Kapitalertragssteuer bei Verkauf von US-Aktien mit Verlustverrechnungstopf

  • Hallo Zusammen,


    ich habe einige Frage bezüglich der Steuern beim Aktienverkauf und der Verrechnung mit dem Verlustverrechnungstopf. Vielleicht gibt es hier einen Experten, der es weiß.

    Freu mich schon auf die Antworten und schon mal vielen Dank an alle die sich Zeit nehmen und den langen Text lesen.


    Folgender Fall:

    - Verlustverrechnungstopf (Gewinne/Verluste aus Aktien) aus Vorjahr mit -1500€ vorhanden (andere Töpfe sind leer)

    - kein Freistellungsauftrag

    - Der Einfachheithalber soll alles in Euro gerechnet sein

    - im Depot sind:

    • Aktie A (aus USA): 500€ Gewinn
    • Aktie B (aus USA): 2000€ Gewinn
    • Ausschüttender ETF (ansässig in Deutschland, keine Teilfreistellung)

    Nun sollen die US-Aktien verkauft werden.


    Verkauf Aktie A (500€ Gewinn)

    Quellensteuer USA = 15%*500€ = 75€ Steuer

    In Deutschland muss keine Kapitalertragssteuer gezahlt werden, da Verlustverrechnungstopf vorhanden.

    Der Gewinn von Verkauf Aktie A wird mit dem Verlustverrechnungstopf verrechnet

    --> -1500€ + 500€(Gewinn Aktie A) = -1000€


    Frage 1: Wird die in den USA gezahlte Quellensteuer in dem Topf "anrechenbare Quellensteuer" gutgeschrieben?

    Wenn ja, würde sich für mich folgendes ergeben:

    Kapitalertragssteuer: 0€

    Verlustverrechnungstopf(Gewinne/Verluste aus Aktien): -1000€

    anrechenbare Quellensteuer: 75€



    Verkauf Aktie B (2000€ Gewinn)

    Quellensteuer USA = 15%*2000€ = 300€ Steuer.

    In Deutschland muss die Kapitalertragssteuer nur für 1000€ gezahlt werden, da Verlustverrechnungstopf vorhanden ist.

    1000€ * 10,5% (Abgeltungssteuer+Soli) = 105€

    Die deutsche Kapitalertragssteuer kann nun mit der "anrechenbare Quellensteuer" verrechnet werden(?).

    Zusätzlich wurde die Quellensteuer ja für die vollen 2000€ Gewinn bezahlt, obwohl nur 1000€ nach dem Verlustverrechnungstopf relevant sind. Demzufolge können 150€ der

    anrechenbaren Quellensteuer gutgeschrieben werden.


    Für mich würde sich jetzt folgendes ergeben:

    Kapitalertragssteuer: 0€

    Verlustverrechnungstopf (Gewinne/Verluste aus Aktien): 0€

    anrechenbare Quellensteuer: 75€ + 150€ - 105€ = 120€


    Frage 2: Wenn nun der deutsche ETF 1000€ ausschüttet, wären eigentlich 263,75€ Kapitalertragssteuer fällig. Kann diese mit den 120€ aus der "anrechenbare Quellensteuer" verrechnet werden?


    Vielen Dank für eure Hilfe!!

  • Matthias P

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Du bist ganz auf dem falschen Dampfer. Die US-Quellensteuer fällt auf US-Dividenden an, nicht auf Verkäufe von US-Aktien. Also hier: US-Steuer 0 €.

    Der Gewinn von Verkauf Aktie A wird mit dem Verlustverrechnungstopf verrechnet

    --> -1500€ + 500€(Gewinn Aktie A) = -1000€

    Ja.

    Wird die in den USA gezahlte Quellensteuer in dem Topf "anrechenbare Quellensteuer" gutgeschrieben?

    Es wird keine US-Steuer gezahlt, somit auch keine Anrechnung.

    Verkauf Aktie B (2000€ Gewinn)

    Quellensteuer USA = 15%*2000€ = 300€ Steuer.

    0 € US-Steuer.

    In Deutschland muss die Kapitalertragssteuer nur für 1000€ gezahlt werden, da Verlustverrechnungstopf vorhanden ist.

    1000€ * 10,5% (Abgeltungsteuer+Soli) = 105€

    Nein. Es wären wenn, dann auch 10,55% (= 105,50 € auf 1000 €).

    Die deutsche Kapitalertragssteuer kann nun mit der "anrechenbare Quellensteuer" verrechnet werden(?).

    Nein. Es ist ja keine Quellensteuer gezahlt worden.

    Frage 2: Wenn nun der deutsche ETF 1000€ ausschüttet, wären eigentlich 263,75€ Kapitalertragssteuer fällig. Kann diese mit den 120€ aus der "anrechenbare Quellensteuer" verrechnet werden?

    Nein. Es ist ja keine Quellensteuer gezahlt worden.


    Du hast aus dem Vorjahr einen Verlust von 1500 € im Verlusttopf Aktien stehen. Nun realisierst Du 2500 € Kursgewinne aus Aktienverkäufen. 1500 € werden gegengerechnet, also versteuerst Du 1000 € und zahlst darauf 263,75 € KESt. Wenn Du doch einen Sparerfreibetrag hättest, zahltest Du nichts, der Sparerfreibetrag wäre damit aber ausgeschöpft.


    Die US-Quellensteuer auf Dividenden von 15% hat mit all dem nichts zu tun.


    Ich stecke gerade in einem Disput mit einem Finfluenzer, der höchst seltsame Vorstellungen über die Anrechnung von US-Quellensteuer auf den Sparerfreibetrag hat. Das ist wohlgemerkt ein völlig anderer Fall als Deiner! Ich schreibe das gerade zusammen, wie man das rechnet. Ich bin verblüfft darüber, daß der Finfluencer das nicht kann. So schwierig ist das nicht.

  • Eine ausländische Quellensteuer fällt nur auf die Ausschüttungen/Dividenden an, aber nicht auf Kursgewinne.


    Davon abgesehen, ja (1), eine noch nicht angerechnete ausländische Quellensteuer wandert in den Quellensteuertopf.

    Und ja (2), der Inhalt des Quellensteuertopfes kann mit beliebigen Kapitalerträgen verrechnet werden. Aber nur im selben Jahr, sonst verfällt er.

  • Hallo Achim, Hallo fredo47,

    vielen Dank für eure Antworten! Wieder was über die Steuer gelernt und auch mal schön, wenn es in Sachen Steuern viel einfach ist, als anfangs gedacht.


    Viele Grüße

    kraken56