Spiegel Artikel: Das... Liebe... Geld

  • Im Spiegel wird diese Woche thematisiert, dass Deutschland die klassische Rollenverteilung "Mann arbeitet, Frau ist daheim" befördert, was Frau in vielen Fällen in die Bredoullie führt. Empfohlen wird, dass politisch Gleichberechtigung gefördert wird (u.a. durch Abschaffung des Ehegattensplitting) und Frauen, die sich für Hausarbeit entscheiden, sich über einen Ehevertrag bessere Bedingungen im Falle einer Scheidung sichern, als dies gesetzlich vorgesehen ist.


    Meine Frage in die Runde: Hat irgendjemand von Euch einen Ehevertrag, der die einkommensschwächere Partnerin / den Partner, der zu Hause bleibt, besser stellt, als gesetzlich vorgesehen? Prinzipiell finde ich Fairness ja super. Aber macht das eine/r von Euch in der Praxis?


    Ehevertrag ja/nein wurde hier schon zu genüge diskutiert. Mir geht es wirklich um obige Frage, Besserstellung des schwächeren Partners.

  • Ich bin überrascht, dass sich keiner äußert.... Bei der Frage "Ehevertrag ja oder nein" hat fast jeder eine Meinung. :D

  • Ja, genau so ist das bei uns - allerdings geht es bei unseren Regelungen eher um Vermögen als um laufendes Einkommen. Aber der Großteil des Vermögens ist natürlich durch das gebildet worden was beim höheren Einkommen hängen geblieben ist.


    Details behalte ich jetzt mal für mich ;)



    Ersatzlose Abschaffung des Ehegattensplitting würde übrigens schnell das BVerfG auf den Plan rufen, da aus der Ehe ja auch ein Versorgungsanspruch resultiert, den dann wiederum der Staat nicht zu erfüllen braucht. Insofern gibt es durchaus gute Argument für eine steuerliche Besserstellung der Ehe - ob sie so ausgestaltet werden muss, dass sie das 100/0-Prinzip befürdert steht natürlich auf einem anderen Blatt. Vielleicht findet man ja eine bessere Lösung...

  • Ja, genau so ist das bei uns

    Das bezieht sich auf Altsachse, richtig? Keine Besserstellung über die gesetzliche Regelung hinaus.....


    Ich hatte mich etwas über den Artikel gewundert, aber der Spiegel diskutiert ja gerne mal kontrovers. ;)

  • @elijah2807


    Das heißt der Einkommensstärkere wird den Einkommensschwächeren stärker unterstützen, als dies das Gesetz verlangt. In deinem Fall über die Vermögensverteilung. Interessant.

  • Exakt so ist es.


    Vielleicht sollte man dazu sagen, dass die Rollen sich im Laufe der bald 15 Jahre, die wir nun zusammen sind mehrfach gewechselt haben - erst beide im Studium, dann meine Frau gearbeitet, ich Student, dann beide gearbeitet, aber ich mehr verdient, dann hat meine Frau noch ein Abschluss gemacht, da war dann ich Alleinverdiener, dann wieder beide gearbeitet, jetzt ich Gründer und sie Alleinverdienerin...


    Da wir uns immer gegenseitig den Rücken freigehalten haben, wenn der andere es brauchte oder damit der andere seine Träume verfolgen konnte - der zusätzliche Abschluss meinre Frau, meine Unternehmensgründung - haben wir das festgelegt, dass das im Nachhinein nicht anders sein soll. Hat sich für uns beide richtig angefühlt.

  • Hey @elijah2807,


    das klingt für mich sehr vernünftig und einleuchtend. Und Dinge, die sich gut anfühlen, sind auch meistens richtig.


    Bei meiner Frau und mir ist es so, dass wir langfristig vom Einkommen her wohl ebenbürtig sein werden. In den ersten Jahren war ich Hauptverdiener und sie lebte von Studienunterstützung der Eltern, später von einer recht guten Ausbildungsvergütung, aktuell arbeitet sie Teilzeit und sorgt fürs Kind, aber als Beamtin mit gutem Netto, und ich weiter Vollzeit, irgendwann wenn sie es will, kann sie auf Vollzeit wechseln, dann verdienen wir netto ähnlich.


    Würden wir uns trennen, würden die Regeln des Zugewinnausgleichs gelten, was ich zunächst mal fair finde, meine Möglichkeiten Einkommen und Rentenansprüche zu generieren sind bis dato einfach besser gewesen als ihre und sie tritt für die Familiengründung zurück, somit passt der Zugewinnausgleich. Andererseits ließe sich ihr Job durchaus auch Vollzeit mit Familie in Einklang bringen. Somit müsste sie (meinem Verständnis nach) auf Vollzeit wechseln, wenn das kleinste Kind drei Jahre alt ist, auf jeden Fall blieben meine Unterhaltspflichten an die Kinder, ihre Unterhaltsansprüche an mich würden irgendwann auslaufen.


    Wir sind aktuell 7 Jahre zusammen, 5 Jahre verheiratet, es ist ein stetiges auf und ab, was die Harmonie in unserer Ehe angeht, aber von Trennung sind wir Lichtjahre entfernt. Wir lieben uns und wissen, dass wir viel mehr zu verlieren haben, als sich wohl mit einem neuen Partner/in gewinnen ließe. Insofern hätte auch aktuell keiner den Wunsch, einen doppelten Boden einzuziehen oder andere als die gesetzlichen Regeln einzufordern.


    Aber in deinem Fall kann ich Eure Überlegungen nur zu gut nachvollziehen.

  • Wir haben uns mit dem Thema beschäftigen müssen, als ich meine Gesellschaft gegründet habe. Als Gesellschafter haben meine Mitgesellschafter und ich natürlich ein begründetes Interesse daran, dass ein privater Rosenkrieg nicht auf das Unternehmen durchschlägt. Und um das zu vermeiden ist eine von den gesetzlichen Regeln abweichende Vereinbarung notwendig...