"Nachkomma-Beträge" bei der Steuererklärung

  • Nachdem Du jetzt mehrfach den §10 EStDV erwähnt hast verlinke ich diesen hier: § 10 EStDV 1955 - Einzelnorm

    Wo genau findet sich dort etwas zu Rundungen?

    Man sollte schon bitte -richtig- zitieren!

    Das ist der Schaden, den die LLMs bzw. KIs anrichten. Es sind stochastische Papageien, man darf sich auf keine Aussage verlassen und muss jeden Satz und jedes Wort nachprüfen. Er soll hat nur richtig klingen und muss nicht richtig sein.

  • Noch ein Hinweis an alle, die sich, gelinde gesagt, gewundert haben, daß ich einen Einspruch wegen 1,- Euro gegen einen falsch geänderten Steuerbescheid eingelegt habe: Das Finanzamt verlangte von mir schon einmal eine Erklärung für eine nachträglich geänderte Steuerbescheinigung über Kapitalerträge in Höhe von 1,- Euro, sprich einer Steueränderung von 0,25 Euro, zzgl. Soli. Nochmal sorry, wie Du mir so ich Dir. Ich bin der Meinung solche nachträglichen Änderungen unter 5,- Euro oder meinetwegen auch 10,- Euro sollten auf beiden Seiten unter den Tisch fallen. Das wäre ein einfacher Beitrag zum Thema Bürokratieabbau. Natürlich ist das Problem dabei, man muß es erstmal durchrechnen muß, damit man weiß, bei welcher geänderten Steuerbelastung oder -entlastung man landet.