Hallo zusammen,
das habe ich noch vergessen:
LG
Hallo zusammen,
das habe ich noch vergessen:
LG
Hallo in die Runde,
hier nun ein kurzes Update und meine Entscheidung:
Nach Auskunft des Versorgungswerkes bleiben bei Kündigung der Freiwilligen Mitgliedschaft alle Ansprüche in voller Höhe bestehen bis der Versorgungsfall eintritt. Diesbezieht sich sowohl auf das Altersruhegeld als auch das Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit.
Für freiwillig Versicherte (so wie mich) besteht die Möglichkeit den Beitrag zu senken. Der Mindestbeitrag beträgt aktuell rd. 187 EUR/Monat. Dieser Betrag kann durch das Mitglied monatlich oder auch durch Einmalzahlung jährlich durch freiwillige Sonderzahlungen erhöht werden.
Meine Lösung: Ich habe jetzt den Beitrag auf den Mindestansatz gesenkt. Freiwillige Einzahlungen hab ich erstmal nicht im Sinn. Das freiwerdende Kapital fließt in einen ETF-Sparplan. Vorteil hier ist, dass ich meine Mitgliedschaft nicht kündige (bei Kündigung gibt es keinen Weg mehr zurück) und wenn es mir passt jederzeit die Beiträge wieder anheben kann.
Ich danke euch für den fachlichen Austausch, eure Meinungen und eure Denkanstöße.
Hallo zusammen,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Eine gute Lösung. Das freut mich.
Alles gute.
LG
Ich danke euch für den fachlichen Austausch, eure Meinungen und eure Denkanstöße.
Danke für Deine Rückmeldung. Sollte eigentlich als Abschluß einer solchen Diskussion immer sein, kommt aber höchst selten.
Danke für Deine Rückmeldung. Sollte eigentlich als Abschluß einer solchen Diskussion immer sein, kommt aber höchst selten.
Sehr gern. Der oftmals fehlende Abschluss eines Problems, also die tatsächliche Lösung, ist mir auch schon öfter aufgefallen. Das war mir wichtig, damit der nächste Suchende auch weiter kommt.
Bis zum nächsten Mal