Liebes Forum,
Ich habe folgende Frage: meine Frau kommt aus England und hat Ihr Studium dort mit 2 Krediten finanziert. Diese Kredite sind speziell:
- Sie werden erst ab einem bestimmten Brutto Gehalt mit monatlichen Raten zurückgezahlt.
- Die Höhe der Rückzahlung ist dann mit einem fixen Prozentsatz basierend auf dem Bruttogehalt (9% und 6%) das über der Schwelle liegt.
- Die Kredite erlöschen komplett nach einer gewissen Zeit (für meine Frau ist das im Jahr 2041 und 2048) oder bei schwerer Krankheit oder Todesfall des Kreditnehmers. Es besteht also kein Risiko für uns wenn Sie zahlungsunfähig wird.
- Meine Frau verdient mittlerweile genug das Sie die Kredite theoretisch in 11 bzw. 7 Jahren abgezahlt hat mit den vorgegebenen Raten - das automatisch erlöschen ist bei ihr nicht relevant da sie „zu viel“ verdient.
- Die Kredite haben flexibel Zinsen (momentan 4.3% und 7.1%). Allerdings mischt hier die Englische Regierung mit und hat die Zinsen erstmal eingefroren.
Wir können die Zinsen komplett durch unseren Steuerbescheid als Ausbildungskosten bzw. Webungskosten geltend machen (muss ich noch bestätigen mit unserer Steuererklärung 2024 aber geht laut Finanzamt). Damit ist der Kredit im Prinzip Zinsfrei wie ich es verstehe da wir die ja zurückbekommen.
Meine Logik sagt mir: hier lohnt es sich nicht das schneller zurückzuzahlen sondern das Geld anzulegen/ aufs Sparkonto zu packen. Übersehe ich etwas?
Grüße Johannes