RiesterRente - Beitragsfrei stellen oder weiter einbezahlen?

Liebe Community,
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  • Ob die Steuervergünstigungen höher sind als die Zulagen ist völlig egal. Du zahlst beides zurück..

    Vielen Dank für Deine Antwort. Doch ist das richtig?

    Wenn die Steuervergünstigungen höher sind als die Zulagen, wird laut Stuerbescheid die Zulage, die direkt in den Vertrag überwiesen wird, am Ende der Einkommensteuerberechnung wieder hinzuaddiert, sprich man erhält keine Zulage. Also warum muß man dann bei Kündigung die Zulage ebenfalls zurückzahlen?

  • Wenn die Steuervergünstigungen höher sind als die Zulagen, wird laut Stuerbescheid die Zulage, die direkt in den Vertrag überwiesen wird, am Ende der Einkommensteuerberechnung wieder hinzuaddiert, sprich man erhält keine Zulage. Also warum muß man dann bei Kündigung die Zulage ebenfalls zurückzahlen?

    Die Rechnung geht technisch anders.


    Du bekommst die Zulage (z.B. 175 € Grundzulage) in jedem Fall - sie wandert in den Vertrag. Angenommen, Du würdest für Deine Riesterersparnis einen "Steuervorteil" von 300 € bekommen, so rechnet man Dir die Zulage dagegen, Du bekommst im Beispielfall als nur einen "Steuervorteil" von 300 - 175 = 125 €. Ohne Zulage bekämest Du 300 € "Steuervorteil", die Zulage verpufft also in diesem Fall.


    Bei Kündigung mußt Du die Zulage zurückzahlen und auch den "Steuervorteil" - dieser ist aber halt durch die Zulage kleiner als ohne Zulage.


    Es macht für den Zurückzahlenmüsser letztlich keinen Unterschied.

  • Danke für die ausführliche Erklärung.

  • Hallo,

    ich (48 J.) möchte hier auch meine Erfahrungen mit einem gekündigten Riestervertrag bei der DWS mitteilen. Diesen hatte ich 2024 gekündigt. Die Auszahlung erfolgte ca. 2 Wochen nach meiner Kündigung. Automatisch einbehalten wurden die Zulagen und die Steuerermäßigungen. Diese hatte ich vorher bei der Deutschen Rentenversicherung angefragt.

    Eingezahlt hatte ich ca. 23 k€ seit 2008, ausgezahlt bekam ich ca. 38 k€.

    Die Erträge von ca. 15 k€ muss ich in der Steuererklärung für 2024 mit meinem persönlichen Steuersatz noch versteuern. Ich hatte gehofft, dass ich nur die Hälfte der Erträge versteuern muss.

    Die Daten wurden seitens DWS dem Finanzamt elektronisch übermittelt, mit dem Hinweis , dass ich die Einträge in die Anlage R-AV/bAV zur Einkommenssteuererklärung nur ausfüllen soll, wenn ich Änderungen an den übermittelten Daten vornehmen möchte.


    Hat jemand Erfahrungen mit erfolgten Änderungen an den Einträgen? Kann man die Steuerlast in diesem Punkt reduzieren?

  • Ich (48 J.) möchte hier auch meine Erfahrungen mit einem gekündigten Riestervertrag bei der DWS mitteilen. Diesen hatte ich 2024 gekündigt. Die Auszahlung erfolgte ca. 2 Wochen nach meiner Kündigung. Automatisch einbehalten wurden die Zulagen und die Steuerermäßigungen. [...]


    Eingezahlt hatte ich ca. 23 k€ seit 2008, ausgezahlt bekam ich ca. 38 k€.

    Die Erträge von ca. 15 k€ muss ich in der Steuererklärung für 2024 mit meinem persönlichen Steuersatz noch versteuern. Ich hatte gehofft, dass ich nur die Hälfte der Erträge versteuern muss.

    Die Hoffnung stirbt zuletzt.


    Immerhin: Es ist die bessere Option, Gewinne versteuern zu "müssen", als Verluste einzufahren, die man ergo auch nicht versteuern muß. So mancher Ex-Riesterer (der mit seinem Vertrag Verlust eingefahren hat) wird Dich um Deine Lage beneiden.