Ich habe ein VL-Depot bei finvesto und lass die VL dort in den iShares MSCI ACWI fließen.
Funktioniert seit Jahren problemlos ![]()
Ich habe ein VL-Depot bei finvesto und lass die VL dort in den iShares MSCI ACWI fließen.
Funktioniert seit Jahren problemlos ![]()
Bank mit Sitz in Deutschland, Einlagensicherung bis 100.000,- EUR
Sehe da keine Risiken.
Ich rate aber die "automatische Wiederanlage" (Prolongation) im Auge zu behalten.
Wer nicht will, dass nach einem Jahr das Geld erneut für ein weiteres Jahr zu jetzt unbekanntem Zins gebunden ist, muss das der Bank rechtzeitig mitteilen ...
Eckdaten:
UnionInvestment UniProfiRente Select
Depotvermögen: 10.288,77 EUR (Wertentwicklung -69,11% / konkrekt -7.410,34 EUR)
Aufteilung: 100% UniVorsorge 7 ASP / 0% UniGlobal II A)
Seit mehreren Jahren beitragsfrei gestellt
Eine Frage stellt sich mir grad ...
Kann der Verlust bei der Umschichtung irgendwie steuerlich geltend gemacht werden?
Kommt der in den Verlustverrechnungstopf - oder ist das noch gar nicht geklärt?
Ich kann mich noch gut daran erinnern, als meine schlangenzüngige Volksbank Vertrauensperson bei der Umstellung dieses Vertrages 2015 davon gesprochen hat, dass sie nach eingehender Prüfung 'nichts Negatives' im Vertragswerk haben finden können und insbesondere die Gewinnsicherung gelobt wurde.
Offenbar wird aber genau diese Gewinnsicherung (bei mir ~7000€) nicht auf das neue AV-Depot übertragen. Das Geld ist bei einem Wechsel weg, wird von Union-Invest einbehalten.
Moment... vielleicht ging es bei der Gewinnsicherung von Anfang an um die der Versicherung... Gott, war ich ein naiver Trottel
Das überrascht mich jetzt aber nicht - diese "Gewinnsicherung" ist Teil des Riester-Garantie-Betrages - den gibts erst zur Rente.
Die "Gewinnsicherung" in meinem Fall habe ich demnach nicht für den Übertrag mit eingerechnet.
Wenn ich die haben wollen würde, müsste ich den Vertrag noch über 20 Jahre liegen lassen ... nach Inflation lohnt das in meinem Fall nicht ![]()
Ein bisschen von beiden ![]()
UnionInvestment kündigen - aber förderUNschädlich natürlich.
Das Kapital ohne Abzug von Zulagen und Rückforderung von Steuererstattung (das wären knapp 5000,- Euro) auf das bis dahin aktive Altersvorsorgedepot umschichten.
Danke für die Anregungen.
Dann werde ich das Ding wohl Ende des Jahres kündigen und den Rest ins neue Altersvorsorgedepot umschichten ![]()
wann hast du den Riester abgeschlossen? Vor 2012? Dann kannst mit 60 an das Geld.
Im neuen Altersvorsorge Depot kommst du erst mit 65 wieder dran.
Eröffnung des Depots war am 21.12.2015
Übertrag der SV-Riesterrenten-Versicherung war später, die war meiner Erinnerung nach eine zeit lang beitragsfrei, bis ich das Kapital übertragen habe.
Wann ich an das Geld im AV-Depot komme, ist glaube ich eher zweitrangig.
Meine Hauptvorsorge läuft über das ungeförderte Depot.
Das AV-Depot würde ich nur nutzen um eben den Riester-Rest zu "retten" und die Zulage zu nutze zu machen. Evtl. kündige ich das AV-Depot auch wieder noch bevor ich 60 bin, zahle die Zulagen zurück und freue mich trotzdem, dass das kostenlos geliehene Geld Rendite erwirtschaftet hat ![]()
Lasse mir gern alle Optionen offen ![]()
Hallo zusammen,
wenn das neue Altersvorsorgedepot so kommt wie angekündigt, habe ich wohl eine Chance mich von meiner Jugendsünde zu trennen ![]()
Eckdaten:
UnionInvestment UniProfiRente Select
Depotvermögen: 10.288,77 EUR (Wertentwicklung -69,11% / konkrekt -7.410,34 EUR
)
Aufteilung: 100% UniVorsorge 7 ASP / 0% UniGlobal II A)
Seit mehreren Jahren beitragsfrei gestellt
Einzahlungen: 8768,- EUR
Übertrag aus SV Riesterrenten-Versicherung: 6726,06 EUR (das war kurz bevor der Rentenfond abgestürzt ist
)
Zulagen: 2205,05 EUR
Gewinnsicherung: 1733,75 EUR (ja, der Rentenfond war um Corona rum mal kurz im Plus)
Garantiert wären demnach in über 20 Jahren: 19.432,86 EUR (+ evtl. Gewinne, falls das Depot den Verlust wieder ausbügelt)
Das Depot ist seit vielen Jahren im Minus.
Kündigen kam nicht in Frage, weil Zulagen und Steuerersparnis noch zusätzlich zum starken Verlust weg gewesen wären.
Liegen lassen ist aber langfristig auch keine Lösung, da nach Inflation der Garantiebetrag nur ein Tropfen auf den heißen Stein sein wird. Dass das Depot den Verlust wieder rausholt, erachte ich für höchst unwahrscheinlich.
Jetzt kommt nächstes Jahr das AV-Depot und ich kann voraussichtlich den übrig gebliebenen Rest mit Zulagen "rüberretten" in einen Welt-ETF.
Ich plane aktuell die 150,- EUR/Monat, die gefördert werden sollen, auch dort einzuzahlen.
Meinen ETF-Sparplan im ungeförderten Depot lass ich zusätzlich einfach weiterlaufen.
Habe etwas nicht bedacht oder übersehen?
Gibt es eine Alternative zu meinem Vorgehen "Lieber Ende mit Schrecken ..." ? ![]()
PS: Den Verlust von knapp 7500,- EUR kann ich mir mit der Zulage und den Steuervorteilen noch ein bisschen schönrechnen und so tun, als gäbe es Opportunitätskosten gar nicht ![]()
Grüße
Christian
Auch nachgefragt ob die Rentenversicherung beitragsfrei bestehen bleiben kann und nur die BU weiter bedient wird?
Ja, die Frage wurde schriftlich verneint.
Der Versicherungsverkäufer möge dir bitte den Passus im Vertrag zeigen.
Das habe ich (noch) nicht verlangt. ![]()
Danke erstmal für die Antworten.
Eine Berufsunfähigkeit meiner Frau würde uns zwar nicht ruinieren, aber in eine finanziell angespannte Situation bringen. Wenn 800,- EUR Haushaltseinkommen wegbrächen, könnten die 377,- EUR Versicherungsleistung das nicht aufwiegen. Mein Einkommen wäre aber auch ohne die BU-Leistung ausreichend, auch wenn der Lebensstandard leiden würde. Klar, besser 377,- EUR als nix ... aber sind die Kosten (inkl. Opportunitätskosten) dafür angemessen?
Die Rentenversicherung ist die Hauptversicherung im Vertrag, sodass max. die BU-Zusatz getrennt gekündigt werden könnte - nicht umgekehrt. Das hatten wir angefragt.
Die Rendite solcher Versicherungen ist Mist, ja - deshalb auch die Überlegung mit der Kündigung.
Danke Horst Talski - 1,22% ist echt schlecht
wenn auch nicht überraschend ![]()
Die 50,- EUR/Monat könnten in den ETF fließen - das Kapital, das nach Steuern übrig bleibt, ebenfalls. Das würde die langfristige Altersvorsorge meiner Frau etwas besser aufstellen. Bleibt halt der komplette Wegfall der BU-Absicherung.
Wir sind hin und her gerissen, tendieren aber eher zur Beibehaltung der "Altlast" ![]()
Hallo zusammen,
es geht um die kombinierte Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherung der SV meiner Frau - Kategorie "Jugendsünde"
also die Versicherung, nicht die Frau ![]()
Inzwischen sind wir schlauer und würden so ein Produkt natürlich nicht mehr abschließen ...
Eckdaten: 42 Jahre alt, Erzieherin, aktuell in Teilzeit 20% - Gehalt ca. 800,- EUR netto im Monat
Mittelfristig wird wahrscheinlich die Arbeitszeit erhöht werden.
Notgroschen aufm Tagesgeld, ETF-Sparplan aktuell nur 60,- EUR / Monat.
Neben der gesetzlichen Rente besteht noch eine betriebliche Altersvorsorge - nennt sich Zusatzrente KVBW.
Aktuell wäre die Höhe bei 279,04 EUR (brutto) - hochgerechnet auf Regelsaltersgrenze 379,24 EUR (brutto).
Nun zum damals angedrehten Produkt:
kombinierte Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherung
Versicherungsbeginn: 01.11.2005
Beitrag 52,50 EUR / Monat (seit Beginn gleich / Anteil Rente 29,87 EUR / Anteil BU 22,63 EUR)
Garantiezins: 2,75%
Aktueller Stand (31.10.2025):
Leistung bei Tod: 6642,15 EUR (garantiert)
Leistung bei Rückkauf: 9895,57 EUR (garantiert)
Zins im vergangenen Versicherungsjahr: 3,25% (Garantiezins + 0,5% Schlussüberschussanteile)
Leistung Ablauftermin (31.10.2045)
72,32 EUR Rente/Monat oder 20742,26 EUR einmalig (garantiert)
Leistung bei Berufsunfähigkeit
377,87 EUR / Monat
Die Nachversicherungsgarantie ist vertraglich so eingeschränkt, dass sie nicht genutzt werden konnte - deshalb noch die damals verkaufte zu geringe Leistung. Eine andere BU kann aufgrund von Vorerkrankungen nicht abgeschlossen werden (haben wir bereits probiert). Zu den Kosten der Versicherung habe ich in den 20 Jahren Unterlagen nichts gefunden ![]()
Fragen:
Im Falle einer Kündigung würde das ausgezahlte Geld wahrscheinlich in den ETF wandern.
Grüße Christian
Wenn die sehr gute Freundin nicht zur Familie gehört, liegt die Steuerfreigrenze für Schenkungen bei 20.000,- EUR
Das geliehene Geld, dass ja zurückgezahlt wird, ist meines Erachtens aber keine Schenkung im steuerlichen Sinn. Allerdings kann ich nicht sagen, in welchem Zeitraum die Rückzahlung erfolgen müsste ... spätestens nach 10 Jahren?
Fürs Finanzamt relevant dürfte aber der gesparte Zins sein - das ist meines Wissens eine Schenkung. Wenn die Zinsersparnis - ggü. einem normalen Bankkredit - 20.000,- EUR (Freigrenze) übersteigt, wäre das schenkungssteuerpflichtig.
Erbschaftssteuer fällt nicht an, da nicht geerbt wird.
Wenn man Schenkungssteuer vermeiden möchte, könnte man einen Zins in einer Höhe wählen, der eine Zinsersparnis von max. 20.000,- EUR (gesamte Laufzeit) ggü. den marktüblichen Zinsen bringt.
Wem das nicht reicht, kann pokern und vermeintliche renditebringer kaufen.
oder im Casino auf ROT setzen ![]()
Wenn man die 60k aber auf die 13 setzt, und die dann auch kommt - dann bekommt man 2,16 Mio ausgezahlt, oder? ![]()
Gute Rendite - bei sehr hohem Risiko.
An der Börse ists genauso ![]()
Nur Steuern musst im Casino nicht zahlen ![]()
Ich kann nicht viele Jahre mit Kleingeld schwimmen, wenn ich dringend großes Geld brauche.
Großes Geld in Kurzer Zeit geht nur mit großem Risiko.
Dann kann das große Geld auch schnell weg sein.
Die Entwicklung der Aktienkurse ist meines Erachtens nicht seriös vorhersagbar.
Würdest du deine 60k im Casino am Roulette-Tisch auf ROT setzen?
Oder gar auf ne Einzelzahl?
Ebenfalls eine Frage der Risiko-Rendite-Erwartung
Oder auch Nichtveranlagungsbescheinigung um Erträge über dem Freibetrag von der Steuer freizustellen.
Bei gesetzlich / kostenlos familienversicherten Kindern im Auge behalten, dass ab einem gewissen (Kapital)Einkommen die kostenlose Mitversicherung bei einem Elternteil nicht mehr geht.
Die Steuer-Freigrenze liegt bei 400.000,- Euro pro Elternteil alle 10 Jahre.
Wenn beide Eltern die Immobilie zusammen schenken, und in den letzten 10 Jahren keine größeren Schenkungen waren, sind 800.000,- Euro steuerfrei.
Ist das kleine Einfamilienhaus nicht mehr wert, würde ich mir die Kosten für den Steuerberater sparen
Ich möchte mal mit einer ganz anderen Idee ums Eck kommen ... ![]()
Ich habe auch einen Hauskredit mit Sondertilgungsmöglichkeit (Zinssatz 1,05% - Zinsbindung bis 2034)
Da aktuell die Zinsen auf Tages-/Festgeld höher sind als der Kreditzins sehe ich keinen Vorteil in einer Sondertilgung. Freies Guthaben geht bei mir eher in Tagesgeld und wird, erst wenn dort der Zins unter 1,05% fällt, zur Sondertilgung verwendet.
Für deinen Fall:
Hättest du nicht mehr davon die 30.000 EUR in Festgeld bei ca. 2,5% zu stecken bis es gebraucht wird?
Denn bei genauer Betrachtung meines Falles und entsprechender Fachliteratur würde man feststellen, dass es seit 25 Jahren (Zeitpunkt der Diagnose) überhaupt keine Behandlung/Therapie/Medikation und entsprechende Kosten gab und auch nicht mit zukünftigen Komplikationen zu rechnen ist.
Fragen PKV nicht nur die Arztbesuche der letzten 3 Jahre ab?
Und stationär 5 oder 10 Jahre?
Muss diese - nicht behandlungsbedürftige Vorerkrankung - überhaupt beim Antrag angegeben werden?
Das funktioniert meines Wissens nur, wenn Du Gewinne und Verluste bei derselben Bank realisierst.
Korrekt. Ich meine auch, dass Verlustverrechnungstöpfe nicht übertragen werden können.
Müssten dazu bei der selben Bank liegen.
Falls nicht wird das zentral vom Finanzamt übernommen. Eine Rückübertragung von Verlusten an eine Bank ist meines Wissens ebenfalls nicht möglich/vorgesehen.
Ich halte es für sinnvoll, einen nicht ausgeschöpften Freibetrag zu nutzen.
Wenn man seine Einstandskurse kennt, ist es nicht allzu aufwändig.
Da keiner weiß, ob sich die Abgeltungssteuer evtl. in Zukunft verändert / erhöht, schadet es nicht steuerfreie Anteile im Depot zu haben.
Transaktionskosten fallen bei Neobrokern in der Regel nicht an.
Wenn zu nem Zeitpunkt mit niedrigen Spreads gehandelt wird, kostet das Rollen sehr wenig.