Wenn Du das Ding kündigst, musst Du Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Und ich meine die DWS berechnet Dir auch noch Stornogebühren. Gut möglich, dass Du da dann dreistellig rauskommst.
Beiträge von gb75
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Ja, dann hast Du es doch. Einfach einen Auszahlplan bis zum 150. Geburtstag berechnen lassen 😁
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Vielleicht lohnt sich auch die Lektüre von 5 gefährliche Geldfehler in Deinen 30ern
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Ich würde ja sagen, wenn Kinder ihr Verhalten nicht regulieren können, dann liegt das nicht an den Lehrkräften, sondern an den Defiziten bei der elterlichen Erziehung.
Das erklärt dann den Zusammenhang von Bildungserfolg und Herkunft. Nach jeder PISA-Studie schaut Deutschland wieder betroffen, wenn es heißt, hierzulande sei dieser Zusammenhang besonders stark ausgeprägt. Ich glaube, dass der Schlüssel gerade in der individuelleren Betreuung dieser Kinder liegt. Das ist leider nur mit mehr personellem Einsatz möglich. Insofern stimme ich Dir zu.
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in der Grundschulklasse der Älteren waren 2 Jungs und 18 Mädels, in der Klasse der jüngeren waren es 16 Jungs und 3 Mädels.
Das sind ja paradiesische Zustände.
Unser Junior ist gerade eingeschult worden. Die Klasse umfasst 28 Schüler. Für die Klasse steht eine Lehrkraft zur Verfügung. Es wäre eher ein Wunder, wenn dabei gute Ergebnisse rauskämen.
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Wo siehst du die? Die tauchen doch in der Liste gar nicht auf.
Die 600€ fehlen in der Liste. Die Liste summiert sich auf 46.800€ im Jahr. Das sind 3.900€ im Monat. Er schreibt aber auch, dass sie 4.500€ im Monat ausgeben. Dazu schreibt er dann im Text
Die restlichen 600 Euro bis zu den 4.500 Euro habe ich pauschal für Kleidung, Bildung (Bücher etc.), Geschenke und Sonstiges dazugerechnet.
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Hallo,
4.700€ im Monat an Ausgaben für zwei Personen finde ich schon recht üppig. Zu den Kosten für Lebensmittel ist schon alles gesagt. Ich würde mir zusätzlich die 600€ für "Bekleidung, Bildung, Sonstiges" nochmal im Detail ansehen.
Insbesondere vor dem Hintergrund, dass während der Babyphase voraussichtlich Teile eines wegfallenden Gehalts nicht vollständig kompensiert werden und mit zwei Kindern irgendwann eine größere Wohnung anstehen könnte, könnte dann bei dem Konsum bald schon Ende mit Sparrate sein.
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Der aktuelle Auszahlungswert des Vertrags beträgt dagegen nur 19 Tsd. Euro.
Das ist das aktuelle Guthaben abzüglich der Zulagen und Steuervergünstigungen?
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Die Berechnung des IZF ergibt manchmal 0% wenn ich im Verlust bin, aber auch nicht immer. Manchmal ergeben sich sinnvoller Weise dann auch negative Werte.
Das ist natürlich ungewöhnlich. Hast Du mal ein Beispiel?
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Hallo Tino,
ich habe das Gefühl, dass Du da irgendwo einem Missverständnis aufgesessen bist.
Grundsätzlich ist unser Steuertarif so aufgebaut, dass jedes Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags mit 0% zu versteuern ist. Das ist unabhängig davon, ob Du eine NV-Bescheinigung hast oder nicht. Erst für den ersten Euro oberhalb des Grundfreibetrages zahlst Du echt Steuern; und zwar 14% - übrigens auch auf Kapitalerträge. Bei jedem weiteren Euro an Einkommen steigt der Prozentsatz dann an... bis 45%.
Für Kapitalerträge gibt es die Abgeltungssteuer. Das heißt, die Steuern darauf sind mit 25% + Soli abgegolten. Das heißt, wenn Du keine Steuererklärung machst, wird Dir die Abgeltungssteuer abgezogen und fertig.
Wenn Du aber eine Steuererklärung machst, prüft das Finanzamt freundlicherweise, was für Dich günstiger gewesen wäre: Die Abgeltungssteuer oder die Versteuerung nach Tarif (also zwischen 14% und 45%, je nachdem um wie viel Gesamteinkommen es geht). Das heißt also, wenn Dein zu versteuerndes Einkommen so hoch ist, dass der nächste Euro mit einem Steuersatz oberhalb von 25% + Soli liegt, dann werden Dir für jeden Kapitalertrag trotzdem nur 25% + Soli angezogen. Diese Grenze liegt bei Einzelveranlagung ungefähr bei 20.000€.
Aus rein steuerlicher Sicht wäre es daher am sinnvollsten, Verluste in solchen Jahren zu realisieren, in denen das zu versteuernde Einkommen oberhalb von 20.000€ liegt. Denn dann ist die Steuerentlastung am größten.
Viele Grüße
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Vielleicht sind ja die "Gestaltungsmöglichkeiten", die so ein Wertguthaben für den Übergang in die Rente mit sich bringt, für Dich interessant. Da kann ich Dir Der-Privatier.com ans Herz legen
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Ich hatte eine bAV Mitte der 90er Jahre. Diese hab ich nach dem Austritt aus dem Unternehmen während des Studiums weiter fortgeführt. Dann kam irgendwann Riester damit wurde alles was bis dahin angespart wurde stillgelegt und ein neuer „Baustein“ wurde bespart. Die Rieser Zulagen kamen in einen dritten Baustein. Immer die gleiche Vertragsnummer immer die gleiche Pensionskasse. Ich habe zusätzlich den Rieser Steuervorteil bekommen. Also BAV über Arbeitgeber beitragsfrei und Riester mit eigenem Geld fortgeführt aber alles im gleichen Vertrag.
Me too.
Das ist nicht zufällig ein Vertrag beim BVV? - Bei mir existieren da je nach "Tarifgruppe" unterschiedliche Unterverträge. Unter anderem wird in der jährlichen Standmitteilung eine "Altersvorsorge aus staatlichen Zulagen
Tarif ARLEP/Z 2004" aufgeführt. - Mein Eigenanteil wird dort aber auch nicht separat ausgewiesen. -
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Da ich bis zum 60.sten Geburtstag in die Riesterrente einbezahlt hatte, war die Kleinbetragsgrenze längst überschritten.
Dank dieses Forums bin ich gerade noch rechtzeitig auf den Trichter gekommen, bloß nichts mehr in meine Riesterverträge einzuzahlen. - Und die Anhebung der Grenze auf 1,5% der monatlichen Bezugsgröße wird mir helfen, sicher unter der Grenze zu liegen, so dass ich nicht noch auf besonders schlechte Rentenfaktoren hoffen muss 😉👍
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Wenn der Riester fällig wird, kannst du dir ein Drittel zuzüglich der nicht geförderten Anteile direkt auszahlen lassen.
Ich tendiere sogar dazu, mir im Rahmen der Kleinbetragsrente 100% zu Beginn der Auszahlungsphase auszahlen zu lassen. - Aber mal gucken, was die Industrie noch zum Thema Altersvorsorgedepot so rausbringt.
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Evtl. wäre es für mich von Vorteil den teueren Fond zu halten und in 5 (oder 2) Jahren als erstes durch Entnahmen abzubauen?
Dem Irrglauben war ich auch verfallen.

Die Tabelle sagt: Jenseits der 1% TER-Ersparnis ist das sofortige Umschichten eigentlich immer vorteilhafter.
Das kann man sich auch leicht ausrechnen:
Neuer ETF erwirtschaftet 6% Rendite, alter Fonds erwirtschaftet 5% Rendite (wegen 1% höherer TER). Startkapital in beiden Fällen 10.000€ heute.
Nach einem Jahr sind das 600€ beim ETF, nach Abzug von 18,46% Steuern also 489,24€. Beim Fonds sind es 500€. - Noch sieht der Alt-Fonds besser aus.
Aber nun schlägt die böse Steuer auf Vorabpauschale zu. Die ist in beiden Fällen fällig und beträgt 10.000€ * 3,2% (aktueller Basiszins)* 70% * 18,46% = 41,35€.
Beim neuen ETF wird diese bereits gezahlte Steuer gegen die bei Veräußerung fällige Steuer verrechnet*. Beim Altbestand findet diese Verrechnung leider nicht statt, so dass das Altfonds-Ergebnis nicht 500€, sondern nur 458,65€ = 500€ - 41,35€ ist.
* Ich weiß, im ersten Jahr hinkt das Beispiel etwas, da dann möglicherweise noch gar keine Vorabpauschale versteuert werden musste, es verdeutlicht aber den Mechanismus.
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Das Fazit ?
Das Halten von Altanteilen lohnt sich tendenziell nur, wenn die Altanteile nicht zu teuer sind.
Hätte man sich auch so denken können, aber jetzt gibt es eine Tabelle, in der man schnell mal nachgucken kann, um die eigene Situation besser bewerten zu können. (Ein bisschen Glaskugelpolieren für besseren Durchblick)
Arero-Altbestand mit einer TER von 0,5% wäre z.B. haltenswert, wenn alternativ eine Umschichtung in einen ETF mit 0,4% weniger TER im Raum stünde und man 5,5% Rendite p.a. erwarten würde. - Allerdings nur für eine Haltedauer von 13,75 Jahren.
Warum hört die Tabelle bei einer Differenz von 0,9 % auf? Bei meinen Fonds waren die Differenzen oft größer als 1 %.
Bei einer TER-Differenz von 1% und mehr, muss man schon absurd hohe Renditeerwartungen (so um die 8% p.a.) haben, damit das Halten des Altbestands vorteilhaft wäre.
Der Tabelle kann man zum Beispiel entnehmen, dass man bei einer TER-Differenz von 0,9% schon eine Renditeerwartung von über 7,25% p.a. haben muss, damit das Halten des Altbestands überhaupt sinnvoll sein könnte. (bei 7,5% Renditeerwartung kippt der Vorteil zu Gunsten des Altbestands schon nach 0,8 Jahren und danach wäre das Halten nachteilig)
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Ich habe mal die KI Drecksarbeit machen lassen und die Vorteilhaftigkeit des Haltens eines (bei Veräußerung steuerfreien) Altbestand-Fonds gegen das Umschichtens in einen günstigeren ETF rechnen lassen.
In der folgenden Kreuztabelle kann man die Haltedauern in Jahren ablesen, ab der das Umschichten vorteilhaft wird.
In den Vorspalte stehen die erwarteten Renditen des ETFs.
In der Überschrift steht die Renditedifferenz des Altbestand-Fonds aufgrund höherer TER.
Also z.B.: Erwartet man beim ETF 6% Rendite und hat der Altbestand eine 0,5% höhere TER, wäre es bis zu einer Haltedauer von 10 Jahren aufgrund der Steuerfreiheit trotzdem noch günstiger den Altbestand nicht umzuschichten.
k.L. heißt keine Lösung. Das heißt, dass das Umschichten immer vorteilhafter ist
x \ y 0,1% 0,2% 0,3% 0,4% 0,5% 0,6% 0,7% 0,8% 0,9% 4,00% 67,17 14,73 k.L. k.L. k.L. k.L. k.L. k.L. k.L. 4,25% 78,48 24,71 k.L. k.L. k.L. k.L. k.L. k.L. k.L. 4,50% 87,82 32,65 8,11 k.L. k.L. k.L. k.L. k.L. k.L. 4,75% 95,75 39,11 14,69 k.L. k.L. k.L. k.L. k.L. k.L. 5,00% 102,63 44,47 20,10 4,99 k.L. k.L. k.L. k.L. k.L. 5,25% 108,70 49,00 24,63 9,74 k.L. k.L. k.L. k.L. k.L. 5,50% 114,13 52,88 28,46 13,75 3,26 k.L. k.L. k.L. k.L. 5,75% 119,04 56,24 31,75 17,18 6,89 k.L. k.L. k.L. k.L. 6,00% 123,53 59,20 34,59 20,14 10,02 2,22 k.L. k.L. k.L. 6,25% 127,67 61,82 37,07 22,71 12,73 5,10 k.L. k.L. k.L. 6,50% 131,50 64,17 39,25 24,96 15,11 7,62 1,56 k.L. k.L. 6,75% 135,06 66,29 41,19 26,94 17,20 9,83 3,90 k.L. k.L. 7,00% 138,39 68,22 42,92 28,71 19,06 11,80 5,98 1,11 k.L. 7,25% 141,52 70,00 44,48 30,28 20,71 13,55 7,83 3,06 k.L. 7,50% 144,47 71,63 45,90 31,70 22,19 15,11 9,49 4,81 0,80 7,75% 147,25 73,15 47,18 32,97 23,52 16,51 10,97 6,38 2,46 8,00% 149,89 74,57 48,36 34,13 24,72 17,78 12,31 7,80 3,95 Folgenden Annahmen liegen der Tabelle zugrunde:
- Der Altbestand-Fonds kann bei Veräußerung steuerfrei verkauft werden. Die persönliche Freigrenze von 100.000€ wird nicht überschritten.
- Während der Haltedauer wird in beiden Fällen Vorabpauschale fällig. Als Basiszins wird durchgängig 3,2% angenommen
- In beiden Fällen handelt es sich um einen Aktienfonds, bei dem die Teilfreistellung in Höhe von 30% greift.
- Der Sparerpauschbetrag wird nicht berücksichtigt, ist also schon anderweitig ausgeschöpft
- Die Besteuerung erfolgt mit Abgeltungssteuer + Soli (ohne Kirchensteuer)
- Bei Veräußerung kann beim Altbestands-Fonds gezahlte Steuer auf Vorabpauschale nicht gegengerechnet werden
- Grundsätzlich unterscheidet sich die Rendite der Alternativen nur durch die höheren Kosten (TER) des Altbestands-Fonds.
- Im Zeitablauf gibt es keine Performanceschwankungen
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Darf ich mal fragen, wie hoch die "armselige Rente" ist und seit wann sie ausgezahlt wird?
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Ich kann Deinen Frust nachvollziehen. Ich habe auch so einen Vertrag, bei dem ich davon ausgehen muss, dass er bei Beginn der Rentenphase durch den Anbieter "aufgefüllt" werden muss, um das Garantieniveau zu erreichen.
Bis zum Ende der Ansparphase sehe ich es eigentlich so, dass man mit der Entscheidung zum Abschluss des entsprechenden Vertrags schlicht Pech gehabt hat, wenn der im Minus ist. Das Auffüllen des Vertrags durch den Anbieter habe ich in dem Zusammenhang bisher immer als "gerechte Strafe" für sein Schlechtleistung angesehen.
Aber der richtige Skandal fängt eigentlich mit der Kalkulation der Verrentung an, was dann dazu führt, dass man über 100 werden muss, um das angesparte Vermögen rauszubekommen. Dass der Gesetzgeber solche Machenschaften bei einem staatlich geförderten Vorsorgeprodukt zugelassen hat, empfinde ich auch als - gelinde gesagt - enttäuschend