negative Kapitalerträge aus versicherungskündigung

  • Hallo,

    Ich habe mich letztes Jahr aufgrund der finanztip Website entschlossen künftig ein eigenes depot zu führen, dementsprechend habe ich das bisherige sparprodukt bei der Swiss life gekündigt.

    Dieses hat in den letzten 5jahren einen Verlust eingefahren, weswegen ich daraus negative Kapitalerträge erhalten habe.

    Dementsprechend habe ich hier einen Brief dass mir nach

    Paragrap 43 abs 1 Satz 1 nr4 EStG nach Berücksichtigung der teilweisen Steuerfreistellung im sinne Paragraph 20 abs 1 Nr 6 Satz 9 EStG

    - 2300€

    ausweist.


    Im vergangenen Jahr habe ich über meinen verzinsten notgroschen einen Gewinn von 1200€ erzielt.

    Desweiteren habe ich eine grösere summe in den Ausschüttunden FTSE alle World IE00B3RBWM25 investiert welcher mit 800€ an Ausschüttungen eingebracht hat. Dieser wird auch weiter bespart.

    1000€ wurden bereits beim notgroschen automatisch freigestellt

    Kann ich mithilfe der Steuererklärung die negativen Erträge aus der gesündigten swiss live Produkt mit den positiven rest gewinnen aus dem letzten jahr verrechnen und somit zumindest ein wenig steuern einsparen oder muss ich dass komplett unter Lehrgeld verbuchen ?

  • Elena H. 26. Januar 2025 um 20:06

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Es kommt vermutlich darauf an, was genau das für ein Kapitalprodukt war, mit dem du den Verlust eingefahren hast, denn Verluste aus Aktien lassen sich nicht mit Verlusten aus ETFs verrechnen. Generell ist es bei unterschiedlichen Anlageklassen schwierig - wobei da auch diverse Gerichtsverfahren anhängig sind, sich also noch was tun könnte.

    Kurz zusammengefasst: Einfach machen! Wenn das Finanzamt es nicht anerkennt, kannst du immer noch schauen ob sich ein Widerspruch mit Verweis auf laufende Prozesse lohnt.

  • Zumindest die 800€ sollten sich dann verrechnen lassen, der Rest kann als Verlustvortrag mit in die Zukunft genommen werden.

    Wie gesagt - einfach mal ausprobieren (auch mit dem kompletten Betrag), das Finanzamt sagt dann schon nein bzw. verweist auf Verlustvortrag.

  • habe [...] letztes Jahr das bisherige Sparprodukt bei der Swiss life gekündigt. [nämlich eine Rentenversicherung]

    Dieses hat in den letzten 5 Jahren einen Verlust eingefahren, weswegen ich daraus negative Kapitalerträge erhalten habe.

    Dementsprechend habe ich hier eine [Verlustbescheinigung über] 2300€.

    Im vergangenen Jahr habe ich über meinen verzinsten Notgroschen einen Gewinn von 1200€ erzielt.

    Desweiteren habe ich eine größere summe in den ausschüttenden FTSE All World IE00B3RBWM25 investiert, welcher mir 800€ an Ausschüttungen eingebracht hat.


    1000€ wurden bereits beim Notgroschen automatisch freigestellt.

    Kann ich mithilfe der Steuererklärung die negativen Erträge aus der gekündigten [Rentenversicherung] mit den positiven Restgewinnen aus dem letzten Jahr verrechnen und somit zumindest ein wenig Steuern einsparen.

    Kurze Antwort: Ja.

    Lange Antwort: Du hast kassiert: 1200 € Zinsen, davon 1000 € freigestellt, 200 € versteuert.

    800 € Ausschüttungen, die zählen bei einem Aktienfonds zu 70%, also 560 € versteuert.

    Zusammen hast Du also von 760 € Steuern bezahlt (Etwa 200 €). Den Verlust von 2200 € kannst Du einreichen, der wird verrechnet, Du bekommst die 200 € von 760 € Kapitalerträgen zurück, bleiben beim Finanzamt 2200 - 760 = 1440 € Verlust stehen, die Du in den nächsten Jahren nach dem gleichen Verfahren verrechnen kannst.

    Das Steuerprogramm stellt Dir die richtigen Fragen, Du mußt nur das Interview durchgehen.