Guten Morgen.
Mein momentar Tarif bei einem Stromlieferanten a) ist recht günstig, b) läuft vertraglich bis 17.02.2026.
Kann ein Stromlieferant unterjährig (Bspw., Belieferungsvertrag liefe bis 17.02.2026; Gebührenänderung im Mai 2025) einseitig Gebühren ändern?
Mit morgendlichen Grüßen,
Sebastian