Basirente (FR75) und BU (BZ10) der AL entkoppeln bei mir sinnvoll?

  • Hallo liebe Finanzgemeinde,

    ich weiß dass Thema wurde schon diverse mal durchgekaut, und ich habe auch die meisten Thread dazu gelesen. Nur stehe ich gerade vor der Entscheidung, dass jetzige Kombiprodukt aus Basisrente (FR75) und BU (BZ21) voneinander zu entkoppeln, so das die BU in der Schicht III landet. Dies ist bei der AL ja ohne erneute Gesundheitsprüfung und Risikoabfrage möglich und würde zu einem Neuabschluss mit meinem jetzigen Alter und dem aktuellen Bedingungswerk (BV10) passieren.

    Über die Vor- und Nachteile der einzelnen Produkte weiß ich auch weitestgehend Bescheid durch meine Recherche. Sprich Besteuerung im Leistungsfall BU Schicht I vs. Schicht III, Steueersparnis des Kombiprodukts. Jedoch sind noch ein paar Unklarheiten vorhanden die mich stutzig machen, ob das herauslösen in meinem Fall sinnvoll ist.

    Persönliche Eckdaten:

    - Alter: 33

    - Beruf: Zahnarzt (angestellt) --> 4 Jahre Berufserfahrung, in Zukunft vielleicht auch Selbstständig

    - Einkommen: 76.600€ Brutto/Jahr --> wird wahrscheinlich noch ansteigen in den nächsten Jahren

    - verheiratet, keine Kinder

    - Gesundheitszustand: leider seit 2012 2-3 "Baustellen" dazugekommen

    Hier die Eckdaten zu dem Kombiprodukt (Schicht I):

    - Kombiprodukt abgeschlossen 2012 im Alter von 20 Jahren, damals noch Student

    - garantierte BU-Rente: 2600€ mit 3% Steigerung im Leistungsfall

    - zu zahlende Beiträge:

    Basisrente: 108,42€/monatlich

    BU: 135,15€/ monatlich

    Summe: 243,57€

    Eingeständige BU (Schicht III) bei der AL (BV10):

    - garantierte BU: 2530€ mit 3% Steigerung

    - Beitrag: 165€/monatlich

    Jetzt bräuchte ich mal eure Hilfe bzw. Einschätzung. Wenn ich es richtig verstehe ist es mit der Steuerersparnis auch eine Sache wann und ob der Leistungsfall eintritt oder?! Mal zwei Beispiele:

    1. Später bzw. kein Leistungseintritt der BU --> Kombiprodukt zahlt sich auch bei meinen Gegebenheiten aus
    2. Früher BU Leistungseintritt --> Vorteil der BU in Schicht 3, wegen der geringen Besteuerung (nur Ertragsanteil wird besteuert vs. komplette Besteuerung in Schicht 1).


    Weitere Fragen:

    1. Eine Entkoppelung bedeutet für mich 30€ mehr Beitrag pro Monat + ich kann die Beiträge nur bis 1.900€ in den Vorsorgeaufwendungen ansetzen vs. jetzt wo ich die Beiträge komplett ansetzen kann --> Was macht das dann nochmal monatlich aus?
    2. Ist in meinem jetzigen Kombiprodukt nicht der Fehler dass der Beitrag der Basisrente nicht 51% des Gesamtbeitrages ausmacht? --> Kann ich da überhaupt die vollen Beiträge ansetzen bei meiner Steuererklärung?

    Vielen Dank schonmal im Voraus :)

  • Früher BU Leistungseintritt --> Vorteil der BU in Schicht 3, wegen der geringen Besteuerung (nur Ertragsanteil wird besteuert vs. komplette Besteuerung in Schicht 1).

    Nicht ganz richtig, Sie übersehen den vermutlich enthaltenen "Airbag", d.h. Passivdynamik von z.B. 10% für den Altersvorsorgeteil. Das ist letztlich der größte Nutzen der mit Altersvorsorge kombinierten BUZ.

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Ist in meinem jetzigen Kombiprodukt nicht der Fehler dass der Beitrag der Basisrente nicht 51% des Gesamtbeitrages ausmacht? --> Kann ich da überhaupt die vollen Beiträge ansetzen bei meiner Steuererklärung?

    Im BU Beitrag ist auf unterschiedlichen Seiten der Standmitteilung der Alte Leipziger auch der Beitrag für die Beitragsbefreiung der Altersvorsorge bei BU enthalten. Rechtlich gehört dieser Beitrag zur Basisrente / Altersvorsorge. Dann sollte die Rechnung wieder aufgehen, d.h. AV 1 EUR mehr als BU. An anderer Stelle, insbesondere in der ursprünglichen Police, ist das normalerweise auch so dargestellt.

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  • Die fast noch etwas wichtigere Frage Beckumer : Ihr aktuelles Nettoeinkommen beträgt ca. 3.800 EUR. Weshalb meinen Sie, dass Ihnen 2.600 EUR bei BU ausreichen? Stehen die neuen gesundheitlichen "Baustellen" einer Erhöhung wirklich entgegen? Das sollten Sie mal fachkundig überprüfen lassen.

    Anmerkung: Vom Einkommen her könnten Sie in die PKV wechseln. Für gut verdienende Mitglieder eines Versorgungswerks ist das wie auf unserer Website ausführlich beschrieben meistens sinnvoll. Haben Sie hier auch schon prüfen lassen, ob die "Baustellen" Probleme bereiten?

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  • Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

    Zum Thema Airbag. Bleibt diese nicht auch bestehen wenn ich Basisrente und BU voneinander entkoppel?

    Um nicht weiter ins Detail zu gehen: die "Baustellen" machen es unmöglich noch eine zweite BU abzuschließen um diese an das aktuelle Netto-Einkommen anzupassen. Die Überlegung PKV entfällt auch...

    Deswegen ja jetzt die Überlegung BU + Basisrente entkoppeln und dann die Nachversicherungsgarantie in Anspruch nehmen oder bei dem jetzigen Produkt bleiben. Wobei ich mir da unsicher bin ob eine Nachversicherungmöglich ist. Laut Bedingungswerk bei gewissen Lebensereignissen wie: heirat, Kinder, Hauskauf,... bis zu 500€ schon. Müsste ich mir bei der AL nochmal nachfragen...

  • Zum Thema Airbag. Bleibt diese nicht auch bestehen wenn ich Basisrente und BU voneinander entkoppel?

    Grundsätzlich ist das möglich, aber nicht wenn Sie die Basisrente beitragsfrei stellen.

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  • Laut Bedingungswerk bei gewissen Lebensereignissen wie: heirat, Kinder, Hauskauf,... bis zu 500€ schon. Müsste ich mir bei der AL nochmal nachfragen...

    Bei älteren Tarifen ist bei einer BU Rente von insgesamt 2.500 EUR im Monat häufig Schluss mit der Nachversicherung.

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  • Eine Beitragsfreistellung bei der Basisrente ist nicht geplant, auch wenn ich die Produkte voneinander entkoppel.

    Ist das Bedingungswerk von heute den tendenziell besser oder schlechter als das ältere Bedingungswerk von 2012 (BZ10)? Und was wäre den Ihre abschließende Prognose? 50/50 ob machen oder nicht?

  • Das aktuelle Bedingungswerk ist deutlich besser.

    Worin sehen Sie denn den Sinn des Entkoppelns?

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  • Das aktuelle Bedingungswerk ist deutlich besser.

    Worin sehen Sie denn den Sinn des Entkoppeln?

    Danke erstmal für die ganzen Rückmeldungen. Hier meine Gedanken dazu:

    Vorteile entkoppeln:

    1. Deutlich niedrigere Besteuerung im Leistungsfall (Ertragsanteil)

    2. Möglichkeit der Nachversicherungsgarantie um jetzige BU zu erhöhen

    3. Möglichkeit (wenn mal irgendwann gewünscht) Basisrente Beitragsfrei zu stellen

    Nachteile:

    1. Steuernachteil, da Beiträge nicht absetzbar (Bei meinem Grenzsteuersatz wahrscheinlich nicht so unlukrativ)

    2. 30€ höheren Beitrag pro Monat bei 70€ weniger BU-Rente (Wobei das durch den Steuervorteil im Leistungsfall ja mehr als ausgeglichen wird)

    Habe ich was vergessen?

  • Habe ich was vergessen?

    Ja, einiges. :)

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  • Haben Sie schon mal nach "Entkoppeln Berufsunfähigkeitsversicherung" gegoogelt Beckumer und sind Sie dabei auf unsere Seite gestoßen, die sich detailliert mit diesem Thema beschäftigt? Ich darf die Seite hier leider nicht selbst verlinken, Sie schon, damit andere nicht lange suchen müssen. :)

    Welche Erkenntnisse gewinnen Sie daraus für Ihre Fragestellung?

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  • Ja doch hatte ich schon gelesen. Und es gibt natürlich noch weitere Punkte bzw. Vor- und Nachteile des gekoppelten Produkts: unflexibilität, Auslandsaufenthalte, Fändungssicherheit,... Die Punkte die ich genannt hatte sind die für meine Situation am relevantesten sind. Also auf derer ich mich Frage ob eine Entkoppelung bei mir Sinn macht.

    Folgendes steht ja auch bei Ihnen in dem Beitrag:

    Insbesondere bei der BU der Alte Leipziger und der HDI kann ggf. Kombination von BU und Altersvorsorge sinnvoll sein. Alte Leipziger und HDI gehören zu den sehr wenigen Anbietern, die neben sehr guten BU Bedingungen (siehe dazu Beste Berufsunfähigkeitsversicherung: Renault, VW, Mercedes?) auch eine moderne, fondsbasierte Altersvorsorge mit moderaten Kosten anbieten.

  • Stimmt. Wenn Sie auf unserer Seite "Kombination von Berufsunfähigkeit und Altersvorsorge / Basisrente" noch mal den Passus mit dem Entkoppeln lesen (und gerne hier verlinken), dann finden Sie dort "Steuertipp – Entkoppeln vor BU". Damit hätten Sie dann "best of both worlds". Können Sie das nachvollziehen?

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  • Würde bedeuten in meinem Fall: Kombiprodukt BU + Basisrente erstmal so weiterlaufen lassen und dann zum späteren Zeitpunkt ggf. entkoppeln? Oder was wäre Ihr Rat?

    Noch eine Fachfrage: Wie würde es rechtlich eigentlich aussehen mit den Gesundheitsfragen die damals (Jahr 2012 --> sprich über 10 Jahre her) abgefragt worden sind? Würde mit einer Entkoppelung der BU, und somit ein Neuabschluss ohne erneute Gesundheitsprüfung, die Frist nochmal Neustarten? Sie hatten in einem anderen Forumbeitrag dazu folgendes geschrieben:

    "Generell sollte man bei solchen Veränderungen Vorsicht walten lassen. Bei einem evtl. Wechsel der BU beginnen die Fristen gem. § 21 VVG i.V.m. § 19 VVG neu zu laufen, d.h. die 5 bzw. 10 Jahre, in denen die Gesellschaft auf Falschangaben in den Gesundheitsfragen reagieren kann (sog. „vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung„). Bei einer bestehenden BU sind diese Fristen schon ganz (2007) oder teilweise (2018) abgelaufen. Dieser Umstand kann relevant werden, wenn Gesundheitsfragen nicht sorgfältig genug beantwortet werden oder in Ihren Akten Fehl- oder Abrechnungsdiagnosen schlummern. Bei einem evtl. Wechsel muss man also besonders genau auf die korrekte Beantwortung der Gesundheitsfragen achten. Ganz auf Nummer sicher gehen Sie mit der Einholung von Auskünften von Krankenversicherung und behandelnden Ärzten (Einsichtsrecht nach § 630g BGB)."

    VG

  • Oder was wäre Ihr Rat?

    Konkreten Rat im Einzelfall kann ich hier leider nicht geben, da ich a) wenn Sie nicht unser Kunde sind mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz in Konflikt geraten würde und b) nicht alle Umstände kenne. Aber eine gewisse Tendenz können Sie aus dem was ich geschrieben habe vielleicht erkennen. :)

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  • Würde mit einer Entkoppelung der BU, und somit ein Neuabschluss ohne erneute Gesundheitsprüfung, die Frist nochmal Neustarten?

    Müssen Sie beim Entkoppeln denn neue Gesundheitsfragen beantworten? Was steht dazu wo auf unserer Seite? :)

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  • Müssen Sie beim Entkoppeln denn neue Gesundheitsfragen beantworten? Was steht dazu wo auf unserer Seite? :)

    Beim Entkoppeln der BU bei der AL müssen keine neuen Gesundheitsfragen beantwortet werden --> demnach nehme ich an das folgendes gilt was unten beschrieben ist?

    In Ihrem Zitat was ich oben gepostet hatte wird von Wechsel der BU gesprochen. Ich weiß ja nicht ob sie bei dem Entkoppeln der BU auch von einem "Wechsel" sprechen. Ich bin mir nämlich unsicher ob damals alle Gesundheitsfragen wirklich genau und richtig ausgefüllt wurden. Ich war jung und habe dass im Beisein meiner Eltern gemacht. Da wurden aber keine alten Arztberichte und Befunde angefordert.

    Deswegen die Frage, ob bei einer Entkoppelung die Frist bezüglich der Gesundheitsfragen neu beginnt. Ich hatte in einem anderen Thread gelesen dass dies nicht der Fall ist, da sich die Verjährung ja auch den Zeitpunkt bezieht an dem die Fragen gestellt wurden (was 2012 war!).

  • Ich zitiere von unserer Website: "Die BUZ wird so ohne Risikoprüfung (z.B. Alte Leipziger) bzw. Prüfung von Gesundheit und Hobbys (z.B. HDI per „Ankeroption“ frühestens 3 Jahre nach Versicherungsbeginn) wieder zur SBU."

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