Beiträge von christian13

    Hallo zusammen,

    In einem Zweifamilienhaus (freistehendes Haus mit zwei abgeschlossenen Wohnungen) soll die alte gemeinsam genutzte Zentral-Öl-Heizung (Gemeinschaftseigentum) durch eine Wärmepumpe ersetzt werden.

    Gesamtkosten ca. 40.000,- EUR
    Wohnung 1 hat 60% MEA / Wohnung 2 demnach 40%.

    Für die KfW-Förderung wird ja, wenn ich mich richtig informiert habe, die Gesamtrechnung anhand der Miteigentumsanteile auf beide Haushalte aufgeteilt. Jeder Haushalt kann dann seinen individuellen Zuschuss beantragen.

    Wie sieht es mit der steuerlichen Absetzbarkeit der Handwerkerleistungen aus?
    Ist das dann überhaupt möglich?
    Können beide Haushalte ihre anteiligen Handwerkerleistungen ansetzen oder nur einer der Haushalte?

    Grüße
    Christian

    Soviel Angst vor der Steuererklärung? Das ist eine Zahl, die man eintragen muss.

    Angst vor einer Steuererklärung? Nein, habe ich nicht - kenne aber genügend, die sich darum nicht kümmern (wollen). Deshalb finde ich, dass es zu einer kompletten Antwort dazugehört, erwähnt zu werden. Für die Entscheidung des TE ist es vielleicht relevant.

    Die Möglichkeit einen Freistellungsauftrag einrichten zu können und die automatische Steuerbearbeitung machen mir persönlich das Leben leichter.

    Ayvens bietet Neukunden übrigens gerade 3,5% für 3 MOnate

    Aber Ayvens bietet nach wie vor keinen automatischen Steuerabzug bzw. Freistellungsauftrag, oder? Außerdem liegt das Geld da in Holland - der/die TE wollte ja Einlage in Deutschland.

    Holland halte ich aber auch für unproblematisch, habe seit vielen Jahren (seit Anfang 2021) meine Tagesgeldkonten bei NIBC - die liegen eigentlich immer 0,25% unter EZB-Niveau - und das (bislang) langfristig.

    Deutsche IBAN, Freistellungsauftrag und Steuerabzug.
    Evtl. eine Überlegung wert ... auch wenn das Geld nicht in Deutschland liegt :/

    Eckdaten:

    UnionInvestment UniProfiRente Select
    Depotvermögen: 10.288,77 EUR (Wertentwicklung -69,11% / konkrekt -7.410,34 EUR ||)
    Aufteilung: 100% UniVorsorge 7 ASP / 0% UniGlobal II A)
    Seit mehreren Jahren beitragsfrei gestellt

    Eine Frage stellt sich mir grad ...

    Kann der Verlust bei der Umschichtung irgendwie steuerlich geltend gemacht werden?
    Kommt der in den Verlustverrechnungstopf - oder ist das noch gar nicht geklärt?

    Ich kann mich noch gut daran erinnern, als meine schlangenzüngige Volksbank Vertrauensperson bei der Umstellung dieses Vertrages 2015 davon gesprochen hat, dass sie nach eingehender Prüfung 'nichts Negatives' im Vertragswerk haben finden können und insbesondere die Gewinnsicherung gelobt wurde.

    Offenbar wird aber genau diese Gewinnsicherung (bei mir ~7000€) nicht auf das neue AV-Depot übertragen. Das Geld ist bei einem Wechsel weg, wird von Union-Invest einbehalten.

    Moment... vielleicht ging es bei der Gewinnsicherung von Anfang an um die der Versicherung... Gott, war ich ein naiver Trottel ^^

    Das überrascht mich jetzt aber nicht - diese "Gewinnsicherung" ist Teil des Riester-Garantie-Betrages - den gibts erst zur Rente.

    Die "Gewinnsicherung" in meinem Fall habe ich demnach nicht für den Übertrag mit eingerechnet.
    Wenn ich die haben wollen würde, müsste ich den Vertrag noch über 20 Jahre liegen lassen ... nach Inflation lohnt das in meinem Fall nicht ;)

    wann hast du den Riester abgeschlossen? Vor 2012? Dann kannst mit 60 an das Geld.

    Im neuen Altersvorsorge Depot kommst du erst mit 65 wieder dran.

    Eröffnung des Depots war am 21.12.2015

    Übertrag der SV-Riesterrenten-Versicherung war später, die war meiner Erinnerung nach eine zeit lang beitragsfrei, bis ich das Kapital übertragen habe.

    Wann ich an das Geld im AV-Depot komme, ist glaube ich eher zweitrangig.
    Meine Hauptvorsorge läuft über das ungeförderte Depot.

    Das AV-Depot würde ich nur nutzen um eben den Riester-Rest zu "retten" und die Zulage zu nutze zu machen. Evtl. kündige ich das AV-Depot auch wieder noch bevor ich 60 bin, zahle die Zulagen zurück und freue mich trotzdem, dass das kostenlos geliehene Geld Rendite erwirtschaftet hat ;)

    Lasse mir gern alle Optionen offen :)

    Hallo zusammen,

    wenn das neue Altersvorsorgedepot so kommt wie angekündigt, habe ich wohl eine Chance mich von meiner Jugendsünde zu trennen ;)

    Eckdaten:

    UnionInvestment UniProfiRente Select
    Depotvermögen: 10.288,77 EUR (Wertentwicklung -69,11% / konkrekt -7.410,34 EUR ||)
    Aufteilung: 100% UniVorsorge 7 ASP / 0% UniGlobal II A)
    Seit mehreren Jahren beitragsfrei gestellt

    Einzahlungen: 8768,- EUR
    Übertrag aus SV Riesterrenten-Versicherung: 6726,06 EUR (das war kurz bevor der Rentenfond abgestürzt ist X/)
    Zulagen: 2205,05 EUR
    Gewinnsicherung: 1733,75 EUR (ja, der Rentenfond war um Corona rum mal kurz im Plus)
    Garantiert wären demnach in über 20 Jahren: 19.432,86 EUR (+ evtl. Gewinne, falls das Depot den Verlust wieder ausbügelt)

    Das Depot ist seit vielen Jahren im Minus.
    Kündigen kam nicht in Frage, weil Zulagen und Steuerersparnis noch zusätzlich zum starken Verlust weg gewesen wären.
    Liegen lassen ist aber langfristig auch keine Lösung, da nach Inflation der Garantiebetrag nur ein Tropfen auf den heißen Stein sein wird. Dass das Depot den Verlust wieder rausholt, erachte ich für höchst unwahrscheinlich.

    Jetzt kommt nächstes Jahr das AV-Depot und ich kann voraussichtlich den übrig gebliebenen Rest mit Zulagen "rüberretten" in einen Welt-ETF.
    Ich plane aktuell die 150,- EUR/Monat, die gefördert werden sollen, auch dort einzuzahlen.
    Meinen ETF-Sparplan im ungeförderten Depot lass ich zusätzlich einfach weiterlaufen.

    Habe etwas nicht bedacht oder übersehen?
    Gibt es eine Alternative zu meinem Vorgehen "Lieber Ende mit Schrecken ..." ? ;)

    PS: Den Verlust von knapp 7500,- EUR kann ich mir mit der Zulage und den Steuervorteilen noch ein bisschen schönrechnen und so tun, als gäbe es Opportunitätskosten gar nicht :D


    Grüße
    Christian

    Danke erstmal für die Antworten.

    Eine Berufsunfähigkeit meiner Frau würde uns zwar nicht ruinieren, aber in eine finanziell angespannte Situation bringen. Wenn 800,- EUR Haushaltseinkommen wegbrächen, könnten die 377,- EUR Versicherungsleistung das nicht aufwiegen. Mein Einkommen wäre aber auch ohne die BU-Leistung ausreichend, auch wenn der Lebensstandard leiden würde. Klar, besser 377,- EUR als nix ... aber sind die Kosten (inkl. Opportunitätskosten) dafür angemessen?

    Die Rentenversicherung ist die Hauptversicherung im Vertrag, sodass max. die BU-Zusatz getrennt gekündigt werden könnte - nicht umgekehrt. Das hatten wir angefragt.
    Die Rendite solcher Versicherungen ist Mist, ja - deshalb auch die Überlegung mit der Kündigung.
    Danke Horst Talski - 1,22% ist echt schlecht X( wenn auch nicht überraschend X/

    Die 50,- EUR/Monat könnten in den ETF fließen - das Kapital, das nach Steuern übrig bleibt, ebenfalls. Das würde die langfristige Altersvorsorge meiner Frau etwas besser aufstellen. Bleibt halt der komplette Wegfall der BU-Absicherung.

    Wir sind hin und her gerissen, tendieren aber eher zur Beibehaltung der "Altlast" ;)

    Hallo zusammen,

    es geht um die kombinierte Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherung der SV meiner Frau - Kategorie "Jugendsünde" :D also die Versicherung, nicht die Frau ;)
    Inzwischen sind wir schlauer und würden so ein Produkt natürlich nicht mehr abschließen ...

    Eckdaten: 42 Jahre alt, Erzieherin, aktuell in Teilzeit 20% - Gehalt ca. 800,- EUR netto im Monat
    Mittelfristig wird wahrscheinlich die Arbeitszeit erhöht werden.
    Notgroschen aufm Tagesgeld, ETF-Sparplan aktuell nur 60,- EUR / Monat.

    Neben der gesetzlichen Rente besteht noch eine betriebliche Altersvorsorge - nennt sich Zusatzrente KVBW.
    Aktuell wäre die Höhe bei 279,04 EUR (brutto) - hochgerechnet auf Regelsaltersgrenze 379,24 EUR (brutto).

    Nun zum damals angedrehten Produkt:
    kombinierte Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherung
    Versicherungsbeginn: 01.11.2005
    Beitrag 52,50 EUR / Monat (seit Beginn gleich / Anteil Rente 29,87 EUR / Anteil BU 22,63 EUR)
    Garantiezins: 2,75%

    Aktueller Stand (31.10.2025):
    Leistung bei Tod: 6642,15 EUR (garantiert)
    Leistung bei Rückkauf: 9895,57 EUR (garantiert)
    Zins im vergangenen Versicherungsjahr: 3,25% (Garantiezins + 0,5% Schlussüberschussanteile)

    Leistung Ablauftermin (31.10.2045)
    72,32 EUR Rente/Monat oder 20742,26 EUR einmalig (garantiert)

    Leistung bei Berufsunfähigkeit
    377,87 EUR / Monat

    Die Nachversicherungsgarantie ist vertraglich so eingeschränkt, dass sie nicht genutzt werden konnte - deshalb noch die damals verkaufte zu geringe Leistung. Eine andere BU kann aufgrund von Vorerkrankungen nicht abgeschlossen werden (haben wir bereits probiert). Zu den Kosten der Versicherung habe ich in den 20 Jahren Unterlagen nichts gefunden X/

    Fragen:

    • Warum leistet die Versicherung bei Tod deutlich weniger als bei Rückkauf?
    • Vertrag kündigen, weil knapp 380,- EUR BU-Rente sowieso zu wenig wären?
    • Vertrag weiterlaufen lassen, damit wenigstens die BU abgesichert ist? (Das Risiko bei Erzieherinnen ist wohl da)

    Im Falle einer Kündigung würde das ausgezahlte Geld wahrscheinlich in den ETF wandern.


    Grüße Christian

    Wenn die sehr gute Freundin nicht zur Familie gehört, liegt die Steuerfreigrenze für Schenkungen bei 20.000,- EUR

    Das geliehene Geld, dass ja zurückgezahlt wird, ist meines Erachtens aber keine Schenkung im steuerlichen Sinn. Allerdings kann ich nicht sagen, in welchem Zeitraum die Rückzahlung erfolgen müsste ... spätestens nach 10 Jahren?

    Fürs Finanzamt relevant dürfte aber der gesparte Zins sein - das ist meines Wissens eine Schenkung. Wenn die Zinsersparnis - ggü. einem normalen Bankkredit - 20.000,- EUR (Freigrenze) übersteigt, wäre das schenkungssteuerpflichtig.

    Erbschaftssteuer fällt nicht an, da nicht geerbt wird.

    Wenn man Schenkungssteuer vermeiden möchte, könnte man einen Zins in einer Höhe wählen, der eine Zinsersparnis von max. 20.000,- EUR (gesamte Laufzeit) ggü. den marktüblichen Zinsen bringt.

    Ich kann nicht viele Jahre mit Kleingeld schwimmen, wenn ich dringend großes Geld brauche.

    Großes Geld in Kurzer Zeit geht nur mit großem Risiko.
    Dann kann das große Geld auch schnell weg sein.

    Die Entwicklung der Aktienkurse ist meines Erachtens nicht seriös vorhersagbar.

    Würdest du deine 60k im Casino am Roulette-Tisch auf ROT setzen?
    Oder gar auf ne Einzelzahl?
    Ebenfalls eine Frage der Risiko-Rendite-Erwartung

    Oder auch Nichtveranlagungsbescheinigung um Erträge über dem Freibetrag von der Steuer freizustellen.

    Bei gesetzlich / kostenlos familienversicherten Kindern im Auge behalten, dass ab einem gewissen (Kapital)Einkommen die kostenlose Mitversicherung bei einem Elternteil nicht mehr geht.

    Die Steuer-Freigrenze liegt bei 400.000,- Euro pro Elternteil alle 10 Jahre.

    Wenn beide Eltern die Immobilie zusammen schenken, und in den letzten 10 Jahren keine größeren Schenkungen waren, sind 800.000,- Euro steuerfrei.

    Ist das kleine Einfamilienhaus nicht mehr wert, würde ich mir die Kosten für den Steuerberater sparen