Beiträge von christian13

    wann hast du den Riester abgeschlossen? Vor 2012? Dann kannst mit 60 an das Geld.

    Im neuen Altersvorsorge Depot kommst du erst mit 65 wieder dran.

    Eröffnung des Depots war am 21.12.2015

    Übertrag der SV-Riesterrenten-Versicherung war später, die war meiner Erinnerung nach eine zeit lang beitragsfrei, bis ich das Kapital übertragen habe.

    Wann ich an das Geld im AV-Depot komme, ist glaube ich eher zweitrangig.
    Meine Hauptvorsorge läuft über das ungeförderte Depot.

    Das AV-Depot würde ich nur nutzen um eben den Riester-Rest zu "retten" und die Zulage zu nutze zu machen. Evtl. kündige ich das AV-Depot auch wieder noch bevor ich 60 bin, zahle die Zulagen zurück und freue mich trotzdem, dass das kostenlos geliehene Geld Rendite erwirtschaftet hat ;)

    Lasse mir gern alle Optionen offen :)

    Hallo zusammen,

    wenn das neue Altersvorsorgedepot so kommt wie angekündigt, habe ich wohl eine Chance mich von meiner Jugendsünde zu trennen ;)

    Eckdaten:

    UnionInvestment UniProfiRente Select
    Depotvermögen: 10.288,77 EUR (Wertentwicklung -69,11% / konkrekt -7.410,34 EUR ||)
    Aufteilung: 100% UniVorsorge 7 ASP / 0% UniGlobal II A)
    Seit mehreren Jahren beitragsfrei gestellt

    Einzahlungen: 8768,- EUR
    Übertrag aus SV Riesterrenten-Versicherung: 6726,06 EUR (das war kurz bevor der Rentenfond abgestürzt ist X/)
    Zulagen: 2205,05 EUR
    Gewinnsicherung: 1733,75 EUR (ja, der Rentenfond war um Corona rum mal kurz im Plus)
    Garantiert wären demnach in über 20 Jahren: 19.432,86 EUR (+ evtl. Gewinne, falls das Depot den Verlust wieder ausbügelt)

    Das Depot ist seit vielen Jahren im Minus.
    Kündigen kam nicht in Frage, weil Zulagen und Steuerersparnis noch zusätzlich zum starken Verlust weg gewesen wären.
    Liegen lassen ist aber langfristig auch keine Lösung, da nach Inflation der Garantiebetrag nur ein Tropfen auf den heißen Stein sein wird. Dass das Depot den Verlust wieder rausholt, erachte ich für höchst unwahrscheinlich.

    Jetzt kommt nächstes Jahr das AV-Depot und ich kann voraussichtlich den übrig gebliebenen Rest mit Zulagen "rüberretten" in einen Welt-ETF.
    Ich plane aktuell die 150,- EUR/Monat, die gefördert werden sollen, auch dort einzuzahlen.
    Meinen ETF-Sparplan im ungeförderten Depot lass ich zusätzlich einfach weiterlaufen.

    Habe etwas nicht bedacht oder übersehen?
    Gibt es eine Alternative zu meinem Vorgehen "Lieber Ende mit Schrecken ..." ? ;)

    PS: Den Verlust von knapp 7500,- EUR kann ich mir mit der Zulage und den Steuervorteilen noch ein bisschen schönrechnen und so tun, als gäbe es Opportunitätskosten gar nicht :D


    Grüße
    Christian

    Danke erstmal für die Antworten.

    Eine Berufsunfähigkeit meiner Frau würde uns zwar nicht ruinieren, aber in eine finanziell angespannte Situation bringen. Wenn 800,- EUR Haushaltseinkommen wegbrächen, könnten die 377,- EUR Versicherungsleistung das nicht aufwiegen. Mein Einkommen wäre aber auch ohne die BU-Leistung ausreichend, auch wenn der Lebensstandard leiden würde. Klar, besser 377,- EUR als nix ... aber sind die Kosten (inkl. Opportunitätskosten) dafür angemessen?

    Die Rentenversicherung ist die Hauptversicherung im Vertrag, sodass max. die BU-Zusatz getrennt gekündigt werden könnte - nicht umgekehrt. Das hatten wir angefragt.
    Die Rendite solcher Versicherungen ist Mist, ja - deshalb auch die Überlegung mit der Kündigung.
    Danke Horst Talski - 1,22% ist echt schlecht X( wenn auch nicht überraschend X/

    Die 50,- EUR/Monat könnten in den ETF fließen - das Kapital, das nach Steuern übrig bleibt, ebenfalls. Das würde die langfristige Altersvorsorge meiner Frau etwas besser aufstellen. Bleibt halt der komplette Wegfall der BU-Absicherung.

    Wir sind hin und her gerissen, tendieren aber eher zur Beibehaltung der "Altlast" ;)

    Hallo zusammen,

    es geht um die kombinierte Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherung der SV meiner Frau - Kategorie "Jugendsünde" :D also die Versicherung, nicht die Frau ;)
    Inzwischen sind wir schlauer und würden so ein Produkt natürlich nicht mehr abschließen ...

    Eckdaten: 42 Jahre alt, Erzieherin, aktuell in Teilzeit 20% - Gehalt ca. 800,- EUR netto im Monat
    Mittelfristig wird wahrscheinlich die Arbeitszeit erhöht werden.
    Notgroschen aufm Tagesgeld, ETF-Sparplan aktuell nur 60,- EUR / Monat.

    Neben der gesetzlichen Rente besteht noch eine betriebliche Altersvorsorge - nennt sich Zusatzrente KVBW.
    Aktuell wäre die Höhe bei 279,04 EUR (brutto) - hochgerechnet auf Regelsaltersgrenze 379,24 EUR (brutto).

    Nun zum damals angedrehten Produkt:
    kombinierte Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherung
    Versicherungsbeginn: 01.11.2005
    Beitrag 52,50 EUR / Monat (seit Beginn gleich / Anteil Rente 29,87 EUR / Anteil BU 22,63 EUR)
    Garantiezins: 2,75%

    Aktueller Stand (31.10.2025):
    Leistung bei Tod: 6642,15 EUR (garantiert)
    Leistung bei Rückkauf: 9895,57 EUR (garantiert)
    Zins im vergangenen Versicherungsjahr: 3,25% (Garantiezins + 0,5% Schlussüberschussanteile)

    Leistung Ablauftermin (31.10.2045)
    72,32 EUR Rente/Monat oder 20742,26 EUR einmalig (garantiert)

    Leistung bei Berufsunfähigkeit
    377,87 EUR / Monat

    Die Nachversicherungsgarantie ist vertraglich so eingeschränkt, dass sie nicht genutzt werden konnte - deshalb noch die damals verkaufte zu geringe Leistung. Eine andere BU kann aufgrund von Vorerkrankungen nicht abgeschlossen werden (haben wir bereits probiert). Zu den Kosten der Versicherung habe ich in den 20 Jahren Unterlagen nichts gefunden X/

    Fragen:

    • Warum leistet die Versicherung bei Tod deutlich weniger als bei Rückkauf?
    • Vertrag kündigen, weil knapp 380,- EUR BU-Rente sowieso zu wenig wären?
    • Vertrag weiterlaufen lassen, damit wenigstens die BU abgesichert ist? (Das Risiko bei Erzieherinnen ist wohl da)

    Im Falle einer Kündigung würde das ausgezahlte Geld wahrscheinlich in den ETF wandern.


    Grüße Christian

    Wenn die sehr gute Freundin nicht zur Familie gehört, liegt die Steuerfreigrenze für Schenkungen bei 20.000,- EUR

    Das geliehene Geld, dass ja zurückgezahlt wird, ist meines Erachtens aber keine Schenkung im steuerlichen Sinn. Allerdings kann ich nicht sagen, in welchem Zeitraum die Rückzahlung erfolgen müsste ... spätestens nach 10 Jahren?

    Fürs Finanzamt relevant dürfte aber der gesparte Zins sein - das ist meines Wissens eine Schenkung. Wenn die Zinsersparnis - ggü. einem normalen Bankkredit - 20.000,- EUR (Freigrenze) übersteigt, wäre das schenkungssteuerpflichtig.

    Erbschaftssteuer fällt nicht an, da nicht geerbt wird.

    Wenn man Schenkungssteuer vermeiden möchte, könnte man einen Zins in einer Höhe wählen, der eine Zinsersparnis von max. 20.000,- EUR (gesamte Laufzeit) ggü. den marktüblichen Zinsen bringt.

    Ich kann nicht viele Jahre mit Kleingeld schwimmen, wenn ich dringend großes Geld brauche.

    Großes Geld in Kurzer Zeit geht nur mit großem Risiko.
    Dann kann das große Geld auch schnell weg sein.

    Die Entwicklung der Aktienkurse ist meines Erachtens nicht seriös vorhersagbar.

    Würdest du deine 60k im Casino am Roulette-Tisch auf ROT setzen?
    Oder gar auf ne Einzelzahl?
    Ebenfalls eine Frage der Risiko-Rendite-Erwartung

    Oder auch Nichtveranlagungsbescheinigung um Erträge über dem Freibetrag von der Steuer freizustellen.

    Bei gesetzlich / kostenlos familienversicherten Kindern im Auge behalten, dass ab einem gewissen (Kapital)Einkommen die kostenlose Mitversicherung bei einem Elternteil nicht mehr geht.

    Die Steuer-Freigrenze liegt bei 400.000,- Euro pro Elternteil alle 10 Jahre.

    Wenn beide Eltern die Immobilie zusammen schenken, und in den letzten 10 Jahren keine größeren Schenkungen waren, sind 800.000,- Euro steuerfrei.

    Ist das kleine Einfamilienhaus nicht mehr wert, würde ich mir die Kosten für den Steuerberater sparen

    Ich möchte mal mit einer ganz anderen Idee ums Eck kommen ... :)

    Ich habe auch einen Hauskredit mit Sondertilgungsmöglichkeit (Zinssatz 1,05% - Zinsbindung bis 2034)

    Da aktuell die Zinsen auf Tages-/Festgeld höher sind als der Kreditzins sehe ich keinen Vorteil in einer Sondertilgung. Freies Guthaben geht bei mir eher in Tagesgeld und wird, erst wenn dort der Zins unter 1,05% fällt, zur Sondertilgung verwendet.

    Für deinen Fall:
    Hättest du nicht mehr davon die 30.000 EUR in Festgeld bei ca. 2,5% zu stecken bis es gebraucht wird?

    Denn bei genauer Betrachtung meines Falles und entsprechender Fachliteratur würde man feststellen, dass es seit 25 Jahren (Zeitpunkt der Diagnose) überhaupt keine Behandlung/Therapie/Medikation und entsprechende Kosten gab und auch nicht mit zukünftigen Komplikationen zu rechnen ist.

    Fragen PKV nicht nur die Arztbesuche der letzten 3 Jahre ab?

    Und stationär 5 oder 10 Jahre?

    Muss diese - nicht behandlungsbedürftige Vorerkrankung - überhaupt beim Antrag angegeben werden?

    Ich halte es für sinnvoll, einen nicht ausgeschöpften Freibetrag zu nutzen.

    Wenn man seine Einstandskurse kennt, ist es nicht allzu aufwändig.

    Da keiner weiß, ob sich die Abgeltungssteuer evtl. in Zukunft verändert / erhöht, schadet es nicht steuerfreie Anteile im Depot zu haben.

    Transaktionskosten fallen bei Neobrokern in der Regel nicht an.

    Wenn zu nem Zeitpunkt mit niedrigen Spreads gehandelt wird, kostet das Rollen sehr wenig.

    Ich bin mir tatsächlich unsicher, ob die Zulage für Kinder ebenso abhängig vom Beitrag ist wie die persönliche. Kann das jemand bestätigen ?

    "Die Zulage" wird als eine Zulage gerechnet und in den Vetrag eingezahlt, egal wieviel Kinder da mitspielen ;)

    Zahlst du in einem Jahr zu wenig ein, wird "die Zulage" im Folgejahr prozentual gekürzt.

    Bei dir heißt das Prozentsatz X von 775,- EUR

    Die Grenze bei zwei Kindern liegt bei so ca. 20.500,- EUR Bruttoeinkommen im Vorjahr. Liegst du drunter, reichen sehr wahrscheinlich die 60,- EUR (also 5,- EUR im Monat). Liegst du nur ein wenig drüber, verzichtest du auf einen Teil der Zulage oder zahlst ein paar Euro mehr ein. Liegst du weit drüber, stehst du wieder vor der Frage (förderschädlich) kündigen oder jahrelang beitragsfrei stellen.

    Kannst mal für dich persönlich durchrechnen. Brauchst keinen Termin bei der Bank :)

    Riester-Rechner
    Sie wollen wissen, ob sich Riester für Sie lohnt? Unser Riester-Rechner zeigt Ihnen, wie viel Zulage Sie vom Staat erhalten und wie viel Sie dafür monatlich…
    riester.deutsche-rentenversicherung.de

    Ah ok, noch nie davon gehört.

    ichbins hat recht: Kurs ist Momentaufnahme, Ausschüttungen sind steuerpflichtig.

    Ich bräuchte das Produkt nicht in meinem Portfolio, da liegt nur ein Welt-ETF und bei Bedarf ein Geldmarkt-ETF drin :)

    Ob man sich das "antun" möchte, muss jeder selbst entscheiden ;)