Fremüblichkeit bei Darlehen aus der Familie für V+V ETW ausgestalten

  • Servus zusammen,


    wir stehen relativ kurz vor dem Kauf einer ETW im Ruhrgebiet die aktuell vermietet ist. Neben 20% EK um das ganze Cashflow neutral zu gestalten wollen wir 80% des Kaufpreises über ein Privatdarlehen aus der Familie umsetzen.

    Damit die Mutter und wir auch etwas davon hat, sind wir uns der Notwendigkeit zur Fremdüblichkeit bewusst. Dafür haben wir uns Angebote von InterHyp eingeholt und werden bei Laufzeit/Zins/Sondertilgung genau in diesem Rahmen bleiben.

    Was wir uns jetzt fragen ist: Die Kosten für die grundbuchliche Besicherung und die Schuldanerkenntnis mit Vollstreckungsunterwerfung würden wir uns gern sparen, da bei der Immobilie circa 1000€. Unser Bauch sagt uns: das ist dann nicht mehr fremdüblich und wäre mit höherem Zins zu versehen.


    Wer hat das schonmal gemacht und wie habt ihr es möglichst günstig gestaltet?


    Ebenso: Gibt es da Vorlagen, sodass wir den Vertrag selbst vorbereiten können? Die allgemeinen Vorlage die ich finden konnte bieten keine Infos zur grundbuchlichen Besicherung. Jede Erfahrung sehr willkommen!

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Bei mir wollte noch nie ein Finanzamt einen Darlehensvertrag sehen, weder bei diversen Bankdarlehen, noch bei Familiendarlehen.


    Das Familiendarlehen ist ohne dingliche Sicherung. Wir haben nur reingeschrieben, dass der Darlehensverkäufer ein sofortiges Kündigungsrecht bei einem Verkauf hat.


    Als Risiko sehe ich nur, dass falls eine Prüfung zu dem Ergebnis käme, dass der Zins (mangels dinglicher Sicherung) zu gering wäre, eben eine Zinsschenkung dazu käme. Die wäre aber innerhalb aller Freibeträge.