Gilt für Ehepartner, die bei verschiedenen Banken Konten haben, der Gesamtbetrag von 1.000 Euro für getrennte Freistellungsaufträge?

  • Hallo liebe Forumsteilnehmer. :)

    Folgende Situation:

    Ehepartner 1 hat bei verschiedenen Banken auf seine Einzelkonten getrennte Freistellungsaufträge gestellt:

    Bank A: 300€

    Bank B: 200€

    Bank C: 400€

    Zusammen also 900€.

    Jetzt möchte er bei Bank D auf sein Einzelkonto weitere 1000€ freistellen.

    Technisch ist ein getrennter Freistellungsauftrag von 1000€ möglich.

    Die Summe aller getrennter auf seinen Namen lautenden FSA läge jetzt bei 1900€.

    Damit unter der gemeinsamen Höchstsumme von 2000€ für beide Ehepartner.

    Oder muss er stattdessen einen gemeinsamen FSA in Höhe von 1000€ stellen?

    Die Summe aller getrennter und gemeinsamer FSA läge jetzt ebenfalls bei 1900€

    Zählt also nur das Gesamtergebnis, oder muss jeder Ehepartner, bei getrennten FSA bei mehreren Banken, in Summe unter 1000€ bleiben?

    Ich habe ChatGPT bemüht und bekam tatsächlich diese Aussage:

    "Keine „Tricks“ mit mehreren Banken: Auch wenn ein Ehepartner bei verschiedenen Banken Konten hat, gilt der Gesamtbetrag von 1.000 Euro für getrennte Freistellungsaufträge."

    ChatGPT schlägt vor, einen gemeinsamen FSA einzurichten:

    Kombination aus getrennten und gemeinsamen Aufträgen

    Ehepartner 1 (Einzelkonto): 900 Euro (getrennter Auftrag)

    Gemeinschaftskonto bei Bank D: 1.000 Euro (gemeinsamer Auftrag für beide)

    Gesamtsumme: 1.900 Euro → ✅ Erlaubt!

    Ich bin mir einfach nicht sicher, ob das stimmt ;) , da mir die KI im Kontext dieser Frage, zuerst Antworten gegeben hat, die nicht korrekt waren und sich dafür bedankte, korrigiert zu werden... :D

    Freue mich über Antworten. :)

  • Elena H. 6. Februar 2025 um 22:52

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Ehepartner 1 hat bei verschiedenen Banken auf seine Einzelkonten getrennte Freistellungsaufträge gestellt:

    Bank A: 300€

    Bank B: 200€

    Bank C: 400€

    Zusammen also 900€.

    Jetzt möchte er bei Bank D auf sein Einzelkonto weitere 1000€ freistellen.

    Vorab: Ich bin kein Freund von Freistellungsbingo. Die meisten, die dieses Spiel spielen und sich hier melden, bekommen es nicht gebacken.

    Ich habe ChatGPT bemüht und bekam tatsächlich diese Aussage:

    "Keine „Tricks“ mit mehreren Banken: Auch wenn ein Ehepartner bei verschiedenen Banken Konten hat, gilt der Gesamtbetrag von 1.000 Euro für getrennte Freistellungsaufträge."

    Einfach machen. Die Banken melden den freigestellten Kapitalertrag an die Finanzbehörden, nicht mehr (wie früher) die Höhe der Freistellungsaufträge.

    Achte bitte drauf, daß Ihr zusammen nicht über die Grenze kommt.

  • Ja, jeder einzeln nicht mehr als 1000€ und gemeinsam nicht mehr als 2000€

    Folgendes Beispiel ist möglich:

    Ehegatte 1: 300€ bei Bank A Einzel-FSA

    Ehegatte 1: 200€ bei Bank B Einzel-FSA

    Ehegatte 2: 1000€ bei Bank C Einzel-FSA

    Ehegatte 2: 500€ bei Bank D gemeinsam

  • Ich würde getrennte und gemeinsame Freistellungsaufträge nicht vermischen.

    Auch würde ich keine Einzel-FSA in Summe über 1000,- EUR erteilen.

    Wenn ihr euch zusammen veranlagt, macht doch bei allen Banken gemeinsame Freistellungsaufträge und das bis max. 2000,- EUR.

  • Das Bundeszentralamt für Steuern schreibt auf deren Webseite unter

    Zitat

    Kontrollverfahren Freistellungsaufträge (FSAK)

    Allgemeines

    Freistellungsbeträge sind Kapitalerträge, die aufgrund eines Freistellungsauftrages (FSA) oder einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NVB) vom Steuerabzug ausgenommen sind. Die freistellende Stelle (z. B. Kreditinstitut) ist verpflichtet, diese Beträge an das BZSt zu melden. Die Meldung enthält nur Informationen darüber, wieviel Kapitalerträge tatsächlich freigestellt wurden. Aus der Meldung kann nicht abgeleitet werden, wie sich die Freistellungsaufträge bei den verschiedenen Kreditinstituten verteilen.

    Für Fragen zu Freistellungsaufträge wenden Sie sich bitte an die jeweilige Stelle/an Ihr jeweiliges Institut.

    Die eingehenden Daten werden aufbereitet und können der Landesfinanzverwaltung und den Sozialleistungsträgern zur Verfügung gestellt werden.


    Das liest sich für mich so, als ob letztendlich nur entscheidend ist, dass der Maximalbetrag in der Summe aller FSA, 2000 Euro nicht überschreitet. Ganz im Sinne von Bürokratieabbau.

    Zitat

    "Wenn ihr euch zusammen veranlagt, macht doch bei allen Banken gemeinsame Freistellungsaufträge und das bis max. 2000,- EUR."

    Das ist bei Trade Republic z.B. derzeit nicht möglich. Dort kann man nur einen getrennten hinterlegen.

  • Das ist bei Trade Republic z.B. derzeit nicht möglich. Dort kann man nur einen getrennten hinterlegen.

    Konnte das gar nicht glauben und musste erst nachgoogeln ... :P

    Da hat Trade Republic wohl was falsch verstanden ...

    Zusammenfassung

    Ein Freistellungsauftrag von 2.000 Euro ist bei Trade Republic nicht möglich, da keine Gemeinschaftsdepots angeboten werden.

    Und was, wenn der Ehepartner mit einem eigenen Depot auch Kunde bei Trade Republic wird?! Dann müssen beide getrennte FSA hinterlegen? Das ist nicht im Sinne des Erfinders :/

    Wenn Trade Republic einfach keine gemeinsamen FSA akzeptiert, machen die da glaube ich was falsch

  • Hab in der Forensuche ein altes Thema von 2020 gefunden. Das Problem bei TR besteht wohl seit Anbeginn und wurde bis heute nicht gelöst ... ^^

    Wenn du mit Freistellungsaufträgen hantieren und den ungenutzten Freibetrag des Ehepartners verwenden willst, wäre mein Vorschlag -> Depotwechsel.

    Alle anderen Broker bieten - wie wahrscheinlich jede andere Bank in Deutschland auch - die Möglichkeit gemeinsame FSA einzurichten.

    Ansonsten kannst auch einfach alle FSA bei allen Banken auf "null" setzen und dir alljährlich die Erstattung über die Steuererklärung (Anlage KAP) wieder holen. Ist in deiner Situation vielleicht am bequemsten :/