Hallo liebe Finanzgemeinde,
ich weiß dass Thema wurde schon diverse mal durchgekaut, und ich habe auch die meisten Thread dazu gelesen. Nur stehe ich gerade vor der Entscheidung, dass jetzige Kombiprodukt aus Basisrente (FR75) und BU (BZ21) voneinander zu entkoppeln, so das die BU in der Schicht III landet. Dies ist bei der AL ja ohne erneute Gesundheitsprüfung und Risikoabfrage möglich und würde zu einem Neuabschluss mit meinem jetzigen Alter und dem aktuellen Bedingungswerk (BV10) passieren.
Über die Vor- und Nachteile der einzelnen Produkte weiß ich auch weitestgehend Bescheid durch meine Recherche. Sprich Besteuerung im Leistungsfall BU Schicht I vs. Schicht III, Steueersparnis des Kombiprodukts. Jedoch sind noch ein paar Unklarheiten vorhanden die mich stutzig machen, ob das herauslösen in meinem Fall sinnvoll ist.
Persönliche Eckdaten:
- Alter: 33
- Beruf: Zahnarzt (angestellt) --> 4 Jahre Berufserfahrung, in Zukunft vielleicht auch Selbstständig
- Einkommen: 76.600€ Brutto/Jahr --> wird wahrscheinlich noch ansteigen in den nächsten Jahren
- verheiratet, keine Kinder
- Gesundheitszustand: leider seit 2012 2-3 "Baustellen" dazugekommen
Hier die Eckdaten zu dem Kombiprodukt (Schicht I):
- Kombiprodukt abgeschlossen 2012 im Alter von 20 Jahren, damals noch Student
- garantierte BU-Rente: 2600€ mit 3% Steigerung im Leistungsfall
- zu zahlende Beiträge:
Basisrente: 108,42€/monatlich
BU: 135,15€/ monatlich
Summe: 243,57€
Eingeständige BU (Schicht III) bei der AL (BV10):
- garantierte BU: 2530€ mit 3% Steigerung
- Beitrag: 165€/monatlich
Jetzt bräuchte ich mal eure Hilfe bzw. Einschätzung. Wenn ich es richtig verstehe ist es mit der Steuerersparnis auch eine Sache wann und ob der Leistungsfall eintritt oder?! Mal zwei Beispiele:
- Später bzw. kein Leistungseintritt der BU --> Kombiprodukt zahlt sich auch bei meinen Gegebenheiten aus
- Früher BU Leistungseintritt --> Vorteil der BU in Schicht 3, wegen der geringen Besteuerung (nur Ertragsanteil wird besteuert vs. komplette Besteuerung in Schicht 1).
Weitere Fragen:
- Eine Entkoppelung bedeutet für mich 30€ mehr Beitrag pro Monat + ich kann die Beiträge nur bis 1.900€ in den Vorsorgeaufwendungen ansetzen vs. jetzt wo ich die Beiträge komplett ansetzen kann --> Was macht das dann nochmal monatlich aus?
- Ist in meinem jetzigen Kombiprodukt nicht der Fehler dass der Beitrag der Basisrente nicht 51% des Gesamtbeitrages ausmacht? --> Kann ich da überhaupt die vollen Beiträge ansetzen bei meiner Steuererklärung?
Vielen Dank schonmal im Voraus