Zusammen oder getrennte Veranlagung?

  • Servus zusammen,


    ich hab letztes Jahr geheiratet und jetzt stehen wir vor dem Thema Steuererklärung. Jetzt wissen wir nicht so recht ob sich eine Gemeinsame oder eine getrennte Veranlagung lohnt.


    Wir haben beide die Steuerklasse 4 da wir ziemlich ähnlich verdienen. Zusätzlich hab ich noch ein kleines Nebengewerbe bei dem ich vier mal im Jahr Steuern Vorauszahle.


    Jetzt ist die Frage ob sich hier eine gemeinsame oder getrennte Veranlagung lohnt? Und da jeder das Geld selbst verwaltet wollen wir das natürlich auch getrennt halten (also dass meine Frau jetzt nicht meine Steuer bspw. nachzahlen muss).


    Habt ihr da Ideen?


    Danke schon mal,

    Tobi

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Ich hab letztes Jahr geheiratet und jetzt stehen wir vor dem Thema Steuererklärung. Jetzt wissen wir nicht so recht ob sich eine gemeinsame oder eine getrennte Veranlagung lohnt.

    Wenn man die Zahlen hat, läßt sich - rein rechnerisch - diese Frage ganz einfach beantworten. :)


    Spiel Deinen Fall doch einfach mit einem der gängigen Steuerprogramme durch, dann siehst Du klarer. Bei einem Online-Steuerprogramm kostet das Ausprobieren ja nichts, die wollen Geld ja erst dann, wenn Du die Steuerklärung einreichst.

    Wir haben beide die Steuerklasse 4, da wir ziemlich ähnlich verdienen. Zusätzlich hab ich noch ein kleines Nebengewerbe, bei dem ich viermal im Jahr Steuern vorauszahle.

    Steuerklassen werden vielfach überschätzt. Sie haben in erster Linie Bedeutung für die Lohnsteuer, also die Steuer, die man einem Angestellten vom laufenden Lohn abzieht. Für die Steuerklärung haben sie keine Bedeutung.

    Da jeder das Geld selbst verwaltet, wollen wir das natürlich auch getrennt halten (also dass meine Frau jetzt nicht meine Steuer bspw. nachzahlen muss).


    Habt ihr da Ideen?

    Ausrechnen :) Dann weißt Du, woran Du bist.


    Der Splittingvorteil ist umso größer, je unterschiedlicher die Verdienste der Ehepartner sind. Wenn Ihr beide quasi das Gleiche verdient, ist der Splittingvorteil gering. Kann sein, daß er so gering ist, daß Ihr sagt: Der kleine Mehrbetrag bei getrennter Veranlagung ist es uns wert, daß unser Geld getrennt bleibt.


    Typischerweise muß ein steuerpflichtiger Angestellter mit Steuerklasse I = Steuerklasse IV nichts nachzahlen, sondern bekommt Steuer zurück. Nennenswerte Unterschiede zwischen den Ehepartnern können sich mit den Steuerklassen III und V ergeben. Bei Euch aber ist es sehr gut möglich, daß der Ausgleichsbetrag so klein ist, daß beide sagen: Jeder zahlt seine Steuer vom Lohn selber, und von dem, was bei der Steuererklärung zurückkommt, machen wir uns ein schönes Wochenende in München/Salzburg/Wien/Hamburg.


    Ideen habe ich wohl, aber ich schreibe nur von Möglichkeiten. Du brauchst als Entscheidungsgrundlage mindestens eine Peilung, und die mußt Du selber mit Deinen Zahlen ausrechnen. :)

  • Die Steuerklasse sagt nur etwas aus, wie der Lohnsteuerabzug erfolgt. Für die tatsächliche Höhe der Einkommensteuer spielt diese keine Rolle.


    Jetzt zum Thema getrennte oder gemeinsame Veranlagung. In der Regel entsteht der steuerliche Vorteil der Ehe durch die gemeinsame Veranlagung (bei unterschiedlichen Einkommen). Eine getrennte Veranlagung kann unter Umständen aber Sinn machen.

    Womit erstellt du denn deine Steuererklärung? Die kommerziellen Programme, wie WISO bieten am Ende eine Prüfung an, welche Veranlagung sich mehr lohnt und zeigt auch die Werte der jeweils anderen Veranlagung.


    Hier drei mehr oder weniger pragmatische Vorschläge, wie ich es bei einer klaren Trennung machen würde.

    Grunddaten:

    Die gemeinsame Veranlagung ergibt eine Nachzahlung von 900 Euro.

    Die Einzelveranlagung sorgt dafür, dass du 2.000 Euro nachzahlen müsstest, deine Frau würde 500 Euro erstattet bekommen.


    Option 1:

    Entsprechend der Verhältnisse aus der getrennten Veranlagung würde sich für dich eine Nachzahlung von 1.200 Euro ergeben, deine Frau bekommt 300 Euro zurück. Dadurch würdest aber nur du vom Splitting profitieren, deine Frau wird benachteiligt.


    Option 2:

    Deine Frau bekommt die komplette Erstattung gem. getrennter Veranlagung und du zahlst anstelle der eigentlichen 2.000 Euro lediglich 1.400 Euro (900 an das FA, 500 an deine Frau). Somit würdest du den kompletten Vorteil aus dem Ehegattensplitting haben.


    Option 3:

    Hier wird es kompliziert, da ihr den Vorteil des Ehegattenspliitings auf beide korrekt verteilen müsst. Gerade bei einer Mischung aus Nachzahlung und Erstattung ist es aber nicht mehr ganz so leicht. Am Ende sollte deine Frau auf jeden Fall mehr als 500 Euro erstattet bekommen, du dafür aber auch weniger als 2.000 Euro nachzahlen müssen. Am besten nehmt ihr dann einfach den Vorteil des Splittings (also 600 Euro) und verteilt sie entsprechend der Steuerlast bei getrennter Veranlagung.