ETF teils auflösen / umschichten Abgeltungssteuer

  • Hallo, mir geistert seit ein paar Tagen eine Idee im Kopf herum und ich bin mir sicher,dass ich irgendwo einen Denkfehler habe,aber ich komme einfach nicht darauf.

    Folgendes: Mein Amundi MSCI World ETF wurde ja wie bekannt Ende Februar mit einem anderen ETF zusammengeführt und bei der Prozedur wurde meine kompletten 30 % Rendite versteuert. Ich habe mich damit abgefunden,weil ich mir überlegt habe einen Teil des Geldes anderweitig zu benutzen und einen Teil des ETF zu verkaufen. Jetzt ist der MSCI ja leider seit einem Monat im Sinkflug und ich stehe 10 Prozent minus. Ich habe deswegen keine Panik,die Zeit regelt bei ETF ja bekannt alles. Nur habe ich den Zeitpunkt verpasst nach der Versteuerung Geld direkt zu entnehmen und jetzt würde ich im Minus verkaufen.

    Deswegen folgendes theoretisches Gedankenspiel: Ich verkaufe meinen kompletten ETF mit 10 Prozent Verlust, dafür bekomme ich dann aber die 25 Prozent der zuvor bezahlten Abgeltungssteuer auf den Verlust zurück.Dann könnte ich ja ein Teil des Geldes entnehmen und danach wieder reinvestiern und durch die Steuerrückerstattung hätte ich auch nichts "verloren"?

    Würde das stimmen oder wo liegt mein Denkfehler? Dazu muss ich sagen dass ich zusätzlich zum ETF Gewinn auch im Februar größere Gewinne über Derivate erzielt habe. Also dieses Jahr bereits viel Abgeltungssteuer bezahlt die ja im gleichen Verrechnungstopf ist wie ETF. Bitte entschuldigt, sollte die Frage wirklich naiv sein,aber ich finde den Fehler nicht...

  • Elena H. 12. März 2025 um 08:55

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Mein Amundi MSCI World ETF wurde ja wie bekannt Ende Februar mit einem anderen ETF zusammengeführt und bei der Prozedur wurde meine kompletten 30 % Rendite versteuert. ……

    Ich verkaufe meinen kompletten ETF mit 10 Prozent Verlust, dafür bekomme ich dann aber die 25 Prozent der zuvor bezahlten Abgeltungssteuer auf den Verlust zurück.

    zuerst mal gibt es in diesem Bereich keine naiven Fragen, sondern immer nur berechtigte Anliegen.

    Ich habe das nur kurz zusammengefasst:

    Dir wurden also die aufgelaufenen Gewinne in diesem ETF einmalig jetzt versteuert und der „neue“ ETF läuft jetzt einfach weiter.

    Positiv für dich ist schon mal, dass du durch diesen Zufall zumindest Gewinne mitgenommen hast, die jetzt nicht mehr in dieser Form da wären.

    Allerdings hast du darauf die Steuern bezahlt, die du sowieso irgendwann hättest zahlen müssen, wenn der Gewinn nicht zurück auf null geht.

    Und weil jetzt der MSCI World rutscht, möchtest du steuerrechtlich wissen, wie sich der bei einem Kauf entstehende Verlust auf die Kapitalertragssteuer des Jahres auswirken würde?

  • Das ist sogar eine spannende Frage. So einfach ist es nämlich garnicht. Es handelt sich viel mehr um ein Spezialfall.

    Generell ist es so, dass innerhalb eines Kalenderjahres die Gewinne und Verluste deines Investments miteinander verrechnet werden können. Hier unterscheidet man zwei Fälle, es ist nämlich von bedeutung ob die Erträge durch (Einzel-)Aktien oder von Anderen Quellen stammen. Dein ETF ist so ein Anderer Fall, wie so ziemlich alles außer eben Aktien. Wenn du deinen ETF nun (auch anteilig) mit Verlust verkaufst, landet der im sogenannten Verlusttopf Sonstige, so wie deine Gewinne aus den Derivaten.

    Und ab hier wird es spannend: Für dein Unterfangen kommt es nämlich darauf an, wie deine Bank die bisherigen Erträge deines ETF behandelt hat. Es wäre klasse, wenn du mal einen Blick in deine Steuerübersicht vom Broker wirfst. Auf die eigentlichen Zahlen kommt es nicht so sehr an, sondern wo die stehen.

    - Möglicherweise hast du einen Freistellungsauftrag eingerichtet?

    - Hattest du bereits früher Verluste im Verlusttopf Sonstige verbucht?

    Da du bereits Steuer gezahlt hast, sollte das passen. Sprich dein gesamter Gewinn ist versteuert worden. So müsste die Bank in der Lage sein deine bisherigen Erträge mit den jetzt entstehenden Verlusten (Negativertrag) zu verrechnen. In Folge müsste zu viel einbehaltene Abgeltungssteuer auf das Verrechnungskonto gebucht werden. Ansonsten eben Anteilig.

    Da kommts aber etwas auf deine Bank an, sicherlich wird es bei den Brokern in der Ausführungsweise Unterschiede geben.

    Das ganze klappt aber nur dieses Jahr, also im selben Kalenderjahr. Buchst du später Verluste in den Verlusttopf (bspw. 2026) gibts keine rückwirkende Verrechnung.