Halben Monat in falscher Steuerklasse gearbeitet

  • Hallo liebe Community,


    ein Freund von mir (Portugiese), welcher jetzt ein gutes Jahr in Deutschland gearbeitet hat, ist jetzt sehr kurzfristig in die Schweiz gezogen. Ich habe ihm angeboten einfach mal zu schauen, ob er bei einer Steuererklärung für das Jahr 2024 etwas zurückbekommen würde (die eigentliche Steuererklärung würde er dann natürlich selber machen). Aktuell bin ich bei einer Rückerstattung von ca. 558 Euro. Allerdings ist mir bzw. dem Steuerprogramm jetzt aufgefallen, dass er quasi einen halben Monat mit der falschen Lohnsteuerklasse gearbeitet hat. Er hatte einen Arbeitgeberwechsel im letzten Jahr. Der alte Job ging bis zum 15.08.24 und der neue Job fing am 26.07.24 an (beides lt. Lohnsteuerbescheinigung). Was muss man denn da jetzt machen? Kann man da überhaupt noch etwas machen? Berechnet das FA das automatisch neu? Bleibt dann überhaupt noch etwas von der Rückerstattung übrig?

    Ich bin zudem davon ausgegangen, dass er gar keine Steuererklärung machen müsste, allerdings habe ich vorhin auch gelesen, dass man bei Mehrfachbeschäftigung, welche zwar hier nicht beabsichtigt war, eine Steuererklärung machen muss.

    Vielleicht kann mir jemand mit einfachen Worten meine Fragen beantworten, denn ich habe von Steuern gar keine Ahnung.


    Vielen Dank!!

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Du (oder er) muss da gar nichts machen. Die Steuerklasse hat nur etwas mit dem Lohnsteuerabzug im jeweiligen Monat der Beschäftigung im alten Jahr zu tun.


    Die Einkommensteuer macht das Finanzamt dann mit der Einkommensteuererklärung für 2024 fertig.

    Hat der Freund sich wann komplett aus Deutschland abgemeldet.

    Dann gelten andere Regelungen.

  • Du (oder er) muss da gar nichts machen. Die Steuerklasse hat nur etwas mit dem Lohnsteuerabzug im jeweiligen Monat der Beschäftigung im alten Jahr zu tun.


    Die Einkommensteuer macht das Finanzamt dann mit der Einkommensteuererklärung für 2024 fertig.

    Hat der Freund sich wann komplett aus Deutschland abgemeldet.

    Dann gelten andere Regelungen.

    Okay, schonmal vielen Dank dafür.

    Er hat ja dann für den halben Monat zu wenig Steuern gezahlt. Dies wird sich ja dann "negativ" auf die Erstattung auswirken oder? Wäre halt blöd, wenn er am Ende was nachzahlen müsste. Dies wäre seine erste Steuererklärung.

    Ja, er hat sich jetzt im März komplett aus Deutschland abgemeldet. Lt. FA ist man dann im Folgejahr zur Abgabe eine Lohnsteuerrrklärung verpflichtet (für das Jahr, in dem die Abmeldung erfolgt ist) oder was meinst du genau?

  • Ein Freund von mir (Portugiese), welcher jetzt ein gutes Jahr in Deutschland gearbeitet hat, ist jetzt sehr kurzfristig in die Schweiz gezogen. Ich habe ihm angeboten, einfach mal zu schauen, ob er bei einer Steuererklärung für das Jahr 2024 etwas zurückbekommen würde.


    Vielleicht kann mir jemand mit einfachen Worten meine Fragen beantworten, denn ich habe von Steuern gar keine Ahnung.

    Vielleicht ist es unter diesen Voraussetzungen keine schlechte Idee, die Finger von fremden Finanzen zu lassen?


    Als Laie darf man ohnehin für andere Leute die Steuerklärung nicht erstellen. Vor Jahren noch waren Steuerberater sehr dahinter her. Mittlerweile sehen sie das lockerer, haben wohl mit honorarträchtigeren Mandanten genug zu tun. Die genannte Vorgabe gilt aber nach wie vor.


    Lohnsteuerklassen haben mit der Jahressteuer nichts zu tun. Insoweit spielt es bei der Steuererklärung keine Rolle, ob man in der "falschen" Lohnsteuerklasse war oder nicht.