Option von Korrektur der Berufsangabe in BU

  • Hallo liebe Community,

    ich habe vor 2 Jahren eine BU über einen Makler abgeschlossen. Mein damaliger Beruf UX/UI Designer stand nicht zur Auswahl und daher hat der Makler mir vorgeschlagen, entweder Grafikdesign oder Softwareentwickler anzugeben – es würde laut ihm keinen Unterschied machen. Wir haben letztlich Softwareentwickler angegeben und daher jetzt meine Frage: Ich habe Bedenken, dass mir das irgendwann als arglistige Täuschung vorgeworfen werden kann. Weder Grafikdesign noch Softwarentwickler hätten damals meiner Meinung nach mein Berufsbild richtig abgebildet, aber ich bin definitiv kein Informatiker, was mir inzwischen eben besagte Bedenken bringt. Inzwischen arbeite ich als Produktmanager. Kann ich der Versicherung eine Korrektur vorschlagen? Geht das im Nachhinein überhaupt?


    Alternativ ist mir die Option eines BU Wechsels und die damit verbundenen Vor- und Nachteile bewusst.


    Danke!

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Ich würde versuchen, die Falschangabe gegenüber der Versicherung zu korrigieren.


    Man sollte sich nie von einem Formular eine Antwort auf eine risikorelevante Frage vorgeben lassen. Ich habe bei Abschluss meiner BU-Versicherung darauf bestanden, dass ich den Beruf angebe, den ich tatsächlich ausübe und habe eine Berufsbeschreibung von der Webseite meines Arbeitgebers mitgeschickt.


    Notfalls muss man immer darauf bestehen, dass das Antragsformular ausgedruckt und handschriftlich beantwortet werden kann, wenn nur so wahrheitsgemäße Angaben möglich sind. Wenn der Makler behauptet, das ginge nicht, die Versicherung selbst anschreiben und fragen, wie sie abgeschlossen werden kann oder ob diese lieber um Falschangabe im Formular bittet. Die Antwort der Versicherung (nicht des Maklers!) kann man dann zum Vertrag nehmen und ist damit auf der sicheren Seite.