Elternunterhalt

  • Hallo zusammen,

    wir hatten es immer mal wieder über Elternunterhalt und die Einkommensgrenze von 100 k€.

    Folgendes Szenario: Das Einkommen von über 100 k€ kommt zustande, weil neben einem Gehalt als Angestellter noch Einnahmen aus Vermietungen kommen.

    Bei der Steuererklärung werden ja die Mieten mit den Ausgaben rund um die Wohnung(en) verrechnet und nur der tatsächliche Gewinn wird versteuert.

    Weiß jemand, wie das beim Elternunterhalt ist? Wie werden da Kosten rund um die Vermietung zum Abzug gebracht?

    Oder wäre es sinnvoller, die Vermietertätigkeit in eine KG, GbR oder sonstwas zu verschieben, so dass das buchhalterische Ergebnis der KG (also Mieteinnahmen abzüglich aller Kosten) in das Einkommen zur Berechnung des Elternunterhalts fließt?

  • Ich hatte das auch erst vermutet, allerdings stehen im Steuerbescheid nicht die Einkünfte aus inländischen Kapitalerträgen, die von der Bank versteuert sind. Und die Beträge, die ein Arbeitnehmer als Gehaltsumwandlung in eine betriebliche Altersvorsorge zahlt, sind ebenfalls nicht enthalten.

    Sprich das tatsächliche Einkommen ist höher als das in der Steuererklärung genannte. (Ich könnte gut damit leben, das Sozialamt wohl eher weniger.)

    Also müssten sie irgendwie mischen - das Angestelltenszenario über die Nachweise des Arbeitgebers berechnen und die Mieteinnahmen über die Steuererklärung?