelte Besterung an?

    Danke :)

  • Elena H. 7. Januar 2025 um 16:01

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • So wie ich das verstehe, hat dein Arbeitgeber die Abfindung bereits als Arbeitslohn versteuert, da der Betrag in Zeile 3 enthalten ist. Daher musst du den Betrag aus Zeile 19 nicht nochmal separat in deine ESt übernehmen.

    Du kannst aber eine ermäßigte Besteuerung, die sogenannte Fünftel-Regelung, beantragen bzw. vom Finanzamt prüfen lassen:

    Zitat

    Zeile 16 bis 20

    Für diese Vergütungen kommt eine ermäßigte Besteuerung in Betracht. Übernehmen Sie bitte diese Beträge je nach Art der Vergütung und die davon einbehaltenen Steuerabzugsbeträge von Ihrer Lohnsteuerbescheinigung in die Zeilen 16 bis 20. Hat der Arbeitgeber im Lohnsteuerabzugsverfahren keine ermäßigte Besteuerung vorgenommen, tragen Sie bitte den entsprechenden steuerpflichtigen Teil des Bruttoarbeitslohns in die Zeile 18 ein. Ihr Arbeitgeber hat diesen Betrag gegebenenfalls in Ihrer Lohnsteuerbescheinigung unter Nummer 19 ausgewiesen. Werbungskosten, die mit diesen Einnahmen in Zusammenhang stehen, tragen Sie bitte in Zeile 82 und/oder 83 ein.

    [Quelle]

    Infos zu den Voraussetzungen der Fünftel-Regelung findest du hier:

    WISO Steuer
    Nur hier: Die automatische Steuererklärung! Lass deine Steuer automatisch ausfüllen und hol dir dein Geld zurück.
    www.buhl.de
  • Die Finanzverwaltung NRW schreibt dazu... Dürfte bundesweit gültig sein.

    "Eintragungen unter Nummer 19 Unter Nummer 19 werden Entschädigungen und Nachzahlungen von Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre bescheinigt, welche nicht ermäßigt besteuert werden konnten. Die „normale“ Versteuerung war in diesem Fall für Sie günstiger."

    https://www.finanzverwaltung.nrw.de/system/files/media/document/file/Merkblatt%20zur%20ElsterLohn-Bescheinigung%202024_final.pdf


    Abfindungen werden meistens als "Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre" eingestuft. "Früher" durften/mussten Arbeitgeber die sog. Fünftelregel anwenden. Da wurde die Abfindung quasi auf 5 Jahre aufgeteilt und anteilig geringer besteuert. Seit 2024 geht das nicht mehr. Du musst dir die höheren Steuern über deine Steuererklärung wieder holen.

    Warum dein Erstattung dieses mal anders ist lässt sich bei den wenigen Angaben, die du machst, schlecht sagen. Gut möglich das es mit der Abfindung zu tun hat.

    "Nachtrag März 2024: Die Fünftelregel ist eine Steuervergünstigung, die im Rahmen der Einkommensteuererklärung durch das Finanzamt zunächst überprüft und dann ggfs. angewandt und berechnet wird. Bis einschliesslich Ende 2024 konnten Prüfung und Berechnung auch bereits vorab durch den Arbeitgeber im Rahmen der Lohnsteuerabrechnung bei der Auszahlung der Abfindung vorgenommen werden. Dies ist ab Anfang 2025 jedoch nicht mehr möglich, so dass die Fünftelregel ab diesem Zeitpunkt nur noch über die EkSt-Erklärung wirksam werden kann.

    ..."

    Kap. 3.1: Abfindung und Steuern: Die Fünftelregel | Der Privatier
    Abfindung und Steuern: Was ist der Sinn der Fünftelregel ? Wieviel Steuern kann man sparen ? Welche anderen Möglichkeiten gibt es ?
    der-privatier.com