Basirente (FR75) und BU (BZ10) der AL entkoppeln bei mir sinnvoll?

  • Hallo liebe Finanzgemeinde,


    ich weiß dass Thema wurde schon diverse mal durchgekaut, und ich habe auch die meisten Thread dazu gelesen. Nur stehe ich gerade vor der Entscheidung, dass jetzige Kombiprodukt aus Basisrente (FR75) und BU (BZ21) voneinander zu entkoppeln, so das die BU in der Schicht III landet. Dies ist bei der AL ja ohne erneute Gesundheitsprüfung und Risikoabfrage möglich und würde zu einem Neuabschluss mit meinem jetzigen Alter und dem aktuellen Bedingungswerk (BV10) passieren.


    Über die Vor- und Nachteile der einzelnen Produkte weiß ich auch weitestgehend Bescheid durch meine Recherche. Sprich Besteuerung im Leistungsfall BU Schicht I vs. Schicht III, Steueersparnis des Kombiprodukts. Jedoch sind noch ein paar Unklarheiten vorhanden die mich stutzig machen, ob das herauslösen in meinem Fall sinnvoll ist.


    Persönliche Eckdaten:

    - Alter: 33

    - Beruf: Zahnarzt (angestellt) --> 4 Jahre Berufserfahrung, in Zukunft vielleicht auch Selbstständig

    - Einkommen: 76.600€ Brutto/Jahr --> wird wahrscheinlich noch ansteigen in den nächsten Jahren

    - verheiratet, keine Kinder

    - Gesundheitszustand: leider seit 2012 2-3 "Baustellen" dazugekommen


    Hier die Eckdaten zu dem Kombiprodukt (Schicht I):

    - Kombiprodukt abgeschlossen 2012 im Alter von 20 Jahren, damals noch Student

    - garantierte BU-Rente: 2600€ mit 3% Steigerung im Leistungsfall

    - zu zahlende Beiträge:

    Basisrente: 108,42€/monatlich

    BU: 135,15€/ monatlich

    Summe: 243,57€


    Eingeständige BU (Schicht III) bei der AL (BV10):

    - garantierte BU: 2530€ mit 3% Steigerung

    - Beitrag: 165€/monatlich


    Jetzt bräuchte ich mal eure Hilfe bzw. Einschätzung. Wenn ich es richtig verstehe ist es mit der Steuerersparnis auch eine Sache wann und ob der Leistungsfall eintritt oder?! Mal zwei Beispiele:

    1. Später bzw. kein Leistungseintritt der BU --> Kombiprodukt zahlt sich auch bei meinen Gegebenheiten aus
    2. Früher BU Leistungseintritt --> Vorteil der BU in Schicht 3, wegen der geringen Besteuerung (nur Ertragsanteil wird besteuert vs. komplette Besteuerung in Schicht 1).


    Weitere Fragen:

    1. Eine Entkoppelung bedeutet für mich 30€ mehr Beitrag pro Monat + ich kann die Beiträge nur bis 1.900€ in den Vorsorgeaufwendungen ansetzen vs. jetzt wo ich die Beiträge komplett ansetzen kann --> Was macht das dann nochmal monatlich aus?
    2. Ist in meinem jetzigen Kombiprodukt nicht der Fehler dass der Beitrag der Basisrente nicht 51% des Gesamtbeitrages ausmacht? --> Kann ich da überhaupt die vollen Beiträge ansetzen bei meiner Steuererklärung?


    Vielen Dank schonmal im Voraus :)

  • Früher BU Leistungseintritt --> Vorteil der BU in Schicht 3, wegen der geringen Besteuerung (nur Ertragsanteil wird besteuert vs. komplette Besteuerung in Schicht 1).

    Nicht ganz richtig, Sie übersehen den vermutlich enthaltenen "Airbag", d.h. Passivdynamik von z.B. 10% für den Altersvorsorgeteil. Das ist letztlich der größte Nutzen der mit Altersvorsorge kombinierten BUZ.

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Ist in meinem jetzigen Kombiprodukt nicht der Fehler dass der Beitrag der Basisrente nicht 51% des Gesamtbeitrages ausmacht? --> Kann ich da überhaupt die vollen Beiträge ansetzen bei meiner Steuererklärung?

    Im BU Beitrag ist auf unterschiedlichen Seiten der Standmitteilung der Alte Leipziger auch der Beitrag für die Beitragsbefreiung der Altersvorsorge bei BU enthalten. Rechtlich gehört dieser Beitrag zur Basisrente / Altersvorsorge. Dann sollte die Rechnung wieder aufgehen, d.h. AV 1 EUR mehr als BU. An anderer Stelle, insbesondere in der ursprünglichen Police, ist das normalerweise auch so dargestellt.

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Die fast noch etwas wichtigere Frage Beckumer : Ihr aktuelles Nettoeinkommen beträgt ca. 3.800 EUR. Weshalb meinen Sie, dass Ihnen 2.600 EUR bei BU ausreichen? Stehen die neuen gesundheitlichen "Baustellen" einer Erhöhung wirklich entgegen? Das sollten Sie mal fachkundig überprüfen lassen.


    Anmerkung: Vom Einkommen her könnten Sie in die PKV wechseln. Für gut verdienende Mitglieder eines Versorgungswerks ist das wie auf unserer Website ausführlich beschrieben meistens sinnvoll. Haben Sie hier auch schon prüfen lassen, ob die "Baustellen" Probleme bereiten?

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.


    Zum Thema Airbag. Bleibt diese nicht auch bestehen wenn ich Basisrente und BU voneinander entkoppel?


    Um nicht weiter ins Detail zu gehen: die "Baustellen" machen es unmöglich noch eine zweite BU abzuschließen um diese an das aktuelle Netto-Einkommen anzupassen. Die Überlegung PKV entfällt auch...


    Deswegen ja jetzt die Überlegung BU + Basisrente entkoppeln und dann die Nachversicherungsgarantie in Anspruch nehmen oder bei dem jetzigen Produkt bleiben. Wobei ich mir da unsicher bin ob eine Nachversicherungmöglich ist. Laut Bedingungswerk bei gewissen Lebensereignissen wie: heirat, Kinder, Hauskauf,... bis zu 500€ schon. Müsste ich mir bei der AL nochmal nachfragen...

  • Zum Thema Airbag. Bleibt diese nicht auch bestehen wenn ich Basisrente und BU voneinander entkoppel?

    Grundsätzlich ist das möglich, aber nicht wenn Sie die Basisrente beitragsfrei stellen.

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Laut Bedingungswerk bei gewissen Lebensereignissen wie: heirat, Kinder, Hauskauf,... bis zu 500€ schon. Müsste ich mir bei der AL nochmal nachfragen...

    Bei älteren Tarifen ist bei einer BU Rente von insgesamt 2.500 EUR im Monat häufig Schluss mit der Nachversicherung.

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Eine Beitragsfreistellung bei der Basisrente ist nicht geplant, auch wenn ich die Produkte voneinander entkoppel.


    Ist das Bedingungswerk von heute den tendenziell besser oder schlechter als das ältere Bedingungswerk von 2012 (BZ10)? Und was wäre den Ihre abschließende Prognose? 50/50 ob machen oder nicht?

  • Das aktuelle Bedingungswerk ist deutlich besser.

    Worin sehen Sie denn den Sinn des Entkoppelns?

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Das aktuelle Bedingungswerk ist deutlich besser.

    Worin sehen Sie denn den Sinn des Entkoppeln?

    Danke erstmal für die ganzen Rückmeldungen. Hier meine Gedanken dazu:


    Vorteile entkoppeln:

    1. Deutlich niedrigere Besteuerung im Leistungsfall (Ertragsanteil)

    2. Möglichkeit der Nachversicherungsgarantie um jetzige BU zu erhöhen

    3. Möglichkeit (wenn mal irgendwann gewünscht) Basisrente Beitragsfrei zu stellen


    Nachteile:

    1. Steuernachteil, da Beiträge nicht absetzbar (Bei meinem Grenzsteuersatz wahrscheinlich nicht so unlukrativ)

    2. 30€ höheren Beitrag pro Monat bei 70€ weniger BU-Rente (Wobei das durch den Steuervorteil im Leistungsfall ja mehr als ausgeglichen wird)


    Habe ich was vergessen?

  • Habe ich was vergessen?

    Ja, einiges. :)

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Haben Sie schon mal nach "Entkoppeln Berufsunfähigkeitsversicherung" gegoogelt Beckumer und sind Sie dabei auf unsere Seite gestoßen, die sich detailliert mit diesem Thema beschäftigt? Ich darf die Seite hier leider nicht selbst verlinken, Sie schon, damit andere nicht lange suchen müssen. :)


    Welche Erkenntnisse gewinnen Sie daraus für Ihre Fragestellung?

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.