Hallo,
angenommen ich war bis zum 31.08.2024 bei Firma A angestellt (pflichtversichert in einer GKV). Ab 23.09.2024 bin ich bei Firma B angestellt (freiwillig versichert in einer GKV, da das Gehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet).
Da ich nun freiwillig versichert bin, gilt der nachgehende Leistungsanspruch nicht. Das heißt, ich muss mich für diese 3 Wochen rückwirkend freiwillig versichern. Meine Frage ist: Wonach berechnen sich die Beiträge für diese 3 Wochen, in denen ich kein Einkommen hatte?
Danke schon mal!