Beiträge von gb75

    Ich hatte eine bAV Mitte der 90er Jahre. Diese hab ich nach dem Austritt aus dem Unternehmen während des Studiums weiter fortgeführt. Dann kam irgendwann Riester damit wurde alles was bis dahin angespart wurde stillgelegt und ein neuer „Baustein“ wurde bespart. Die Rieser Zulagen kamen in einen dritten Baustein. Immer die gleiche Vertragsnummer immer die gleiche Pensionskasse. Ich habe zusätzlich den Rieser Steuervorteil bekommen. Also BAV über Arbeitgeber beitragsfrei und Riester mit eigenem Geld fortgeführt aber alles im gleichen Vertrag.

    Me too.

    Das ist nicht zufällig ein Vertrag beim BVV? - Bei mir existieren da je nach "Tarifgruppe" unterschiedliche Unterverträge. Unter anderem wird in der jährlichen Standmitteilung eine "Altersvorsorge aus staatlichen Zulagen
    Tarif ARLEP/Z 2004" aufgeführt. - Mein Eigenanteil wird dort aber auch nicht separat ausgewiesen.

    Da ich bis zum 60.sten Geburtstag in die Riesterrente einbezahlt hatte, war die Kleinbetragsgrenze längst überschritten.

    Dank dieses Forums bin ich gerade noch rechtzeitig auf den Trichter gekommen, bloß nichts mehr in meine Riesterverträge einzuzahlen. - Und die Anhebung der Grenze auf 1,5% der monatlichen Bezugsgröße wird mir helfen, sicher unter der Grenze zu liegen, so dass ich nicht noch auf besonders schlechte Rentenfaktoren hoffen muss 😉👍

    Evtl. wäre es für mich von Vorteil den teueren Fond zu halten und in 5 (oder 2) Jahren als erstes durch Entnahmen abzubauen?

    Dem Irrglauben war ich auch verfallen. ;)

    Die Tabelle sagt: Jenseits der 1% TER-Ersparnis ist das sofortige Umschichten eigentlich immer vorteilhafter.

    Das kann man sich auch leicht ausrechnen:

    Neuer ETF erwirtschaftet 6% Rendite, alter Fonds erwirtschaftet 5% Rendite (wegen 1% höherer TER). Startkapital in beiden Fällen 10.000€ heute.

    Nach einem Jahr sind das 600€ beim ETF, nach Abzug von 18,46% Steuern also 489,24€. Beim Fonds sind es 500€. - Noch sieht der Alt-Fonds besser aus.

    Aber nun schlägt die böse Steuer auf Vorabpauschale zu. Die ist in beiden Fällen fällig und beträgt 10.000€ * 3,2% (aktueller Basiszins)* 70% * 18,46% = 41,35€.

    Beim neuen ETF wird diese bereits gezahlte Steuer gegen die bei Veräußerung fällige Steuer verrechnet*. Beim Altbestand findet diese Verrechnung leider nicht statt, so dass das Altfonds-Ergebnis nicht 500€, sondern nur 458,65€ = 500€ - 41,35€ ist.

    * Ich weiß, im ersten Jahr hinkt das Beispiel etwas, da dann möglicherweise noch gar keine Vorabpauschale versteuert werden musste, es verdeutlicht aber den Mechanismus.

    Das Fazit ?

    Das Halten von Altanteilen lohnt sich tendenziell nur, wenn die Altanteile nicht zu teuer sind.

    Hätte man sich auch so denken können, aber jetzt gibt es eine Tabelle, in der man schnell mal nachgucken kann, um die eigene Situation besser bewerten zu können. (Ein bisschen Glaskugelpolieren für besseren Durchblick)

    Arero-Altbestand mit einer TER von 0,5% wäre z.B. haltenswert, wenn alternativ eine Umschichtung in einen ETF mit 0,4% weniger TER im Raum stünde und man 5,5% Rendite p.a. erwarten würde. - Allerdings nur für eine Haltedauer von 13,75 Jahren.

    Warum hört die Tabelle bei einer Differenz von 0,9 % auf? Bei meinen Fonds waren die Differenzen oft größer als 1 %.

    Bei einer TER-Differenz von 1% und mehr, muss man schon absurd hohe Renditeerwartungen (so um die 8% p.a.) haben, damit das Halten des Altbestands vorteilhaft wäre.

    Der Tabelle kann man zum Beispiel entnehmen, dass man bei einer TER-Differenz von 0,9% schon eine Renditeerwartung von über 7,25% p.a. haben muss, damit das Halten des Altbestands überhaupt sinnvoll sein könnte. (bei 7,5% Renditeerwartung kippt der Vorteil zu Gunsten des Altbestands schon nach 0,8 Jahren und danach wäre das Halten nachteilig)

    Ich habe mal die KI Drecksarbeit machen lassen und die Vorteilhaftigkeit des Haltens eines (bei Veräußerung steuerfreien) Altbestand-Fonds gegen das Umschichtens in einen günstigeren ETF rechnen lassen.

    In der folgenden Kreuztabelle kann man die Haltedauern in Jahren ablesen, ab der das Umschichten vorteilhaft wird.

    In den Vorspalte stehen die erwarteten Renditen des ETFs.

    In der Überschrift steht die Renditedifferenz des Altbestand-Fonds aufgrund höherer TER.

    Also z.B.: Erwartet man beim ETF 6% Rendite und hat der Altbestand eine 0,5% höhere TER, wäre es bis zu einer Haltedauer von 10 Jahren aufgrund der Steuerfreiheit trotzdem noch günstiger den Altbestand nicht umzuschichten.

    k.L. heißt keine Lösung. Das heißt, dass das Umschichten immer vorteilhafter ist

    x \ y0,1%0,2%0,3%0,4%0,5%0,6%0,7%0,8%0,9%
    4,00%67,1714,73k.L.k.L.k.L.k.L.k.L.k.L.k.L.
    4,25%78,4824,71k.L.k.L.k.L.k.L.k.L.k.L.k.L.
    4,50%87,8232,658,11k.L.k.L.k.L.k.L.k.L.k.L.
    4,75%95,7539,1114,69k.L.k.L.k.L.k.L.k.L.k.L.
    5,00%102,6344,4720,104,99k.L.k.L.k.L.k.L.k.L.
    5,25%108,7049,0024,639,74k.L.k.L.k.L.k.L.k.L.
    5,50%114,1352,8828,4613,753,26k.L.k.L.k.L.k.L.
    5,75%119,0456,2431,7517,186,89k.L.k.L.k.L.k.L.
    6,00%123,5359,2034,5920,1410,022,22k.L.k.L.k.L.
    6,25%127,6761,8237,0722,7112,735,10k.L.k.L.k.L.
    6,50%131,5064,1739,2524,9615,117,621,56k.L.k.L.
    6,75%135,0666,2941,1926,9417,209,833,90k.L.k.L.
    7,00%138,3968,2242,9228,7119,0611,805,981,11k.L.
    7,25%141,5270,0044,4830,2820,7113,557,833,06k.L.
    7,50%144,4771,6345,9031,7022,1915,119,494,810,80
    7,75%147,2573,1547,1832,9723,5216,5110,976,382,46
    8,00%149,8974,5748,3634,1324,7217,7812,317,803,95

    Folgenden Annahmen liegen der Tabelle zugrunde:

    • Der Altbestand-Fonds kann bei Veräußerung steuerfrei verkauft werden. Die persönliche Freigrenze von 100.000€ wird nicht überschritten.
    • Während der Haltedauer wird in beiden Fällen Vorabpauschale fällig. Als Basiszins wird durchgängig 3,2% angenommen
    • In beiden Fällen handelt es sich um einen Aktienfonds, bei dem die Teilfreistellung in Höhe von 30% greift.
    • Der Sparerpauschbetrag wird nicht berücksichtigt, ist also schon anderweitig ausgeschöpft
    • Die Besteuerung erfolgt mit Abgeltungssteuer + Soli (ohne Kirchensteuer)
    • Bei Veräußerung kann beim Altbestands-Fonds gezahlte Steuer auf Vorabpauschale nicht gegengerechnet werden
    • Grundsätzlich unterscheidet sich die Rendite der Alternativen nur durch die höheren Kosten (TER) des Altbestands-Fonds.
    • Im Zeitablauf gibt es keine Performanceschwankungen

    Ich kann Deinen Frust nachvollziehen. Ich habe auch so einen Vertrag, bei dem ich davon ausgehen muss, dass er bei Beginn der Rentenphase durch den Anbieter "aufgefüllt" werden muss, um das Garantieniveau zu erreichen.

    Bis zum Ende der Ansparphase sehe ich es eigentlich so, dass man mit der Entscheidung zum Abschluss des entsprechenden Vertrags schlicht Pech gehabt hat, wenn der im Minus ist. Das Auffüllen des Vertrags durch den Anbieter habe ich in dem Zusammenhang bisher immer als "gerechte Strafe" für sein Schlechtleistung angesehen.

    Aber der richtige Skandal fängt eigentlich mit der Kalkulation der Verrentung an, was dann dazu führt, dass man über 100 werden muss, um das angesparte Vermögen rauszubekommen. Dass der Gesetzgeber solche Machenschaften bei einem staatlich geförderten Vorsorgeprodukt zugelassen hat, empfinde ich auch als - gelinde gesagt - enttäuschend

    Ich habe da etwas gelesen dass der Anbieter eine Bescheinigung nach §22 Nr.5 Satz 7 EStg ausstellen kann(muss?) Die soll man in der Steuererklärung verwenden können. Stimmt das?

    Der Riester-Anbieter überweist Dir die vereinbarte Rentenzahlung brutto.

    Anschließend sollst Du die ausgezahlten Beträge in deiner Einkommensteuererklärung angeben. Die werden Dir in der Bescheinigung aufgelistet. Sie soll Dir beim korrekten Ausfüllen der Steuererklärung helfen. Das hat aber nichts mit "Verluste geltend machen" zu tun.

    Wobei das dürfte doch keinen großen Unterschied machen, oder? Alles was jetzt an Rendite gemacht wird, werde ich irgendwann versteuern müssen, ob es nun um die alten Fonds oder neue ETF handelt, oder sehe ich das falsch?

    Doch. Die Fonds-Anteile, die Du bis 31.12.2008 erworben hast, genießen Bestandsschutz: Kursgewinne daraus sind steuerfrei. Allerdings gilt dies für Kursgewinne, die ab 01.01.2018 aufgelaufen sind, nur noch bis zum persönlichen Freibetrag von 100T€. (siehe hier)

    Das soll nicht heißen, dass es grundsätzlich besser ist, diese Anteile zu behalten, aber für die Bewertung der zu erwartenden Nachsteuerrendite darf man das schon berücksichtigen.

    Wenn Du gezielt nur die Anteile, die keinen Bestandsschutz genießen, behalten möchtest, müsstest Du die passende Anzahl Anteile (so viele wie Du vor 2009 erworben hast) in ein anderes Depot übertragen. Die ältesten werden immer zuerst aus einem Depot entnommen.

    Den Fond habe ich zwischen 2000 und 2021 bespart.

    Dann habe ich direkt noch eine gute Nachricht für Dich: Die Kursgewinne bis zum 31.12.2017 auf Fondsanteile, die Du bis zum 31.12.2008 erworben hast, sind steuerfrei. Kursgewinne ab dem 01.01.2018 auf diese Altanteile sind ebenfalls steuerfrei, solange Du den Freibetrag von 100.000€ noch nicht überschritten hast.

    P.S. Da würde ich zweimal rechnen, ob ich die steuerfreien Anteile ohne Not umschichten würde.

    wobei das meiner Meinung nach noch zu wenig ist (bei dem DWS Vermögensbildungsfond habe ich insg. 18900,- EUR eingezahlt. Wert aktuell 78000,-). Evtl. ist bei den vielen Depotübertragungen etwas schief gegangen? Kann das passieren?

    Könnte es sein, dass der schon vor längerer Zeit gekauft wurde? - Alle Fondsanteile, die Du vor 2018 gekauft hast, werden bei den Banken so dargestellt als seien sie erst am 01.01.2018 gekauft worden. Mit anderen Worten, Du siehst dort nur die Performance seit 01.01.2018. Hintergrund ist, dass sich die Fondsbesteuerung wesentlich geändert hat.

    Die telefonische Krankschreibung betrug 1% aller Krankmeldungen

    Ja, das ist ähnlich relevant wie das Vorgehen gegen das Sozialschmarotzertum beim Bürgergeld. Da wurde aus den ursprünglich mal prognostizierten 5 Milliarden Euro jährlicher Einsparung auch nur irgendwas zwischen 1% oder 2% davon :/

    Ich finds jetzt auch bezeichnend, dass sich die Mehrheit ausgerechnet an dieser Kleinigkeit abarbeitet,

    Das Problem mit "dieser Kleinigkeit" ist nicht die Tatsache, dass der bürokratische Aufwand für den Einzelnen im akuten Krankheitsfall mal eben so angehoben wurde, sondern dass im Subtext (mal wieder*) dem arbeitenden Teil der Bevölkerung unterstellt wird, er sei einfach nicht fleißig genug.

    *Lifestyle-Teilzeit

    Gibt es da online und kostenfrei einen hilfreichen Rechner?

    Rentenbesteuerungsrechner

    Da könntest Du mal berechnen, wie groß der Netto-Unterschied zwischen Rente mit und ohne Abzug ist. Auf der Basis kannst Du schon Mal ermitteln, wie viel Nettorente Du kompensieren musst.

    Unter anderem wird dort als Zwischenergebnis auch das zu versteuernde Einkommen ausgegeben. (Mit den dort gemachten Standardeinstellungen ergibt sich rund 20.000€ zvE. Das übernehme ich einfach mal für mein Beispiel)

    Wenn Du während der Teilrente wie bisher weiter arbeitest, sollte sich Dein zu versteuerndes aus Deiner Erwerbstätigkeit nicht großartig ändern. Ich gehe Mal davon aus, dass Dir Dein aktueller Steuerbescheid vorliegt. (angenommen zvE 24.000€)

    Zur Abschätzung der auf den Hinzuverdienst entfallenden Steuer könntest Du mal den Unterschied von 20.000 (gekürzte Rente) und 44.000€ in den folgenden Rechner eingeben

    Einkommensteuer

    Das wären in meinem Beispiel für 20.000€ zvE eine Einkommenssteuer von 1.570€ und für ein zvE von 44.000€ eine Einkommenssteuer in Höhe von 8.503€.

    Heißt also auf die 24.000€ fallen rund 6.933€ Steuern an. Wenn Du das durch 12 teilst, kennst Du Deinen monatlichen Steuerabzug. Den würde ich einfach mal durch den in Deiner aktuellen Gehaltsabrechnung ersetzen und schauen, was sich dann dort als netto ergeben würde.

    Damit solltest Du dann relativ gut abschätzen können, wie groß dein Netto während der Hinzuverdienstzeit ist.

    Von der Summe dessen, was Du während des Teilrentenbezugs hinzuverdienst, kannst Du inflationsangepasst so zwischen 3% und 4% jährlich entnehmen, wenn Du es anlegst und sicher sein willst, dass es bis zum Ende reicht.

    Fehlt dass auf der rechten Seite nicht das G×48?

    Ja, da hast Du recht. Ich schätze das fehlt. Muss ich korrigieren. Danke

    Wo taucht denn der weitere Erwerb von Rentenpunkten ab Bezug der Teilrente in der Gleichung auf?

    Die zwischen 63 und 67 erworbenen Rentenpunkte sollten ja auf beiden Seite in gleicher Höhe eingehen. Insofern habe ich das auf beiden Seiten weggelassen