Schadenregulierung nach KFZ Unfall; nur Vorschuss?

  • Liebe Community !

    Folgender Sachverhalt.

    Wir hatten einen unverschuldeten Unfall; mittlerweile nach 4,5 Wochen hat die gegnerische Vers die Haftung bestätigt. Es geht um insgesamt 8300 EUR Netto Schaden (KFZ SCHADEN; Kindersitze, Kinderwagen und Personenschaden)

    Nun das erste Schreiben von denen an meinen RA; Es wurde ein Vorschuss gewährt, 5000 EUR , davon zieht der Anwalt 1200 EUR ab f. den Gutachter und die Differenz geht an mich, Personenschaden will man separat abrechnen..

    Ich habe nochmals alle Bilder der Sitze und des Kinderwagens an den RA gesendet... Nun meine Frage. wann kann man mit den anderen "Positionen" rechnen? Die Schuldfrage wurde ja anerkannt ?!

    Ich weiß, dass es "gerade erst einmal" 4-5 Wochen her ist, aber dennoch werde ich ungeduldig da die Frage der Haftung bereits vor einer Woche geklärt ist.

    Vielleicht hat ja hier jemand Erfahrungswerte, die er mit mir teilen kann :) danke im Voraus !

    PS: Es geht bei der gegn. Versicherung um die SIGNAL IDUNA

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    0 Nachfragen



  • Elena H. 29. April 2025 um 09:09

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Nun das erste Schreiben von denen an meinen RA

    Du hast einen Rechtsanwalt. Dann frag' den doch, wie es jetzt weitergeht!

    Was heißt überhaupt "Personenschaden"? Schmerzensgeld? Arztkosten?

    Ganz grundsätzlich: Nur weil die gegnerische Versicherung die Haftung dem Grunde nach anerkannt hat, heißt das noch lange nicht, dass auch jede Einzelposition, die Du forderst, gezahlt wird.

    Das heißt, es kann durchaus sein, dass die Versicherung z.B. einen durch Gutachten belegten Schaden am Auto zahlt, Schmerzensgeld aber nicht. Oder dass die Versicherung zwar bereit ist, für einen Schaden zu zahlen, aber nicht in der Höhe, wie das Gutachten feststellt (weil sie der Meinung ist, die Beträge seien überhöht).

    Wie gesagt, frag' Deinen Rechtsanwalt, der sollte sich damit auskennen!