Rückkehr in die GKV

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Calimero,


    "Heißt das : Wenn ich eine Sperrfrist verhindern kann, weil ich die Aussicht auf einen neuen Job nachweisen kann, und ich bekomme ALG 1, daß ich dann in eine GKV wechseln könnte ?"


    Völlig richtig. ALG I ist die Bedingung. Wenden Sie sich zur Beratung beispielweise an einen Rentenberater oder an einen Fachanwalt.


    Sollte der Wechsel - warum auch immer nicht gelingen - beachten Sie auch unsere Tipps zum Thema PKV-Beitrag senken. http://www.finanztip.de/pkv-beitrag-senken/


    Beste Grüße

  • Hallo Saidi,


    vielen Dank für die Reaktion.
    Ich habe allerdings inzwischen bei der Verbraucherzentrale erfahren, daß ZWEI Dinge wichtig sind für den Wechsel zurück in die GKV :
    1. Bedingung, um von PKV in GKV zu wechseln
    2. Bedingung, um dann in der GKV auch dauerhaft bleiben zu können


    Für 1. gilt :
    - entweder brutto weniger als aktuell 53.550 Euro für die Dauer von einem Jahr verdienen
    - oder "arbeitslos" werden, d.h. ALG 1 beziehen (!)
    Für 2. gilt :
    Egal, wie man in eine GKV wechseln kann, man muß trotzdem erreichen, für die Dauer von einem Jahr unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (= 53.550 Euro) zu bleiben ! - und genau darin sehe ich eine Herausforderung !


    Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Calimero,


    Bedingung 1 der Verbraucherzentrale deckt sich ja mit unserem Artikel.
    Bedingung 2 ist leider schlicht falsch. Dies hat sich, wie oben schon mal geschrieben, seit 1.8.2013 geändert. Durch das "Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung" besteht die sog. obligatorische Anschlussversicherung. Konsequenz und allgemeiner Grundsatz: Niemand, der in der GKV ist, MUSS diese wieder verlassen.
    Als Beleg siehe auch hier: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=1535
    (das ist eine Seite der Deutschen Rentenversicherung)


    Um es nochmal klarzustellen: Wenn Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben, der ein Jahresgehalt unterhalb der Jahresarbeitentgeltgrenze vorsieht, müssen Sie in die GKV zurück - und dürfen auch bleiben, egal wie es danach weitergeht.


    Leider macht die Verbraucherzentrale auch mal einen Fehler - wir sind alle nur Menschen.


    Beste Grüße

  • Guten Abend, seit Januar bin ich in der PKV und mir ist erst jetzt klar geworden, dass ich da einen Fehler gemacht habe. Jetzt möchte ich wieder zurück in die GKV. Seit April arbeite und wohne ich in der Schweiz und zahle die kleine Anwartschaft an meine PKV. Was ist nun zu tun uzm nach meiner Rückkehr nach Deutschland wieder in die GKV eintreten zu können? Sind jetzt schon Schritte nötig? Ist es angeraten jetzt die kleine Anwartschaft zu kündige um später keine Probleme zu haben?
    Danke für die Auskunft Gero

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Gero,


    ich gehe bei meiner Antwort davon aus, dass Sie nicht von einer deutschen Firma in die Schweiz entsandt worden sind:
    Zunächst müssen Sie 12 Monate Vorversicherung in der Schweiz nachweisen können. Funktioniert also erst ab April 2015. Desweiteren müssen Sie die Kündigungsfrist Ihrer PKV beachten, meistens 3 Monate zum Kalenderjahr (30.9.).
    Außerdem gibt es noch eine Reihe individueller Punkte zu beachten. Am besten nehmen Sie jetzt schon Kontakt zu Ihrer alten Krankenkasse auf und erkundigen sich nach den Bedingungen.


    Wenn Sie nach Ihrer Rückkehr unterhalb der JAEG verdienen sollten, ist das alles hinfällig, dann müssen Sie sowieso in die GKV zurück.


    VG
    Saidi

  • Saidi:
    Hallo und ich muß euch mal loben. Wirklich komplexes Thema und keiner weiß so richtig Bescheid.
    Wegen der besonderen Jahresarbeitsentgeltgrenze - die gilt doch für Versicherte, die am 31.12.2002 bereits in einer PKV versichert waren:


    Maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze
    Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird jährlich neu festgesetzt. Seit dem Jahr 2003 gibt es zwei unterschiedliche
    Jahresarbeitsentgeltgrenzen.


    Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt für AN, die am 31.12.2002 wegen Überschreitens der
    Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei und zu diesem Zeitpunkt mit einer privaten Krankenkostenvollversicherung abgesichert waren. Diese Grenze bleibt für den Beschäftigten auch dann gültig, wenn er den Arbeitgeber wechselt, zeitweise gar nicht versichert ist oder zwischenzeitlich krankenversicherungspflichtig werden sollte.


    Hintergrund: Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wurde zum 01.01.2003 überproportional angehoben. Es sollte der Übergang zur privaten Krankenversicherung erschwert werden. Den zu diesem Zeitpunkt schon privat krankenversicherten Personen gewährt man einen Bestandsschutz durch die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze.

  • Hallo Saidi,


    danke für die Information. Ich werde meine alte Krankenversicherung kontaktieren, aber von dem was ich bisher so im Internet gelesen habe scheinen die meisten Versicherungen nicht zu wissen, dass man nach einem Aufenthalt in der Schweiz zurück in die GKV darf. Ich werde es auf jeden Fall mal versuchen.


    VG
    Gero

  • Hallo Saidi,
    dachte zuerst ich hätte 2002 meine PKV abgeschlossen.
    Nur weil chf_01 schrieb, wer vor 2002 versichert war. Dies müßte dann richtig heißen: wer vor 2003 versichert war,
    da für AN, die zum 31.12.2002 schon in einer PKV waren, die besondere JAEG gilt, also 48900.-€ und nicht 54900.-€.
    Ich hatte damals meine PKV Nov. 2002 beantragt, Versicherungsbeginn war dann aber der 1.1.2003...
    Nochmal Schwein gehabt ;)

  • Hallo !
    Ich hoffe mir kann jemand einen Rat geben.
    Ich bin gleich nach meiner Ausbildung 2007 in die Selbständigkeit gegangen und damit auch gleich in die PKV.
    Ich musste wegen meiner Schwangerschaft die Selbständikeit aufgeben und bin seit 01.10.2014 Arbeitslos und im Mutterschutz. Ich habe keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I und bin somit gleich in Bezug vom Arbeitslosengeld II gerutscht. Ich dachte ich habe jetzt die möglichkeit in die GKV zu wechseln aber ich werde überall abgelent !!! Mein Mann ist auch Selbstständig und in der PKV, somit kann ich auch nicht Familienversichert werden . Und wenn mein Kind da ist muss es auch in die PKV. Ich weiß nicht wie wir das alles zahlen sollen. Gibt es denn keine Möglichkeit für mich in die GKV zu wechseln und somit auch mein Kind ?
    LG Isabell

  • Sehr geehrte Damen und Herr,


    ich habe bereits Ihren tollen Artikel zur Rückkehr in die GKV gelesen.


    Meine Frage: Wenn ich für 12 Monate Elternzeit mit 50% Teilzeit beim AG einreiche, würde ich wieder unter die Beitragsbemessungsgrenze fallen und wäre somit ab dem 1. Monat Elternzeit wieder der GKV?! Nach 12 Monaten und wieder Vollzeitbeschäftigubg würde ich dann freiwillig gesetzlich bleiben können?!
    Wie sieht es aus falls ich bereits nach 6 Monaten durch Gehaltserhöhubg oder durch Aufstockung auf 100% wieder über die Beitragsbemessungsgrenze komme? Dürfte ich trotzdem fürs weitere Leben freiwillig in der GKV bleiben?

  • Hallo @lolax


    Ich meine, dass @Saidi hier schon einmal etwas zum Übergang geschrieben hat (leider habe ich gerade keine Kapazitäten, um das herauszusuchen - sorry :( ). Daher am besten mal in seinen Beiträgen nachlesen (Klick aufs Profil > Klick auf "Beiträge" unter dem Profilfoto).


    Viele Grüße


    Franziska

  • Liebes Finanztip- Team,


    ich hoffe, meine Frage wurde so in der Art noch nicht gestellt und habe sie nicht überlesen:


    Mein Arbeitgeber bietet mir einen Aufhebungsvertrag zum 31.01. an - Kündigungsfristen werden hierbei eingehalten, von daher laufe ich nicht Gefahr, bzgl. ALG1 gesperrt zu werden. Allerdings liegt die Abfindung bei deutlich über 0.5 Brutto Monatslöhnen; d.h. evtl. wird diese auf das ALG 1 angerechnet.
    Ich habe schon einen neuen Job in Aussicht, zum 16.02, möchte aber diese Lücke von zwei Wochen, in der ich arbeitslos bin, nutzen, um aus der PKV herauszukommen. Ich konnte auch schon auf Ihrer Page lesen, dass das prinzipiell möglich ist.
    Drei Fragen dazu:
    1. Langen zwei Wochen Arbeitslosigkeit aus, um von der PKV in GKV zu wechseln? (Sowohl jetzt als auch nachher liege ich über der Beitragsbemessungsgrenze)
    2. Könnte mir die hohe Abfindnung und die damit verbundene (evtl. komplette) Kürzung des ALG1 diese Tour vermasseln? (Voraussetzung für den Wechsel: Bezug von ALG1)
    3. Kann es Probleme geben, wenn ich den neuen Arbeitsvertrag noch vor der Arbeitslosigkeit unterschreibe, das Ende als schon vor Beginn absehbar ist?


    Vielen Dank für Ihre wertvollen Tipps,
    Mango

  • Hallo Finanztip-Team,


    Ich schliesse mich dem Vorredner an.... Gleiche Frage, gleiche ähnliche situation.


    Nur bei mir werden die Kündigungsfristen nicht eingehalten, und ich wurde dann 3 Monate gesperrt sein.


    mfg
    Yonz

  • Hallo liebe Finanztip-Community,
    auch ich habe eine Frage zur Rückkehr in die GKV und bin für jeden Rat dankbar.
    Ich bin mittlerweile 51 Jahre alt, meine Frau 48 Jahre, mein Sohn 21 Jahre. Ich arbeite in einem Angestelltenverhältnis. Seit 22 Jahren sind wir PKV versichert, ursprünglich wollte sich meine Frau nach dem Studium selbstständig machen, durch die Geburt unsers Sohnes ist daraus jedoch nichts geworden.
    Dazu kamen 2x mehrjährige Auslandsaufenthalte, so dass meine Frau bis heute Hausfrau ist, mein Sohn derzeit Student.
    Mittlerweile liegen unsere PKV Beiträge bei 1400 Eur/Monat mit 600 Eur/SB, was schon stark den Monatsetat strapaziert. Der Beitrag für meinen Sohn ist mit 150 Eur/Monat überschaubar und wird nach Abschluss seines Studium nicht signifikant zur Entlastung beitragen.Was also tun, um auf ein erträglichen Beitrag zurück zu kommen ?
    Danke für jeden Tipp.

  • Hallo alle.


    Eine kurze und knappe Frage:


    Kann ich durch fünfmonatige Elternzeit und mit dadurch auf unter 48.900.- reduziertem Jahreseinkommen wieder rechtmäßig in die GKV wechseln ?


    Danke für eine Antwort


    Fuzzfilth

  • hallo,
    ich bin 57 Jahre und selbständig möchte wieder von PKV in die GKV wechseln kann mich wieder anstellen lassen .
    Wie ist das mit Familienversicherung -meine Frau ist in der GKV?Gebe ich meine Selbständigkeit auf um in die GKV meiner Frau zu kommen ?
    Danke für eine Antwort
    aober

  • Liebe Mitglieder,


    unsere Redaktion ist über Weihnachten leider nicht "im Dienst". Daher kann ich Ihre Fragen auch nicht von einem Experten gegenchecken lassen.


    Wenn Sie Ihrem Vor- oder Nachredner helfen können, weil Sie zu diesem speziellen Fall vielleicht Wissen haben, würde das die Diskussion immens beleben.


    Kleiner Tipp: Es lohnt sich immens, die bestehenden Beiträge von unserem Experten @Saidi zu lesen (Klick aufs Profil -> dann Klick auf "Beiträge" unterhalb des Profilbilds) oder die Suchfunktion rechts oben zu nutzen. Einige Fragen konnten hier nämlich schon gut beantwortet werden.


    Viele Grüße


    Franziska

  • Guten Tag in die Runde,


    ich, 48 J., stehe momentan vor der Entscheidung, ob es für mich von Vorteil ist, von der PKV in die GKV zurückzuwechseln. Ich habe mir dazu alle entsprechenden Beiträge von finanztip angesehen und vermisse dabei einen wichtigen Aspekt: den Hinweis auf die Deckelung des Beitragshöchstsatzes zur KVdR auch für freiwillig Versicherte. Dieser soll nach Aussage einer Vertreterin einer Verbraucherzentrale ab 2015 bei 635€ liegen. Ich habe allerdings diesen absoluten Wert leider nirgendwo anders gefunden.
    Für mich ist das ein entscheidender Punkt in der Entscheidungsfindung. Im einzigen Beitrag von finanztip von 2012 ist dazu nur zu lesen:
    "...Rechtzeitig für ein System entscheiden: Wie Sie gesehen haben, zahlt ein freiwillig gesetzlich Versicherter in der Regel deutlich mehr Beitrag. Daher sollte man als GKV-Mitglied im Alter unbedingt in der KVdR sein. Eine späte Rückkehr in die GKV kann sich dann rächen. Deshalb empfehlen wir, die Entscheidung, ob man langfristig in der GKV oder in der PKV sein möchte, vor dem 40. Lebensjahr zu treffen."
    Meine Frage hier ist nun: Dieser Beitrag liest sich so als "räche" sich ein "später" Wechsel immer. Ist das so? Wie verhält sich der mir genannte Höchstsatz von 635€ ddazu? Dieser kann doch sehr wohl unterhalb eines Beitrages liegen, der im Rentenalter in der PKV zu zahlen sein wird. Könnte sich ein Wechsel dann nicht doch lohnen, auch wenn er "spät" erfolgt?


    Freue mich über eine Antwort.

  • Hallo,
    werde im Juli 55 Jahre und bin seit 2000 privat krankenversichert. Habe während Arbeitslosigkeit 2004 private Krankenversicherung beibehalten und auf gesetzliche Versicherung verzichtet.
    Verdiene ca.59.000 Euro pro Jahr , wobei mein Fixgehalt 54.000 Euro beträgt, anderes sind Provisionszahlungen.
    Möchte wegen Beitragssteigerung im Alter wieder in die GKV zurück.
    Ist das noch möglich?
    Würde gerne mit meinem Arbeitgeber eine befristete Teilzeit auf das Kalenderjahr 2015 und einen Verzicht auf Provisionen für 2015 vereinbaren, so dass ich im Kalenderjahr 2015 unter die maßgebliche Versicherungsgrenze komme. Das sind - so glaube ich- in meinem Fall 48.600 Euro.
    Wird das von der GKV akzeptiert? oder bekomme ich wegen der Befristung dann Probleme?
    Wenn die GKV die Aufnahme befürwortet, was mache ich mit der pKV?
    Habe ich sonst noch etwas zu beachten?
    Viele Fragen und ich hoffe und freue mich auf Antworten. Vielen Dank .