Krankenversicherungsbeiträge als Freiberufler mit kurzfristiger Anstellung: Monatliches Einkommen oder Jahresbetrachtung?

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine Frage zur gesetzlichen Krankenversicherung, auf die ich trotz intensiver Recherche noch keine eindeutige Antwort gefunden habe. Vielleicht kann mir hier jemand aus eigener Erfahrung oder mit Fachwissen weiterhelfen.


    Ausgangslage:

    Ich bin Freiberufler und aktuell freiwillig gesetzlich krankenversichert – aufgrund meiner bisherigen Einkünfte zum Höchstsatz. Seit März habe ich jedoch keine neuen Projekte angenommen, meine letzte Rechnung wurde im April bezahlt. Seitdem beziehe ich nur noch Einkünfte aus Vermietung und Kapitalerträgen, die aber deutlich unter der monatlichen Bemessungsgrenze für den Höchstsatz liegen. Insgesamt werde ich mit allen Einkünften (freiberuflich, Vermietung, Kapital) in diesem Jahr voraussichtlich aber über der Jahresbemessungsgrenze landen.


    Idee:

    Um die laufenden Kosten während meiner auftragslosen Zeit zu senken, überlege ich, mich vorübergehend bei meinen Eltern für ca. 600 € monatlich anstellen zu lassen. Ziel ist, durch das Angestelltenverhältnis in die (günstigere) Pflichtversicherung zu wechseln. So könnte ich die Beitragslast reduzieren und wäre flexibel, falls ich wieder freiberuflich tätig werde.


    Kernfrage:

    Wie berechnet die Krankenkasse in so einem Fall die Beiträge?

    • Wird für die Monate als Angestellter tatsächlich nur das (geringe) monatliche Gehalt als Grundlage für die Beiträge herangezogen?

    • Oder erfolgt am Jahresende eine Zusammenrechnung aller Einkünfte (aus Selbstständigkeit, Anstellung, Vermietung und Kapitalerträgen), sodass ich ggf. für die Monate als Angestellter doch noch Nachzahlungen zum Höchstsatz leisten muss?


    Hat jemand von euch eine ähnliche Situation erlebt oder kennt sich mit der Beitragsberechnung in solchen Mischfällen aus? Ich freue mich über jede hilfreiche Antwort und bedanke mich schon jetzt für eure Unterstützung!


    Viele Grüße

    bizkasper

  • Kater.Ka

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo.


    Wahrscheinlich würde die KK argumentieren, dass auf Jahressicht die selbständige Tätigkeit überwiegt und das Angestelltentum nur von untergeordneter Bedeutung ist.


    Könnte man vielleicht einen Rechtsstreit drüber führen. (Klage vor dem Sozialgericht ist kostenfrei.)