Auf den letzten Cent wirst Du das nicht hinbekommen.
Solche Intransparenzen finde ich per se unbefriedigend.
Solche Regelungen gibt es, es gibt auch einen Dienstleister, der zentral die Kurse bereitstellt.
Ist das der WM-Datenservice?
So ein paar Sachen beantworten die in ihren FAQs, auch wenn das immer noch genügend Interpretationsspielraum lässt.
Welche Daten werden zur Ermittlung der Vorabpauschale herangezogen?
Die Vorabpauschale wird unter Berücksichtigung der WM vorliegenden Rücknahmepreise (RNP der Investmentfonds zu Jahresbeginn und -ende, dem von der Bundesbank jährlich auf Grundlage der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen ermittelten Basiszins sowie der WM bekannten Ausschüttungen berechnet. Liegen keine Rücknahmepreise vor, treten Börsenkurse an die Stelle der Rücknahmepreise.
Welche Kurse werden bei der Ermittlung der Vorabpauschale herangezogen?
Die Ermittlung der Vorabpauschalen erfolgt auf Basis der ersten und letzten im Kalenderjahr veröffentlichten Rücknahmepreise, die WM zum Zeitpunkt der Berechnung vorliegen. Sofern keine Rücknahmepreise verfügbar sind, wird ersatzweise auf Börsenkurse abgestellt. Im Falle nachträglich gelieferter Rücknahmepreise bzw. Börsenkurse berechnet WM die Vorabpauschalen erneut auf deren Basis im nächsten Vorabpauschalen-Korrekturlauf. Bei unterjährig aufgelegten Investmentfonds zieht WM den ersten verfügbaren Rücknahmepreis bzw. Börsenkurs nach Auflegung zur Berechnung heran.
Wie erfolgt die Währungsumrechnung bei Investmentfonds in Fremdwährung (nicht Euro)?
Bei Fremdwährungsfonds rechnet WM die Rücknahmepreise bzw. Börsenkurse zum Kursdatum mit dem EZB-Mittelkurs in Euro um. Ausschüttungen in Fremdwährung, die bei der Berechnung der Vorabpauschale mit Ex-Tag (ED007) im Vorjahr mindernd berücksichtigt werden, rechnet WM zum Ex-Tag ebenfalls mit dem EZB-Mittelkurs in Euro um.