Was müssen die monatlichen Verbrauchsinformationen enthalten und wie weit zurück einsehbar sein.

  • Hallo zusammen.

    Seit Einführung 2022 erhalten wir die Verbrauchsinformationen über qeco monatlich.

    sie beinhalten unseren Verbrauch des Vormonats sowie eines nicht näher definierten "Referenznutzers"

    sowie eine Übersicht über unsere Verbräuche der letzten 12 Monate ohne "Referenznutzer".

    Ich hoffe das der"Referenznutzer" der Durchschnittsverbrauch ist.

    Als Übergangslösung mache ich seit kurzem jeden Monat Sreenshots.


    Problem:

    Wenn die Heizkostenabrechnung im NOVEMBER des Folgejahrers kommt (aktuell Nov24 für 2023)

    Somit sind wesentliche Teile der Heizperiode 23 nicht mehr in der Übersicht, und eine Analyse der Verbräuche nicht möglich.


    Die Verbrausinformation ist seit 2022 verpflichtend!

    Ist auch definiert worden:

    - Wie lange eine Rückschau möglich sein muss?

    - Welche Vergleichsmöglichkeiten angegeben sein müssen und über welchen Zeitraum?

    - oder weitere Detailangaben?


    Weiss jemand näheres?


    Hintergrund: Der uns angerechnete Verbrauch liegt im Schnitt bei 140% des Durchschnitts ohne das ich einen Grund erkennen kann.

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
    • Hilfreichste Antwort

    Diese Verbrauchsinformationen sind in in §6a der Heizkostenverordnung geregelt. (s.u.).


    "mitzuteilen" bzw. "zugänglich machen" ist arg schwammig formuliert.


    Konkrete "Aufbewahrungsfristen" werden nicht genannt. Es muss jedoch ein Vergleich zum Vorjahresmonat möglich sein. Somit könnten dann, wie in deinem Fall, die Informationen schon "durchgerutscht" sein.


    Sofern die Definition eines "Durchschnittsnutzers derselben Nutzerkategorie" nicht nachvollziehbar ist, würde ich nicht allzu viel darauf geben.


    Du kannst ja mal deinen Verbrauch (HZ+WW), Wohnungsgröße, Baujahr, Etage (Dachgeschoß, EG, Sandwich-Whg), Personenzahl, etc. hier posten.


    Alternativ kannst du ggfs. mal einen Vergleich machen auf:

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    § 6a Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen; Informationen in der Abrechnung

    § 6a HeizkostenV - Einzelnorm

  • BeDeTe

    Hat einen Beitrag als hilfreichste Antwort ausgewählt.
  • Dank an Balu für die schnelle Antwort

    Ungefähr so hatte ich das befürchtet. Der angegebene Rechner war mir gestern Abend zu komplex. Unser Verbrauch liegt im oberen Bereich allgemeinen Angaben.

    Aber der uns angerechnete Verbrauch liegt im Schnitt der letzten Jahre bei 40% über dem Durchschnitt.

    Ich bin dem Fehler des Vermieters aber heute auf die Spur gekommen.

    Dazu folgt gleich ein neuer Post.